Modernes Raubrittertum

  • Hallo zusammen,


    gestern kam im Fernsehen ein Bericht von Plusminus über falsche Verkehrsmessungen. Habe Euch mal den Inhalt hier reinkopiert. Vielleicht ist ja der/ die Ein oder Andere betroffen!


    ***Bericht Anfang***
    Verkehrskontrollen
    Folgenreiche Fehlmessungen
    WDR, Dienstag, 3. Juli 2007

    Der Münsteraner Rechtsanwalt Detlev Ströcker staunte nicht schlecht, als er Ende vergangenen Jahres einen Mandanten vor Gericht vertrat, dem mit einem sogenannten ProViDa-Fahrzeug, also einem Nachfahrwagen der Polizei, eine Geschwindigkeitsübertretung nachgewiesen werden sollte. Der Führerschein wäre weg gewesen, wenn der Anwalt nicht sicherheitshalber beim Eichamt nachgefragt hätte, ob die Messung mit ProViDa denn überhaupt korrekt gelaufen sei. Die Antwort des Düsseldorfer Eichamtsleiters Gert Krüger war verblüffend: „Wir haben Geräte geeicht, bei denen man aber sagen kann, die sind auf nicht korrekte Art und Weise geeicht worden.“
    Den nordrhein-westfälischen Eichämtern ist das zuerst aufgefallen. Dazu Gert Krüger vom Eichamt Düsseldorf: „Wir haben das Problem im Herbst 2006 festgestellt und haben das dann der Polizei weitergegeben.“ Alle anderen Eichämter waren spätestens ab Anfang 2007 informiert. Grund für das Problem: Die Messgeräte wurden entgegen der Zulassung geändert. Das ist den Eichämtern lange Zeit nicht aufgefallen, sodass sie trotzdem Eichsiegel vergeben haben.
    Abschläge von 20 Prozent
    Seit Anfang des Jahres steht also für alle Experten fest, was Geschwindigkeitsmessungen mit der nicht richtig geeichten ProViDa-Technik wert sind. Olaf Neidel ist Verkehrssachverständiger und erklärt gegenüber [plusminus: „Jede Messung, die mit diesem veränderten System durchgeführt wurde, ist nicht zu verwerten.“ Sicherheitsabschläge von rund 20 Prozent müssten bei einer Auswertung berücksichtigt werden.
    Doch weder wurde die Technik in den betroffenen Bundesländern (NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt) aussortiert, noch wurden anscheinend die Richter in laufenden Verfahren auf die fehlerbehafteten Messungen immer aufmerksam gemacht. Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht Lüdinghausen in NRW, sagt dazu: „Als Richter ist man erstaunt darüber, dass andere Behörden mit einem so umgehen. Das muss man ganz klar sagen. Das ist nicht üblich, dass Informationen zurückgehalten werden, die für das Verfahren wichtig sind und unerlässlich, um das Verfahren richtig beurteilen zu können.“ Außerdem sagt er, dass er so keine gerechten Urteile fällen konnte. Denn: „Sie waren ja falsch!“
    Für das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärt Wolfgang Blindenbacher, warum er die Kritik des Richters nicht nachvollziehen kann: „Ich kann sie nicht verstehen, denn dieser Eichschein war gültig und zwar so lange der Termin das auf diesem Eichschein auswies. Wenn man eine schriftliche Grundlage hat - in diesem Fall einen Eichschein, der gültig ist, der eine Laufzeit hat - dann ist das die Grundlage für die sachgerechte Messung.“ Nach dieser Logik ist eine Messung wohl auch dann „sachgerecht“, wenn die Polizei genau weiß, dass der Eichschein auf einer falschen Grundlage ausgestellt wurde.
    Fehler auch bei Abstandsmessungen
    [plusminus findet auch bei der gängigen Videoabstandsmessung mit dem CG-P 50E-Messgerät Fragwürdiges. Das Gerät ist seit rund 20 Jahren im Einsatz und soll angeblich mit einer eichfähigen Stoppuhr arbeiten. Auf der so gestoppten Zeit basieren die Berechnungen, die ebenfalls zu Fahrverboten und Punkten in Flensburg führen können.
    Sachverständige stellten nun fest, dass es sich bei der Zeitanzeige gar nicht um eine Uhr handelt. Vielmehr hängt die Zeitangabe der Messgeräte von der angeschlossenen Kamera ab. Viele Beamte arbeiten in Deutschland jedoch mit unterschiedlichen Kameras aus dem Consumerbereich. In einem Versuch weist Olaf Neidel – wie andere Sachverständige auch - je nach eingesetzter Kamera Messfehler bis zu 20 Prozent nach. „Falsche Zeiten werden dann auch in das Video falsch eingeblendet und falsch ausgewertet“, so der Verkehrssachverständige.
    Verantwortlich für die Zulassung ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig. In der Zulassung steht ausdrücklich, dass es eine „quarzstabile Uhr“ im Messsystem gibt. Dies ist jedoch nachgewiesener Weise seit rund 20 Jahren wohl nicht der Fall. Die Polizei des Saarlandes hat die Messungen wegen dieser Zweifel am Gerät bereits ausgesetzt. Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen machen nach Angaben gegenüber [plusminus weiter wie bisher, obwohl auch sie wissen, dass es Zweifel an der Zulassung gibt und nun viele Anwälte die Messwerte vor Gericht infrage stellen werden.
    Wer aufgrund fehlerhafter Messungen Fahrverbot und Punkte hinnehmen musste, kann nicht in jedem Fall eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen, erklärt Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht Lüdinghausen. Denn Verurteilte haben nur drei Jahre Zeit, um ein Fehlurteil zu korrigieren. Für ältere Verfahren gilt: „Da sind die Betroffenen im Nachteil (…) Die haben Pech gehabt.“
    Von Michael Lang
    ***Bericht Ende***


    Auch zu lesen unter: http://www.daserste.de/plusmin…d,dkl81fzlk2m4reye~cm.asp


    Mein Kommentar:
    :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: ...Modernes Raubrittertum ist das.


    Grüße


    Miraculix

  • Zitat

    Original von Roboduck
    Und? Wundert sich jetzt jemand, dass sowas in Deutschland, in deutschen Behörden, bei deutschen Beamten vorkommt?


    Also ich nicht.


    Und versteht Ihr jetzt, warum ich seit Jahren permanent mit irgendwelchen Beamten im Kampf liege?


    HD

  • Zitat

    Für das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärt Wolfgang Blindenbacher, warum er die Kritik des Richters nicht nachvollziehen kann: „Ich kann sie nicht verstehen, denn dieser Eichschein war gültig und zwar so lange der Termin das auf diesem Eichschein auswies. Wenn man eine schriftliche Grundlage hat - in diesem Fall einen Eichschein, der gültig ist, der eine Laufzeit hat - dann ist das die Grundlage für die sachgerechte Messung.“ Nach dieser Logik ist eine Messung wohl auch dann „sachgerecht“, wenn die Polizei genau weiß, dass der Eichschein auf einer falschen Grundlage ausgestellt wurde.


    Das ist für mich sehr interessant.
    Wenn also ein teil am auto eingetragen ist und es so auch im KFZ- Brief steht
    dann isses also auch gültig.
    Da frag ich mich, warum sich manche Beamte das Recht herausnehmen,
    TÜV- Eintragungen anzuzweifeln und Teile wieder auszutragen.