• Damit Sie an Ihrem Honda besonders lange Freude haben, beträgt die Frist der Honda-Garantie*1 3 Jahre bei einer Fahrleistung von maximal 100.000 km (Lack-Garantie ohne Kilometerbegrenzung).

    Also nix mit Werksgarantie. :?
    Ich denke Du solltest mal einen RA nehmen, der einen gepfefferten Brief loslässt.
    In dem Brief sollte man ruhig auf die Auslesung der Elektronik hinweisen. Wenn dorft nix von Überdrehen hinterlegt ist, sollte die Gegenseite eigentlich langsam nervös/weich werden.
    Den Schaden selber bezahlen, kannst/darfst Du dann im Notfall immer noch. :roll:
    Gruß Ingo

    • Offizieller Beitrag

    Richtig. Aber ist denn im Fehlerspeicher der genaue Zeitpunkt mit abgelegt, wann das passierte? Oder nur, dass es passierte? Und was gilt denn als überdreht? In den Begrenzer gefahren? Oder vershcaltet und eingekuppelt, so dass drehzahl durch Raddrehzahl hochgezwungen wurde. Und was genau löst diese Fehlermeldung "Überdrehung" aus? Eine bestimmte Drehzahlschwelle? Wo liegt die? Frage Fragen Fragen...

    Wo gibts kleine Blackboxen, die an die OBD angeklemmt werden und die Drehzahlen mitloggen? Da wird man ja dazu genötigt, genau sowas zu veranstalten. Frechheit!

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    2 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos (28. August 2007 um 10:39)

  • Zitat

    Original von u.bader
    Gibt es die Möglichkeit, etwas auszulesen?

    Die Mail war ja nur für mich. Muß also nicht gepfeffert sein. Vor allem, weil die Anwältin das bisher kostenlos für mich erledigt ...

    Ja schon aber die schnallt nicht mal wie die Honda Garantieregelung ist :roll:

    Wieso musst Du eigentlich beweisen, dass Du unschuldig bist und nicht die Dir das Du schuldig bist ?
    Komische Garantie ist das und die 2500 sind eh ein Witz, wenn das stimmt kommst damit nicht weit.
    Hast Du den Wagen beim Händler gekauft ?
    Wenn ja wann ?

  • Zitat

    Original von u.bader
    Die Mail war ja nur für mich. Muß also nicht gepfeffert sein.


    Nicht die Mail.
    Der RA soll einen gepfefferten Brief an Honda schreiben.
    Wenn Deine RA schon sorgen _vor_ dem Brief hat, wird das eh nichts befürchte ich.

    Gruß Ingo

  • Zitat

    Original von Los Eblos
    Richtig. Aber ist denn im Fehlerspeicher der genaue Zeitpunkt mit abgelegt, wann das passierte?


    Interessant ist erst einmal, ob das bei unserem Problemkind so ist oder nicht.
    Wenn da nämlich nichts hinterlegt ist, wäre das quasi ein Beweis für die schonende Fahrweise und der Auftakt für die Kostenübernahme durch Honda.
    Gruß Ingo

  • Zitat

    Original von u.bader
    Ich hab den Wagen in Hannover bei einem Händler gekauft. Das war Ende Oktober 2006. Hier hab ich auch ne Garantie mit abgeschlossen ...

    INTEC Garantie (Kommen aus Uslar)


    ...und was steht da im Kleingedruckten zu Motorschäden?

    Gruß Ingo

  • Zitat

    Original von walter_s
    ...
    Wieso musst Du eigentlich beweisen, dass Du unschuldig bist und nicht die Dir das Du schuldig bist ?...

    Deswegen:

    Zitat

    ...
    ich habe mit Ihrer Werkstatt telefoniert. Diese hat erklärt, dass natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch eine andere Ursache den Schaden verursacht hat. Aber jedenfalls in der Honda-Liste für die Ursachen bestimmter Schadensbilder stehe drin, dass eine deutliche Überdrehung das Übliche ist....

    Gruß
    Bernd

  • na dann ist doch gut, denn konkret wäre, dass die versicherung auf einen betrag beschränkt ist.

    also, ich hätte ja hier nen guten anwalt, aber das ist wohl zu weit, schätze ich! egal, stell doch erst einmal deine forderungen an die versicherung, dann wirst du schon sehen!

    KoVo einreichen mit der Bitte um schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme mit Fristsetzung. Und dann wirst Du schon sehen!

    gruß, andré

    .....möge der Grip mit Euch sein!

    Lotus Elise 122 R ;)

  • Versuche doch einfach mal direkt bei der Garantieversicherung deine Ansprüche zu klären. Ich würde an Deiner Stelle da anrufen, unverbindlich. Wenn der Händler nicht will, will er nicht. Zu klagen kannste vermutlich vergessen, dauert ewig und wenn du kein REcht bekommst, bleibste noch auf zusätzlichen Kosten hängen.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day! after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • langsam, das wird man noch sehen. vorher anrufen und die pferde scheu machen, was soll das bringen?!

    Stell deine ansprüche wie oben beschrieben. da kannst du nichts falsch machen, wenn du es so sachlich machst. an der reaktion kannst du dann sehen, wie sich die versicherung positioniert und immer noch reagieren, wie auch immer!

    gruß, andré

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    Lotus Elise 122 R ;)

  • wozu in aller welt benötigst du denn jetzt ein gutachten?! du benötigst den KoVo zur behebung des schadens, mit dem du zur versicherung gehst und um kostenübernahme bittest, feddisch! einfach schriftlich wie oben beschrieben!

    ein gutachten benötigt man nur, wenn man etwas beweisen will, was derjenige, gegen den man ansprüche hat, verneint und der gegenstand des gutachtens entscheidend für die berechtigung der forderung ist.
    in der situation bist du doch gar nicht! in der bist du erst, wenn die versicherung die regulierung ablehnen und gründe ins feld führen würde, die einen technischen und damit zu untersuchenden hintergrund haben!

    gruß, andré

    .....möge der Grip mit Euch sein!

    Lotus Elise 122 R ;)

    • Offizieller Beitrag

    Und dafür wäre es hilfreich, wenn die Werkstatt der Versicherung ein für den Kunden glückliches Statement abgibt. Das was die bislang von sich gibt, ist wenig kooperativ.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • es gibt noch andere werkstätten, und zu einem KoVo gehört keine stellungnahme der werkstatt. die versicherung muss doch erst einmal den anspruch ablehnen, darum geht's. vielleicht läuft es ja einfach durch, wer weiss?!

    wer sich unmotiviert verteidigt, lenkt die angreifer auf seine verwundbare stelle! :nod:

    gruß, andré

    .....möge der Grip mit Euch sein!

    Lotus Elise 122 R ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hm. Meinste nicht, das erste was die Versicherung macht, ist nach Vorlage des KoVo die Werkstatt anzurufen? Oder nen eigenen Sachverständigen hinzuschicken? Hätte ich jetzt vermutet.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • ob die nen eigenen sachverständigen schicken, hängt von der höhe des schadens und den rahmenbedingungen ab.

    aber was viel entscheidender ist: wir kennen die versicherungsbedingungen nicht und das was der pechvogel bisher hier darübergeschrieben, ist auch nicht sehr ergiebig.

    ich habe, ist schon etwas länger her, auch mal einen wagen gebraucht beim händler gekauft und dann so eine versicherung abgeschlossen. dort war (natürlich) unsachgem. behandlung ausgeschlossen. sicher, da ist ein knackpunkt und da wird die versicherung auch versuchen anzusetzen, aber sicher ist auch das nicht!

    er sagte, sich nicht verschaltet zu haben oder sonst etwas mit dem motor angestellt zu haben. warum also nervös werden?! der schaden ist da und dafür hat man eine versicherung! wenn die etwas anzweifeln, müssen sie eben einen sachverständigen schicken um das zu prüfen.

    gruß, andré

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