Wer weiß das ( Rechnungsdatum / Mahnung )

  • Frage:


    Hab gerade eine 1. Mahnung bekommen für eine Schulung vom 19. März !


    Ich dachte ich diese Schulung wäre kostenlos, und jetzt mit Datum 17.9.2007 kommt die erste Mahnung an mich per Post. Eine Rechnung habe ich nicht erhalten !


    Als Belegdatum ist der 16.04.2007 aufgeführt und als Mahnungsdatum
    der 17.09.2007


    Diff. ist über 5 Monate....ist das noch ok oder gibts da ein " entkommen" für mich, da die Mahnung hätte früher eingehen müssen.


    Fragen über Fragen



    Uwe

  • Zitat

    Original von UK 45
    gibts da ein "entkommen" für mich, da die Mahnung hätte früher eingehen müssen


    So schnell verjähren (das Wort kommt von "Jahren"!) Forderungen nicht. ;) Ist ja eher nett, wenn sich eine Firma mit dem Mahnen Zeit lässt und soll ihr ja nicht zum Nachteil gereichen. :nod:


    Was Du mit denen aber klären solltest:
    Wo etwas zu den Kosten der Schulung vermerkt war. Und warum Du den Eindruck hattest, sie wäre kostenlos.
    Zudem: Wo die Rechnung vom April abgeblieben ist.


    Vielleicht ist da was so krumm gelaufen, dass sie dann vielleicht doch auf den Betrag verzichten... :?

  • Zitat

    Original von Tomcat
    Ist ja eher nett, wenn sich eine Firma mit dem Mahnen Zeit lässt und soll ihr ja nicht zum Nachteil gereichen. :nod:


    und wieder mal bin ich uberrascht ob des Schweizer-Deutsch

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • meines..? 8o
    neenee soweit isses noch nicht.
    Ich verstehe zwar die Mickey-mouse Sprache rel. gut :D aber sprechen, geschweige denn schreiben is was anderes!

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Zitat

    Original von McHeizer
    meines..? 8o
    neenee soweit isses noch nicht.
    Ich verstehe zwar die Mickey-mouse Sprache rel. gut :D aber sprechen, geschweige denn schreiben is was anderes!


    Ach?! Dann kuck mal rein in den Benelux-Bereich :D

  • Zitat

    Original von McHeizer
    meines..? 8o
    neenee soweit isses noch nicht.


    Vielleich beim Schlafwandeln? Sonst solltest Du Dich mal auf Schizophrenie untersuchen lassen... ;)


    Zitat

    Original von McHeizer
    Et get eng Anlaach mat ABE mei dei as zimmlech lues, wees den numm net mei.
    Lo get et jo och GT300 vun Invidia dei andobar as.
    Ansonsten eng vun denen 10 HKS dei mol eng Enzelab nahm gemeet kritt hun mee dei get et jhust occasioun (sou en hun ech)
    anosnsten nach Supersprint, dei as och mat pabeieren.


    Zitat

    Original von Greeny
    Wow, du wärs zwär schon puer mol hei am Land, wosst awer net daat's de sou gudd letz. kéins schwetzen/schreiwen. Respekt Erik :thumbup::D :lol: :D :lol:


    Den Gag versteh' dann sogar ich:


    Zitat

    Original von netghost
    Mier assimileieren se alleguer......widerstand ass zwecklos :] :] :]


    :lol:

  • allgemein verjähren forderungen nach drei jahren, allerdings gibt es da natürlich jede menge spezialfälle. einfach mal googlen!


    als endverbraucher bist du nach 30 tagen nach rechnungszugang automatisch mit deiner zahlung im verzug. allerdings muss auf der rechnung darauf hingewiesen werden. das heisst aber nicht, dass ein anderes zahlungsziel vereinbart und dementsprechend mit angemessenen fristen gemahnt werden kann!