Versicherungsschutz freies Fahren

  • Für mich ist es speziell für die DSK Fahrten geklärt, ebenso für Touristenfahrten auf der Nordschleife. Diese beiden Sachen sind Safe. Rest ist mir egal....


    Am besten man fragt für jede Veranstaltung nach und verweißt auf die Bedingungen. Beim DSK Nicht zu Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

  • Na ja. OCC sieht sich ja als Versicherer für Liebhaberfahrzeuge. Versichern ja meines Wissens gar keine Alltagsfahrzeuge. Und Liebhaberfahrzeuge werden halt nicht unbedingt auf der Rennstrecke bewegt.
    Dadurch dass die keine Prozente wollen, sondern nach Wert gehen (so wars zumindest bei mir) haben die eventuell auch Angst, dass da so Hardcoreracer kommen, die sich billig eine Versicherung schießen wollen.


    Gruß


    Armin

  • @ Fossi
    Mein S ist ein reines Sommer und Wochenendauto. Für den Alltag habe ich ein anderes Auto. Könnte in den Bedingungen nichts finden, was das Befahren einer Rennstrecke verbietet.


    @ Yoda
    Danke für die Info. Aber wenn der Hockenheimring 20KM von dir entfernt ist und die NS 200KM einfach, kannst du dir vorstellen, was naheliegender ist ; )

  • Was ich dort finde ist folgendes:


    Diese Bestimmung gilt entsprechend für:
    Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen;
    Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, bei denen
    die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
    überschritten wird;
    jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten.
    Außerdem bei Privatfahrten, Fahrerlehrgängen oder
    Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z. B. Nürburgring,
    Hockenheimring, Salzburgring).


    Das heisst, das schließt die Touristenfahrten komplett aus?

  • Ich habe diesen Antrag genommen. Ich denke das ist eine allgemeine Police.


    Antrag auf Kfz-V. für Young-, Old-, NewTimer, RepliCar


    Heute die telefonische Info bekommen, das Auto sei nicht auf der Rennstrecke versichert. Ich kann und will das aber nicht auf mich ruhen lassen, nur weil man konforthalber sich nicht die Mühe macht und grundsätzlich verneint, da das Risiko ja logischerweise auf einer Rennstrecke steigt.


    Ich werde die Bedingungen von einem Fachanwalt wahrscheinlich zur Prüfung geben und mich auf sein Urteil verlassen.


  • Schätze, dass das der Antrag für Liebhaberfahrzeuge ist. Und damit gelten besondere Regeln. Daher bin ich auch nicht zur OCC.


    Gruß


    Armin