Steuererklärung

  • Aloha,
    es gibt Situationen, bei denen man Fachleute fragen kann oder auch welche, die sich damit auskennen ;)


    Hat mir hier jemand vielleicht hilfreiche Tips und Tricks, wie ich meine Steuererklärung so ausfüllen kann, daß ich meinen Motor bezahlen kann? Oder zumindest einen Teil davon ...


    Danke schon mal :blush:

  • Ich sach mal so.


    Wenn Du der 08/15-Arbeitnehmer bist (nicht böse gemeint!!!), wohl eher nicht.


    Dann kannst Du ja nur das Üblliche ansetzen (Kilometer, Versicherungen, etc.).


    Durch die gekürzte Kilometerpauschale kommen allerdings viele ja noch nicht mal mehr über den Pauschalsatz.


    Edit:


    Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein alter Motor auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause kaputt gegangen ist, könnte da vielleicht noch was gehen. Ich bin mit meinem Vorgänger-Auto mal im Winter leicht in die Leitplanke von einer Autobahnausfahrt gekracht. Waren ca. 2.000 Euro (oder waren es noch DM?) Schaden.
    Hatte keine Polizei gerufen, da ja nur mein Auto was abbekommen hat.


    Hab ich in der Steuererklärung dann für das Jahr eingetragen.


    Nach Rückfrage vom Finanzamt habe ich denen die Sache geschildert und die haben das anstandslos in der Erklärung berücksichtigt.

    Modifications: Cusco Strutbar Carbon, Downforce Carbon Heatshield, individual Carbon Parts, Alcantara-Parts



    Gruß Reptiel :o

    Einmal editiert, zuletzt von Reptiel ()


  • SUPER. Eine gute Idee. Ich werd´s versuchen!
    Danke!

  • Stell Dir das aber nicht so einfach vor.


    Die wollen schon einiges von Dir wissen.


    Bestimmt auch, wer Dich abgeschleppt hat, Uhrzeit, Zeugen usw.
    Darauf solltest Du gefasst sein.


    Einfach erst mal eingeben und abwarten, ob die sich rühren.
    Und dann ordentlich vom Stapel lassen.

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    Gruß Reptiel :o

  • Das Finanzamt will ich sehen, dass sowas anerkennt. :lol:

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • So einen Thread hatten wir schon irgendwann mal...


    Also für 2007 alle km angeben da die ENtschiedung des BVG noch aussteht....


    GWG´s haben sich ab 2008 geändert, siehe hier


    Machst du einen zweiten Bildungsweg? Meisterschule o.ä.? Fahrgemeinschaften gehen...Studiengebühren


    20% der haushaltsnahen Dienstleistungen wie Gärtner, Schornsteinfeger und weiteres



    Pauschalen für Kontoführung, Werbungskosten wie Ordner Schriebmaterial Druckerpatronen ....


    das wars spontan

  • Zitat

    Original von u.bader
    Ich geb dann bescheid, ob es geklappt hat. Natürlich klingt das auch für mich ein biiiißchen utopisch 8)


    Aufgrund dessen, das der Motor in 2007 offensichtlich nicht repariert wurde, kannst du den nur in der Steuerklärung für 2008 geltend machen. Es ist nicht aussichtslos. Es sollte aber irgendwie mit deinem Arbeitsweg zusammenhängen.
    Es gibt nämlich mehr legale Möglichkeiten als das Fina bereit ist dem "Steuerzahler" zu verraten.

  • Ich kann doch aber auch Öffis nehmen, wenn es mein Auto nicht tut. Das wird jedem armen Menschen, der sich gar kein Auto leisten kann, auch zugemutet. Egal, wie bescheiden die Verbindungen sind. Find das also (ohne jegliches rechtliches Fundament meinerseits) wenigstens völlig unnötig, wenn jemand sowas steuerlich geltend machen könnte. Das heißt aber nicht, dass ich das (A) nicht auch ausnutzen würde und (B) u.bader nicht gönnen würde. Finde nur, dass unser Steuersystem viel zu bekloppt ist, und wenn dann solche Schmous hier möglich sind, ist das wiedermal eine Stelle, an der man das merkt.


    Ich sitze heute evtl, mit meiner Steuerberaterin an einem Abendbrottisch, da werd ich die mal interviewen (sofern sie da ist).

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    Einmal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Zitat

    Original von Los Eblos
    Ich kann doch aber auch Öffis nehmen, wenn es mein Auto nicht tut. Das wird jedem armen Menschen, der sich gar kein Auto leisten kann, auch zugemutet. Egal, wie bescheiden die Verbindungen sind. Find das also (ohne jegliches rechtliches Fundament meinerseits) wenigstens völlig unnötig, wenn jemand sowas steuerlich geltend machen könnte. Das heißt aber nicht, dass ich das (A) nicht auch ausnutzen würde und (B) u.bader nicht gönnen würde. Finde nur, dass unser Steuersystem viel zu bekloppt ist, und wenn dann solche Schmous hier möglich sind, ist das wiedermal eine Stelle, an der man das merkt.


    Ich sitze heute evtl, mit meiner Steuerberaterin an einem Abendbrottisch, da werd ich die mal interviewen (sofern sie da ist).


    Das wäre für mich dann auch interessant! Ich geb dir schon Recht, mit dem, was du sagst. Aber wie heißt es so schön: "In der Not frißt der Teufel auch Fliegen" :-|

  • Keine Frage! Man muss jede Gelegenheit nutzen. :nod:
    Wir werden schon genug abgezockt.

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  • Zitat:
    Ich sitze heute evtl, mit meiner Steuerberaterin an einem Abendbrottisch, da werd ich die mal interviewen (sofern sie da ist).




    Dann pass mal auf das sie dir das nicht berechnet :D


    Das ist kein Schmou, das ist Gesetz.

  • Der Gesetzgeber räumt JEDEM die möglichkeit ein, außergewöhnliche finanzielle Belastungen steuerlich geltend zu machen. Dies besonders, wenn es um die Einkommensicherung geht.


    Folgender, authentischer, Fall:


    Ein Bekannter von mir arbeitet freiberuflich als EDV-Berater. Zu seinem Unglück fast nur für einen Großkunden. das Fina untestellte ihm Scheinselbständigkeit was dazu führte , das er Einkommensteuer nachzahlen und Umsatzsteuer zurückzahlen musste. Folgende Belastungen konnte er geltend machen:
    - Steuerberaterkosten
    - Anwaltskosten
    - Gerichtskosten
    - zurückgezahlte Ust. (!)


    Diese Gesamtkosten wurden in das Verhältnis zu seinem Einkommen gesetzt, einen gewissen Prozentsatz musste er sich als zumutbar abziehen lassen und der Rest wurde steuermindernd verrechnet. Hintergrund ist, wie oben schon erwähnt, das die Einkommensicherung oberste Priorität hat.


    Das Perverse an unserem Staat ist ja nicht, das es solche Möglichkeiten gibt, sondern des einem das normalerweise keiner vom Amt erklärt !


    Ich könnte micht jetzt noch über die Dienstwagenbesteuerung auslassen......

  • Zitat

    Original von Oswald


    das kenne ich auch so, wenn du nur ein Fahrzeug hast und das zur Arbeit brauchst, kannste den Motor als außergewöhnliche Belastung angeben.


    Gilt das auch, wenn man nur eine Frau hat ?? :D :D :D


    Mal im Ernst, ich hätte da eine kaputte Servopumpe samt Steuerteil (nicht beim S ) zu bieten. Bin mal gespannt, was bei Euch rauskommt. Werde dann die Servorep. auch mal angeben.

  • Chronischer Trockensumpf, oder was? :lol:

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