Man glaubt es kaum ......

  • ...... Zustände fast schon wie in Ami-Land:




    Prozess: Wieslocher erstreitet 1700 Euro von Autohersteller, weil Pedalraum im C70 zu wenig Platz für Schuhgröße 47 bietet


    Zu große Füße für Volvo-Coupé
    Von unserem Redaktionsmitglied Bettina Eschbacher



    Wiesloch. Ein Autofahrer aus Wiesloch erstritt vor Gericht einen Preisnachlass für sein Auto. Grund: Der Mann konnte mit seinen Schuhen in Größe 47 nicht richtig Gas geben und bremsen.


    An eine derart ungewöhnliche Klage kann sich der Wieslocher Amtsgerichts-Direktor Andreas Schlett nicht erinnern. Jetzt aber erregt ein aktueller Fall Aufsehen. Der Kläger: Uwe Stadter (61), ein Wieslocher mit Schußgröße 47. Der Beklagte: ein Wieslocher Volvo-Autohaus. Das Streitobjekt: ein schickes Sportcoupé C70.


    Stadter hatte von dem Autohaus einen C70 im Wert von 33 000 Euro gekauft. Doch dann stellte er fest, dass der Fußraum zu klein für ihn ist. Beim Kuppeln, Bremsen und Gas geben hatte er mit seinen großen Füßen Probleme. Für Stadter eine böse Überraschung, denn der gelernte Ingenieur hatte bei einer Probefahrt große Freude an dem Fahrzeug. Damals trug er aber Mokassins ohne Absatz. Und nur mit diesen könne er fahren, ohne sich zu verhaken, stellte er fest - allerdings erst später. Da Stadter als Außendienstler aber keine Sportschuhe zum Anzug anziehen könne, müsse er bei Kundenbesuchen mehrfach am Tag die Schuhe wechseln. Genau deshalb verklagte er Volvo, forderte zehn Prozent des Kaufpreises zurück.


    "Gewöhnlicher Mangel"
    So richtig ernst hätten ihn die Volvo-Anwälte anfangs nicht genommen, erzählt Stadter. Aber aufgeben wollte er nicht. "Volvo muss für seine Fehler geradestehen", das sei ihm wichtig gewesen. Um das Gericht zu überzeugen, rückte der genervte Volvo-Fahrer sogar mit seinen Schuh-Varianten und dem eigenen Auto an. Die Schuhprobe belegte: Nur mit den Mokassins ließen sich die Pedale im C70 problemlos bedienen. "Klar, der Fall klingt auf den ersten Blick lustig", räumt sein Anwalt Jochen Christophel ein. "Aber hier geht es um einen gewöhnlichen Mangel im Verkaufsrecht".


    47 sei heutzutage keine ungewöhnliche Schuhgröße, befand denn auch das Gericht, gestützt auf eigene Erkundigungen in einem Schuhgeschäft. Und ein Auto müsse sich mit verschiedenen Schuhtypen bedienen lassen. Deshalb schlug der Richter einen Vergleich vor, dem beide Parteien zustimmten. Danach zahlt Volvo dem Wieslocher mit den großen Füßen 1700 Euro als Preisnachlass für den zu engen Fußraum.


    Die Volvo-Zentrale Deutschland sieht keinen Präzedenzfall für eine mögliche Klagewelle, betonte ein Konzernsprecher. "Man muss die Kirche im Dorf lassen." Der Wieslocher Fall sei der einzige dieser Art, der Volvo bekannt sei. "Und der Volvo C70 ist ja nun immerhin schon knapp zwei Jahre auf dem Markt."


    Mannheimer Morgen
    06. Mai 2008

  • Wie wärs wenn wir uns alle zusammentun und Honda verklagen.
    Und zwar auf lebenslange monatliche Rente weil keiner mehr arbeiten kann. Honda hat den S einfach zu geil gebaut, man muss immer damit rumfahren.


    :lol:

    Grüße
    Sebi


    2007er, Berlina black, Leder braun, H&R Tieferlegung, VOLK EVO4 18"
    _____________________________________

  • Unglaublich, dass der Kläger auch noch Recht bekommen hat, auch wenn es nur ein Vergleich war 8o :? :x Dieser Trend zur Vollkaskogesellschaft regt mich so richtig auf. Bloß nicht für die eigenen Fehler geradestehen. :(

  • Und ich verklag Mazda weil ich im MX5 zu wenig Platz zwischen Lenkrad und Mitteltunnel für den Oberschenkel hätte und der Wagen in der Breite auch zu wünschen übrig lässt. Sorry aber das so eine Klage durchkommt, wenn auch nur als Vergleich das ist lächerlich. Das wäre genauso wie wenn einer ins Rheintal zwischen Lahnstein und Rüdesheim zieht und dann die Bahn wegen Lärmbelästigung auf Miet- oder Wertminderung seines Eigenheimes verklagt.
    Solche Fälle dürften erst gar nicht zum Rechtsstreit gebracht werden.

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

    Einmal editiert, zuletzt von Peter64 ()

  • Kommt aber leider immer wieder vor :?


    und es wird immer mehr..."Vollkasko" macht es möglich.


    mal so am rande; die firmen können das aber auch sehr gut :?

  • hmmm... was es nicht alles gibt 8o


    ich hab ja auch schuhgrösser 47 aber auf so eine bescheuerte Idee wär ich nun nie gekommen. Ich hab zwar im S keine Probleme mit den Füssen aber hier wär ich ab und zu schonmal froh wenn der Sitz noch um eine Stufe nach hinten verstellbar wäre !

  • Bin ich der Einzige, der dafür Verständnis hat? 8)
    Also da gibt's sicherlich ungewöhnlichere Schuhgrößen als 47. Soo riesig ist das nun nicht und normalerweise wird das beim Packeting berücksichtigt wenn man Autos konstruiert. Da hat wohl jemand Mist gebaut bei Volvo. Wenn ich dann so ein Auto gekauft habe und damit nicht fahren kann wäre ich auch sauer. Denn bei anderen Herstellern klappt das ja auch.

  • Zitat

    Original von blafasel
    Bin ich der Einzige, der dafür Verständnis hat? 8)


    Nöö! :twisted:
    Ich bin auch mit 47/48 unterwegs. Aber in den meisten Autos scheitert es schon an den knapp 2m zwischen Sohle und Schädel. Ich glaub ich muß mir mal nen Anwald suchen. :roll: ;)
    Gruß Ingo