...... Zustände fast schon wie in Ami-Land:
Prozess: Wieslocher erstreitet 1700 Euro von Autohersteller, weil Pedalraum im C70 zu wenig Platz für Schuhgröße 47 bietet
Zu große Füße für Volvo-Coupé
Von unserem Redaktionsmitglied Bettina Eschbacher
Wiesloch. Ein Autofahrer aus Wiesloch erstritt vor Gericht einen Preisnachlass für sein Auto. Grund: Der Mann konnte mit seinen Schuhen in Größe 47 nicht richtig Gas geben und bremsen.
An eine derart ungewöhnliche Klage kann sich der Wieslocher Amtsgerichts-Direktor Andreas Schlett nicht erinnern. Jetzt aber erregt ein aktueller Fall Aufsehen. Der Kläger: Uwe Stadter (61), ein Wieslocher mit Schußgröße 47. Der Beklagte: ein Wieslocher Volvo-Autohaus. Das Streitobjekt: ein schickes Sportcoupé C70.
Stadter hatte von dem Autohaus einen C70 im Wert von 33 000 Euro gekauft. Doch dann stellte er fest, dass der Fußraum zu klein für ihn ist. Beim Kuppeln, Bremsen und Gas geben hatte er mit seinen großen Füßen Probleme. Für Stadter eine böse Überraschung, denn der gelernte Ingenieur hatte bei einer Probefahrt große Freude an dem Fahrzeug. Damals trug er aber Mokassins ohne Absatz. Und nur mit diesen könne er fahren, ohne sich zu verhaken, stellte er fest - allerdings erst später. Da Stadter als Außendienstler aber keine Sportschuhe zum Anzug anziehen könne, müsse er bei Kundenbesuchen mehrfach am Tag die Schuhe wechseln. Genau deshalb verklagte er Volvo, forderte zehn Prozent des Kaufpreises zurück.
"Gewöhnlicher Mangel"
So richtig ernst hätten ihn die Volvo-Anwälte anfangs nicht genommen, erzählt Stadter. Aber aufgeben wollte er nicht. "Volvo muss für seine Fehler geradestehen", das sei ihm wichtig gewesen. Um das Gericht zu überzeugen, rückte der genervte Volvo-Fahrer sogar mit seinen Schuh-Varianten und dem eigenen Auto an. Die Schuhprobe belegte: Nur mit den Mokassins ließen sich die Pedale im C70 problemlos bedienen. "Klar, der Fall klingt auf den ersten Blick lustig", räumt sein Anwalt Jochen Christophel ein. "Aber hier geht es um einen gewöhnlichen Mangel im Verkaufsrecht".
47 sei heutzutage keine ungewöhnliche Schuhgröße, befand denn auch das Gericht, gestützt auf eigene Erkundigungen in einem Schuhgeschäft. Und ein Auto müsse sich mit verschiedenen Schuhtypen bedienen lassen. Deshalb schlug der Richter einen Vergleich vor, dem beide Parteien zustimmten. Danach zahlt Volvo dem Wieslocher mit den großen Füßen 1700 Euro als Preisnachlass für den zu engen Fußraum.
Die Volvo-Zentrale Deutschland sieht keinen Präzedenzfall für eine mögliche Klagewelle, betonte ein Konzernsprecher. "Man muss die Kirche im Dorf lassen." Der Wieslocher Fall sei der einzige dieser Art, der Volvo bekannt sei. "Und der Volvo C70 ist ja nun immerhin schon knapp zwei Jahre auf dem Markt."
Mannheimer Morgen
06. Mai 2008