Experten im Bausektor hier anwesend?

  • Hab ein paar Fertiggaragen geliefert bekommen die jetzt aber 2 cm zu tief stehen so, dass ich jetzt einen Absatz hab vom haus in die Garage.


    berechtigt dieser Umstand auf Schadensersatz?!

  • Naja, Schadensersatz nicht unbedingt, aber auf eventuelle Fehlerbehebung, resp. den Versuch das Problem bestmöglich zu verziehen, was auch immer. Aus deiner kurzen Beschreibung geht das Problem nicht genau hervor. Wieso stehen die Garegen zu tief? Fundamente falsch Bemessen o.ä.?


    Im Bausektor gil allgemein eine Toleranz im cm Bereich, also 10mm Abweichung wird als normal und tragbar angesehen. So ist jedenfalls in den luxemburgischen CRTI-B fest gelegt

  • Zitat

    Original von Bobby-Z33
    Naja, Schadensersatz nicht unbedingt, aber auf eventuelle Fehlerbehebung, resp. den Versuch das Problem bestmöglich zu verziehen, was auch immer. Aus deiner kurzen Beschreibung geht das Problem nicht genau hervor. Wieso stehen die Garegen zu tief? Fundamente falsch Bemessen o.ä.?


    Im Bausektor gil allgemein eine Toleranz im cm Bereich, also 10mm Abweichung wird als normal und tragbar angesehen. So ist jedenfalls in den luxemburgischen CRTI-B fest gelegt


    Fehlerbehebung ist nicht moglich.


    Fundament wurde nach Angaben der garagenverkaeufers gemacht der meinte 10cm Garagenboden plus 2 cm Unterlegplatten.
    dazu meinte er besser 1 cm zuwenig als zuviel da man ja dann eine unterlegplatte mehr hinlegen koennte.


    Tja am Tag der Lieferugn meinten aber denn die Techniker, dass man nich tmal 2 cm unterlegen koennte da 2 garagen aufeinander stehen kommen somit das doppelte Gewicht auf den Paltten lasten wuerde (Hartplastik).


    Somit steht jetzt die Garage 2 cm zu tief und im uebergang vom Hauskeller in die untere Garage (keller) ist ein Tritt von 2 cm.


    PLUS kann keien Standart -Tuer mehr eingebaut werden da der Rahmen der fertiggarage jetzt den Rahmen der Tuer im Haus blockiert.


    Fuer diesen Umstand hat man mir ca 200 Euro angeboten.

  • Dann soll der Eumel halt Blechplatten unterlegen, der Fantasie sind doch da keine Grenzen gesetzt!
    Wir haben neulich einen über 4t Klimakompresso an 4 stellen um knapp 6cm anheben lassen! Und das mittels 10-12Platten übereinander an jeder Ecke!
    Ob 200€ von der Standardtür zur Einzelanfertigung reichen hängt stark vom Typ der Tür ab. Wenn ich die Bauabnahme (so im alltäglichen Berufsleben) machen müsste wäre entweder anheben angesagt oder das Übernehmen aller kosten für die Anpassungsarbeiten.

  • Zitat

    Original von Bobby-Z33
    Dann soll der Eumel halt Blechplatten unterlegen, der Fantasie sind doch da keine Grenzen gesetzt!
    Wir haben neulich einen über 4t Klimakompresso an 4 stellen um knapp 6cm anheben lassen! Und das mittels 10-12Platten übereinander an jeder Ecke!
    Ob 200€ von der Standardtür zur Einzelanfertigung reichen hängt stark vom Typ der Tür ab. Wenn ich die Bauabnahme (so im alltäglichen Berufsleben) machen müsste wäre entweder anheben angesagt oder das Übernehmen aller kosten für die Anpassungsarbeiten.


    Ja eventuell aber das sind spezielle Platten.
    In diesem fall sinds ca 30 Tonnen, d.h. 7.5 Tonnen pro 10x10 cm platte.


    Fuer eine Garage 14 bzw 16 Tonnen haben wir aufgrund der Distanz schon einen 150 Tonnen Kran benoetigt.


    Anpassungsarbeiten OK das wurde schon vorgeschlagen nur bleibt dann imme rnoch der Abstatz.


    Und das ist der Puinkt um dens mir hier geht.
    Faellt dies effektiv unter Bautoleranz oder unter Schlamperei?!

  • häng doch mal nen paar aussagekräftige foto´s an...vielleicht fällt uns da noch was ein. :-|

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Zitat

    Original von stocky
    Faellt dies effektiv unter Bautoleranz oder unter Schlamperei?!


    Tja,
    das hängt ganz davon ab, wer welche Daten wann an wen weitergegeben hat.
    Ich gehe davon aus, das Du die 12cm mündlich vom Verkäufer erhalten hast. Dieser Wert sollte sich (hoffentlich) in irgendwelchen Unterlagen wiederfinden, und wenn es eine Telefonnotiz von Dir ist. Sonst ist es Deine Vorleistung gewesen. Die Montagetruppe muß den Mangel feststellen und Dir bekannt geben. Du hast vermutlich in der Hektik dann zugestimmt. Andernfalls hätte die Montage durch den Hersteller abgelehnt werden müssen.


    Über welchen Schaden reden wir eigentlich? Wenn es nur darum geht, die Garagen noch mal kurz anzulupfen, ist das ja kein Problem oder? Der Kran dürfte ja rund 200€/h Kosten. Mit dem Hubschrauber wird das wohl nicht Funktionieren. Der schafft nämlich nur 5to. ;)


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/1249342.jpg]


    Viel Erfolg bei der Mängelbeseitigung!

  • Danke fuer die Infos aber wie gesagt, nochmal anheben geht nicht.


    Vor Ort hat der Monteur gesagt dass man keine 2 cm unterlegen kann, das sei unmoeglich.


    und da der Kran da stand und die Tieflader da waren etc war ich ja quasi gezwungen zuzusimmen.


    Das schlimme ist, dass ich im Nachhinein erfuhr, dass s doch gegangen waere mit anderen Platten, nur wusste das vor Ort mal wieder keiner.

  • Zitat

    Original von stocky
    Vor Ort hat der Monteur gesagt dass man keine 2 cm unterlegen kann, das sei unmoeglich.
    Das schlimme ist, dass ich im Nachhinein erfuhr, dass s doch gegangen waere mit anderen Platten, nur wusste das vor Ort mal wieder keiner.


    Soll jetzt keinesfalls abwertend klingen oder ähnliches, aber deshalb ist ein Monteur auch "nur" ein Monteur! Sorry aber so kenn ich's von vielen Luxy-Baustellen.
    Hauptsache der hat Abends seinen LKW leer und den Kran wieder frei! Was interessiert den die 2cm und deine Tür