• Hallo erst mal habe meinen S in die Werkstatt gebracht dabei hatte leider Der Werkstattmeister einen Unfall mit meinem S :thumbdown:
    Er war nicht Schuld !!!
    Aber den Finanz und den Persönlichen verlust wird mir wohl niemand ausgleichen!!!!

    Kennt jemand sich mit der Rechtslage aus hab ihn ja schliesslich als Unfallfrei dort abgegeben was soll ich tun?

  • RK, Du verbreitest schon wieder Halbwissen! ;)

    Dir steht es als Geschädigtem in jedem Fall zu die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen!

    Ich würde jedoch erstmal abwarten und ein Gutachten beim Sachverständigen Deines Vertrauens beauftragen. Darin wird exakt vermerkt wie hoch der unfallbedingte Wertverlust sein wird. Und wenn die Vers. dann Zicken macht, würde ich den Anwalt einschalten. Man muss ja nicht sofort wieder Kosten verursachen wenn alles glatt läuft. Trifft schließlich wieder alle und belastet die Prämien!

    Achja, mein Beileid. :cry:

  • autsch .......sowas ist immer doof vor allem weil sich meines wissen die Versicherung immer noch den gebraucht wert abzieht und selbst wenn er reparieren geht ist er wie du schon sagtest dann ein unfall wagen ich weis jetzt leider auch nicht wie da die lage aussieht hoffe aber für dich das alles gut abläuft und du nicht so viel rumgerenne hast aber ich würd mich auf jeden fall mal erkundigen bei nem anwalt wie da deine möglichkeiten sind !

  • Zitat

    Original von Maggo#13
    RK, Du verbreitest schon wieder Halbwissen! ;)

    Dir steht es als Geschädigtem in jedem Fall zu die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen!

    Ich würde jedoch erstmal abwarten und ein Gutachten beim Sachverständigen Deines Vertrauens beauftragen. Darin wird exakt vermerkt wie hoch der unfallbedingte Wertverlust sein wird. Und wenn die Vers. dann Zicken macht, würde ich den Anwalt einschalten. Man muss ja nicht sofort wieder Kosten verursachen wenn alles glatt läuft. Trifft schließlich wieder alle und belastet die Prämien!

    Achja, mein Beileid. :cry:

    Also als erstes Mister ALLWISSEND wer sagt das der Laden überhaupt eine Versicherung dafür hat !

    Zweitens steht ihm frei einen Anwalt seines Vertrauens zu nehmen und das auf kosten des Schädigers .

    Und Drittens halt dich mal ein wenig bedeckter mit deinen AUSSAGEN Hier von wegen " Du verbreitest schon wieder "

  • Mein UNfall letztes Jahr war zwar heftiger, allerdings waren so ziemlich die gleichen Teile kaputt wie bei dir! Ich glaube so 12 - 14k wird der Schaden sein! :(

    Gruß Marius :)

    Einmal editiert, zuletzt von Yoda@S2k (11. September 2008 um 22:06)

  • Der Opel Fahrer ist der Unfallgegner und wahrscheinlich auch Schuld daran, oder ?

    Die Werkstatt spielt da keine Rolle, wozu braucht diese eine Versicherung. Auch einem KD- Meister kann mal einer reinfahren.

    Schau mal hier den Link

    ist alles genau erklärt.............

    http://www.car-svk.de/tip.htm#wertminderung

    "Immer dann, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen kommt, liegt bei den unverschuldet geschädigten Fahrzeugführer der Nerv blank und ist schnell beeinflussbar. Er muss sich seine oder die Werkstatt seines Vertrauens suchen und mit dem Versicherer manchmal endlos kontaktieren. Weil er als Laie nur selten weiß, was ihm rechtlich zusteht, zahlen die meisten Versicherer nur das was von ihnen explizit gefordert wird. Oder schlimmer noch, die Versicherer versprechen nur dann schnelle Schadensregulierung, wenn kein freier Sachverständiger oder Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung genommen wird.

    Sie sollten wissen, dass Sie ab einem Sachschaden von ca. 750 € ( Bagatel - Schwell - Wertgrenze ) unbedingt einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen, der den Schaden zur Beweissicherung begutachten sollte und vielleicht einen Rechtsanwalt der für sie alle Rechtsmittel ausschöpft. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, das dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Einwände des Schädigers, z. B. über eine zu große Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

    Achtung: Sie müssen keinesfalls einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren, auch dann nicht wenn dieser bereits eingeschaltet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss nicht nur die Sachverständigengebühren sondern auch die Anwalts- und Prozesskosten, falls die Haftung zu Ihren Gunsten ausfällt.

    Noch einige Tipps, wie sich Versicherungen um Schadenersatz drücken können:"

    Uwe

    DENKEN ist wie GOOGELN, nur krasser..... ;)

  • Zitat

    Original von rk renntechnik

    Also als erstes Mister ALLWISSEND wer sagt das der Laden überhaupt eine Versicherung dafür hat !

    Zweitens steht ihm frei einen Anwalt seines Vertrauens zu nehmen und das auf kosten des Schädigers .

    Und Drittens halt dich mal ein wenig bedeckter mit deinen AUSSAGEN Hier von wegen " Du verbreitest schon wieder "

    Hohoho, mach Dich mal locker! Kennst Du den hier? -> ;) Den hab ich hinter den ersten Satz geknallt, weil es nicht ganz ernst zu nehmen war. Aber wenn Du das für bare Münze nimmst, dann muss ich auch mal aufzählen:

    Erstens: Ich bin nicht ALLWISSEND! Ich schreibe jedoch nur das, was ich 100%ig weiß. Deine Aussage erweckte bei mir den Eindruck, als ob Du es nicht genau weißt. Also Halbwissen! Wenn nicht, dann belehr' mich eines besseren und ich sage artig "Mea Culpa!" :)

    Zweitens zu Erstens: Es ist vollkommen Latte ob die Werkstatt eine Versicherung hat. Die gegnerische Versicherung ist die Haftpflicht des Opelaners. Und die hat für den Schaden aufzukommen.

    Zweitens: Was anderes als das, dass ihm ein Anwalt zusteht, hab ich auch nicht geschrieben. :roll:

    Drittens: Sorry! Streichen Sie "schon wieder Halbwissen"! Setzen Sie "Halbwissen"! :D

    Und nu is gut ...

    Einmal editiert, zuletzt von Maggo#13 (12. September 2008 um 00:52)

  • ohh neeeeeeiiiiiiin!!!! als ich ihn/dich vorgestern noch gesehen hab war er noch ganz in ordnung! :cry:
    so ne kagge!
    p. ich hab da auch keine ahnung, denke aber das du vielleicht einen wertausgleich bekommen könntest?
    wie auch immer, es ist zum heulen!
    drück dir die daumen das es problemlos abläuft!

    gruß ralph und kopf hoch!

    (o: ich liebe eS

    Ex-S2000 Fahrer :(


  • Ich seh das genauso wie Maggo! Warum kommen einige Leute sofort mit ANWALT...-Gedöns usw.?
    Wenn die gegnerische Versicherung anstandslos zahlt, wieso muß man da noch mit'm Anwalt kommen? Damit man sich stärker fühlt? :roll:
    Wenn die andere Seite Zicken macht, dann kann man immernoch von seine n rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.

    Warum gleich so beleidigt? Einfach zu kontern mit "Mister Allwissend" usw. is echt konstruktiv! :thumbup:

    OT: Geil find ich übrigens auch, wie hier in letzter Zeit (auch in anderen Threads) sich ständig die Aussagen gegenseitig vorgehalten werden von wegen "Ich hab nie gesagt..." oder "Wo stand denn, daß..." usw. :lol: Im Klartext könnte man auch sagen "Du kannst nicht lesen, Du Depp" oder "Ich hab Recht und was Du mir erzählst, is mir Rille und basta!" :lol:

    @S 2000 Frechen: Mein Beileid! :( Hoffentlich bekommst Du wenigstens den finanziellen Schaden ersetzt! :nod:

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Zitat

    Original von S 2000 Frechen
    Plütt

    Plütt Autowelt in Burscheid?

    Mein Beileid. Was wie ein Unfall aussieht, ist eher ein Blechschaden, oder? Da hat es nichts am Rahmen verbogen haben. Ein Unfaller ist das nachher nicht und wenn die Werkstatt sauber arbeitet, dann wird man nachher nichts sehen und beim Fahren nichts wahrnehmen können.

    Kopf hoch!

  • Das sieht aber nach Arbeit aus für den Spengler und Mechaniker... ;)

    Aber der kommt wieder auf die Beine, da hab ich schon ganz andere Autos gesehen welche wieder fahren ohne das du merkst das da was passiert ist.

    Natürlich ist es scheisse, aber es ist nun mal passiert und ändern kannst du nichts mehr... :(

  • @ all

    bleibt mal locker jungs. ein unfallwagen ist das schon, und dieser sollte

    zur eigenen absicherung bei verkauf auch angegeben werden.

    und wieso macht ihr so einen heckmeck um die frage wer schuld hat

    oder welcher meister auch immer den schaden verursacht hat. in dem

    fall ist der firmeninhaber mein ansprechpartner, von dem würde ich

    ein vergleichbares unfallfreies fahrzeug verlangen. so wie ich es

    abgegeben hätte.ggf mit anwaltlichem nachdruck!!

    also, bleibt ma alle locker.

    gruss

    bb

  • Hmmm, DAS wird mit Sicherheit schwierig werden, wenn nicht sogar ausgeschlossen.

    Ich gehe davon aus, dass es hier ein gewisses Risiko gibt, welches man IMMER eingeht wenn man ein Auto auf die Strasse bringt. Wenn man zu 110% sicher gehen will, dass die Kiste bis ans Ende der Tage unfallfrei bleibt, dann muss man den S in der Glasvitrine lassen.

    So oder so ähnlich wird wohl ein Gericht entscheiden. :roll: