BBS RK014 vs. TÜV

  • Hallo Forumsmitglieder, ich bin neu hier als Mitglied, habe das Forum bisher immer nur als Gast besucht. Sorry wenn ich also gleich mit einer Frage starte.
    Was jemand Rat wie ich meine schönen BBS RK014 für den S2000 eingetragen bekomme? Es gibt wohl den ein oder anderen, der die Felge fährt. Konkret geht es um BBS RK014 in 8x17 ET42, bei BBS gibt es keine ABE für den S2000. Wäre für jede Hilfe dankbar.


    Gruß


    Matze

  • Übrigends habe ich von der Felge auch einen Satz im Keller liegen, die Maße erschienen mir passend für die Rennstrecke.


    Leider musste ich feststellen, das die Honda Version sauschwer ist.


    Meine BBS RK 8Jx16 für den M3 haben 6,x Kg, die 8Jx17 für Honda 9Kg 8o

  • Zitat

    Original von matze_s2k
    Hallo Forumsmitglieder, ich bin neu hier als Mitglied, habe das Forum bisher immer nur als Gast besucht. Sorry wenn ich also gleich mit einer Frage starte.
    Was jemand Rat wie ich meine schönen BBS RK014 für den S2000 eingetragen bekomme? Es gibt wohl den ein oder anderen, der die Felge fährt. Konkret geht es um BBS RK014 in 8x17 ET42, bei BBS gibt es keine ABE für den S2000. Wäre für jede Hilfe dankbar.


    Gruß


    Matze


    Warum nicht Einzelradabnahme ?


    Hab mich letzte Woche noch schriftlich beim TÜV erkundigt. Hatte mir auch Felgen rausgesucht, wo der S 2000 nicht im Verwendungsbereich der ABE steht.


    Zitat TÜV Rheinland:
    Wenn ein gültiges Prüfzeugnis für das Rad existiert, dass Fahrzeug jedoch auf dem diese Räder jetzt montiert werden sollen, nicht im Verwendungsbereich aufgeführt sind ist eine Begutachtung gem. § 19(2) StVZO möglich.


    Edit:


    Zitat

    ...Bei BBS gibt es nur ein Gutachten für den Lexus IS200, das war's...


    Das ist in meinen Augen doch ein Prüfzeugnis. Zwar nicht das von Flash angesprochene Festigkeitsgutachten, aber ich denke wenn die Felgen auf einem Lexus eintragungsfähig sind, hat der Prüfer alles was er für eine Einzelradabnahme wissen muss.

    "Wenn man schon eine Zeitmaschine in einen Wagen einbaut, dann bitteschön mit Stil"
    Dr. Emmett Brown

    Einmal editiert, zuletzt von sculdheizo ()

  • Zitat

    aber ich denke wenn die Felgen auf einem Lexus eintragungsfähig sind, hat der Prüfer alles was er für eine Einzelradabnahme wissen muss.


    Wenn das so einfach wäre: Die beiden TÜVer die ich fragte, habe nur mit den Schultern gezuckt und gesagt: "Wenn keine ABE oder Gutachten, ist die Sache für mich erledigt". Sie haben zwar auf eine Einzelabnahme verwiesen, aber auch gesagt, das dies ja sehr teuer (wieiviel genau??) sei und auch nur auf einem TÜV Prüfgelände möglich sei.


    Hast du/ihr da andere Erfahrungen?


    Gruß


    Matze

  • Zitat

    Original von matze_s2k
    ...
    Hast du/ihr da andere Erfahrungen?
    ...
    Gruß


    Matze


    Definitv ! Letztes Jahr hab ich bei meiner Freundin Felgen mit Reifen auf ihrem Escort eintragen lassen. Die Felgen waren vorher auf einem Audi drauf. Wir hatten auch nur eine ABE für Audi.
    Es geht also, gekostet hat der Spaß noch keine 100 €.


    Fahr zu einer anderen Prüfstelle und frag da mal nach.


    ABE der BBS RK014 für Lexus setzt ja voraus, dass die Felgen mal irgendwann geprüft wurden und zumindest die nötige Festigkeit haben. Das ist auch meistens das Problem mit den billigen Importen z.B. aus US. Bei diesen Felgen ist keine Tragfähigkeit eingestanzt.
    Und wie gesagt, letzte Woche hatte ich mir per Email an den TÜV Rheinland das ganze nochmal bestätigen lassen für den S2000:


    "Wenn ein gültiges Prüfzeugnis für das Rad existiert, dass Fahrzeug jedoch auf dem diese Räder jetzt montiert werden sollen, nicht im Verwendungsbereich aufgeführt sind ist eine Begutachtung gem. § 19(2) StVZO möglich."

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    Dr. Emmett Brown

  • @stocky:


    TÜV Rheinland in Trier, Loebstrasse


    Die sind mittlerweile sehr kulant geworden und viel besser als ihr Ruf.
    Auch bei den HU's gibt es viel weniger Probleme als früher.

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    Dr. Emmett Brown

  • :roll: :roll:


    Naja so ganz so einfach ist das nicht!
    Die ABE für das andere Auto müßte dann auch den selbe Felgengröße, Felgenbreite und ET haben dann geht das da gebe ich dir recht!


    Aber wehe die ET ist eine andere dann kannst du das eigentlich schon wieder vergsssen!
    Denn eine andere ET bedeutet eine andere belasstung für das Rad und schon ist die ABE nicht mehr gültig!



  • Da ja offenbar kein Festigkeitsgutachten vorliegt, wird wohl erst reicht kein Prüfzeugnis existiern.
    An der Stelle geht es nicht um die Passung der Felge zum Fahrzeug, sondern um die Haltbatbarkeit der Felge als solches. Diese Problem besteht bei der vormals Audifelge nicht.
    Wenn alles nach Punkt und Komma gehen würde, wäre keine Felge ohne Festigeitsprüfung eintragbar. Dazu geht es auch um solche absonderlichen Themen wie z.B."Salzsprühnebeltest". Da es aber nicht immer nach Punkt und Komma läuft, tragen manche Prüfer Felgen auch ein, wenn die Traglast eingegossen (-geprägt) ist. Eigentlich würde ich das bei BBS Felgen erwarten.
    Also entwerder einen entsprechenden Prüfer finden oder eine "Werkstatt" die entsprechende Beziehungen hat.

  • Also das Gutachten von BBS ist für exakt die Größe, ET, etc die ich auf dem S2000 fahren will (nur halt für den IS200). Da werde ich doch nochmal die eine oder andere Prüfstelle aufsuchen und nachhaken.
    Nach euren Kommentare kriege ich doch wieder etwas Hoffnung :P


    Grüße


    Matze

  • Zitat

    Original von sven_th


    Da ja offenbar kein Festigkeitsgutachten vorliegt, wird wohl erst reicht kein Prüfzeugnis existiern.
    An der Stelle geht es nicht um die Passung der Felge zum Fahrzeug, sondern um die Haltbatbarkeit der Felge als solches. Diese Problem besteht bei der vormals Audifelge nicht.....


    Es liegt doch eine ABE für genau diese Felgen vor. Nur halt nicht für den S2000.


    Das heißt doch, dass diese Felgen in Vergangenheit auch auf ihre Festigkeit geprüft wurden. Ohne Festigkeitsgutachten / Tragfähigkeits-Nachweis keine ABE.
    Das ist doch genau das, was der TÜV mir schriftlich für den S2000 genannt hatte.


    Zitat

    Original von TÜV Rheinland:


    "Wenn ein gültiges Prüfzeugnis für das Rad existiert, dass Fahrzeug jedoch auf dem diese Räder jetzt montiert werden sollen, nicht im Verwendungsbereich aufgeführt sind ist eine Begutachtung gem. § 19(2) StVZO möglich."


    Das gültige Prüfzeugnis kann in diesem Fall die ABE für Lexus sein.


    Und auch genau so wurden mir letztes Jahr die Räder auf dem Ford meiner Freundin eingetragen. Übrigens waren das keine Audi-Felgen sondern RH mit ABE für Audi. :)


    Also Matze, nicht entmutigen lassen. ;)


    Frag nochmal bei anderen Prüfstellen nach. Ich würde aber direkt zum TÜV fahren und nicht Dekra oder KÜS o.ä.


    Viel Glück

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