Geschwindigkeitsmessung durch hinterherfahren?

  • Servus


    ich war grade mit meinem Firmenwagen unterwegs.
    80 war erlaubt und ich hab nen Polizeiwagen mit ca. 120 oder so überholt.
    die sind mir ca. 100m auf der linken spur gefolgt.
    witerhin haben sich unsere Spuren immer getrennt, weil autos dazwischen waren oder sonst was.
    2km später holen sie mich raus.
    "Sie waren zu schnell" standard bla bla halt.
    jetzt kommts...
    die sagten mir Sie wären mir hinterhergefahren und da die einen geeichten Tacho haben, würden sie mir 110 nachsagen.
    aber 15 % werden abgezogen (komisch wenn der tacho doch geeicht ist o_O)
    20 euro verwarnunggeld ....
    ich hab natürlich nach nem videobeweis oder ähnlichem gefragt...
    gibts nicht!


    nu komme ich zu meiner frage:
    gibt es "Geschwindigkeitsmessung durch hinterherfahren" ?


    klingt für mich sehr absurt.


    Danke


    Gruß
    Peter

  • Mir wurde mal bestätigt:
    Wenn die zu zweit sind, und das bezeugen, dass Du so schnell warst, dann müssen sie diese große 15%-Toleranz abziehen, und dann geht das soweit ich weiß klar. Wäre dann also rechtens.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++


  • gibt es und wird regelmäßig angewendet.


    Bei 20 Euro Strafe würde ich zahlen...

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    viele Grüße


    Sebastian


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  • Gibts! Das weiß ich aus eigener Erfahrung! :lol: Bei mir haben sie in Hannover auf der Hochstrasse 20% abgezogen und ich war noch bei 83! Naja... Das ist schon 6 Jahre her, mache ich nichtmehr sowas....

  • Glück gehabt!


    Beim Hinterherfahren mit einem ungeeichten Tacho muss man 20% abziehen, beim geeichten nur 10%. Die haben Dir also ordentlich Rabatt eingeräumt.
    Das mit dem Beweis geht so in Ordnung. Tempoverstöße kann man auch ohne Videobeweis rechtskräftig ahnden.
    Anfechten kannst Du so etwas natürlich immer, aber bei dem Abzug kann das aber auch für Dich nach hinten losgehen. Der Richter kann nämlich auch sagen, dass Du viel schneller warst, indem er nur die üblichen 10% abzieht.


    Fazit:
    Wenn Du also wirklich zu schnell warst, Du weißt das ja am Besten, dann lass es so und steh wie ein Mann dazu! :twisted:

  • Zitat

    Original von Yoda@s2k
    Bei mir gings um 100. Bei 20 würde ich nicht mal drüber nach denken.


    Jetzt mal im Ernst: In D scheint es mir usus zu sein, dass man prinzipiell jedes Bussgeld anfechtet oder zumindest die Erfolgsaussichten bei Einsprache abklärt, egal wie niedrig der Betrag ist. Werded ihr da von den Anwälten nicht schräg angeschaut bei solchen Bagatellbeträgen?



    Oder sind die Bussgelder nur Wirtschaftsförderung, weill man dann sofort zum Rechtsverdreher rennt? Die Polizei hat einen Pakt mit denen! ;)

  • Aber wegen 20Euro? Also ehrlich, er weiss ja das er zu schnell gefahren ist und nicht gerade zu langsam. Bei 100Euro würde ich es verstehen, aber bei dem Betrag mir den Kopf zu zerbrechen käme nicht in Frage. Da hab ich schon dümmer das Geld ausgegeben! :)


  • Nicht falsch verstehen, ich habe es gezahlt, weil ich wusste dass ich zu schnell war, so wie die meisten hier. Und bei 20 würde ich sofort zahlen! :)

  • es geht hier nicht um zahlen oder zum Anwalt rennen...
    hier geht es nur darum das ich noch nie von dieser methode gehört habe und ich einfach wissen möchte ob sowas üblich ist.


    was mit euren Antworten wohl klar ist =)