Kfz.- Steuer

  • Das Finanzamt macht es sich einfach: Es will nur Dein Bestes - Dein Geld; und das im Voraus.


    Noch schlimmer ist es bei der Grundsteuer: Da muss der für das gesamte Jahr die Steuer zahlen, der im Januar Besitzer war.
    Wenn nun die Immobilie Mitte Januar verkauft wird schert das den Fiskus nicht, da wird nichts verrechnet :x


    Gruß


    Markus

  • ...und wenn du ein Haus baust verlangen sie die Grunderwerbsteuer im Voraus (also vor Baubeginn) und zwar sogar, wie in meinem speziellen Fall nicht nur vom Grund sondern vom den GESAMTEN Baukosten (die ja im Voraus gar nicht exakt bestimmt werden können)


    Daran ändert sich dann auch nichts, wenn du dich dann entscheidest doch nicht selbst einzuziehen.
    Und das Beste daran ist, dass du den Grundbucheintrag nur bekommst, wenn du diese Steuer bezahlt hast.


    Wenn du von einer finanzierenden Bank abhängig bist bleibt dir also gar nichts anderes übrig als zu bezahlen, weil ohne Grundbucheintrag die Bank den Kredit nicht gewährt.


    Tja der Staat hat halt immer den längeren Arm im Gegensatz zu uns, die wir bei Schuldnern praktisch keine Chance haben unser Geld wiederzusehen.

  • Oh ja, das weiß ich nur zu genau.
    Bei meinem Hauskauf dachte ich auch zunächst, dass die Grundsteuer njur auf das Grundstück erhoben wird.
    Tja, weil der Staat bei der Steuer auf Grundstück UND Haus deutlich mehr einnimmt bezieht er diese Steuer natürlich auf den Gesamtpreis :x


    Und überhaupt: Nach dem Hauskauf hast Du es zeitweise mit wahren Selbstbedienungsläden zu tun :evil: : Da kommen mehrmals pro Woche irgendwelche Rechnungen über abstrakte Gebühren und Steuern. Für Grundbuch-Handling ("Auflassungsvormerkung" und so) und weiß der Geier was noch alles.
    Also an Steuereinnahmen kann es unserem Staat einfach nicht mangeln...


    Gruß


    Markus


  • stimmt nicht ganz!


    Wenn Du dem Finanzamt sehr zeitnah nach Besitzübergang anzeigst, dass und seit wann es einen neuen Eigentümer gibt, dann berechnen sie auch unterjährig die Grundsteuer neu für den neuen Eigentümer und erstatten Dir die entsprechenden Beträge.


    Jedenfalls wäre es so in Offenbach gewesen, wenn ich es nicht verpennt hätte und mal eher angerufen hätte beim Steueramt :roll:


    Ich musste auch die Grundsteuer für 2010 komplett zahlen und sie mir dann vom neuen Eigentümer wiederholen.


    Allerdings wurde die vierteljährlich eingezogen - das fand ich ok.


  • Ah, wird scheinbar unterschiedlich gehandhabt.
    In meinem Fall zieht die Gemeinde die Grundsteuer ein - da hab' ich gar keinen Kontakt zum Finanzamt.
    Aber guter Hinweis.
    Jedenfalls die Steuer vom neuen Eigentümer zurück holen kann funktionieren wenn der denn fair ist.
    Meist spart der sich aber die knapp 300 Euro und legt keinen Wert auf's fair sein ;)


    Gruß


    Markus

  • Sorry vorab für die weitere Themaverfehlung 8)


    @Senna


    In meinem Fall zog das auch die Gemeinde bzw. Stadt ein.
    Hab mit dem "Kassen - und Steueramt" Kontakt gehabt.
    Aber das ist nach Absprache und rechtzeitiger Ankündigung kein Problem.


    Natürlich kannst Du die zuviel gezahlte Grundsteuer beim neuen Eigentümer wiederholen!
    Du hast mit dem Kaufvertrag eine "vollstreckbare Urkunde" (wie es in der Fachsprache heisst).
    Denn schliesslich wird auch in Deinem KV stehen, dass ab Zeitpunkt des Besitzüberganges ALLE Rechte und PFLICHTEN (wozu auch die Zahlung der Grundsteuer gehört) auf den Käufer übergehen. Richtig?!


    Sollte der sich querstellen und uneinsichtig zeigen ist das ne mehr als 100%ige Nummer für Deinen Anwalt .... das kannst Du nicht verlieren ;-)