Felgengutachten

  • [URL=http://xn--tv-gutachten-dlb.de/cgi-local/info.php4?fh=Honda&rh=OZ&rd=Alleggerita%20HLT&etva=48&etha=59&rgha=8,5J x 17H2&rgva=7,5J x 17H2&model=S2000&typ=AP1&mid=5084&lk=114.3&color=&lz=5&wm=&language=&wheel=alle&wheels=alle&param=0]Gutachten[/URL]

  • @ Flash: sind ja nicht alle aufgelistet
    @ Kawasake: jupp huet mech och gewonnert, wosst ech och net :)
    kriss de bei OZ awer wuel gratis denken ech


    Hun nach e Saatz Bridgestone 225/17 255/17 hei leien falls de Interessi hues, sin nach tip top

  • wie hat der erstbesitzer meines S dann die barracudas auf dem S eingetragen bekommen, wenn es offensichtlich kein gutachten gibt?


    ich denke, man hat auch ohne chancen?

    2003 Monza Red
    HKS Hi-Power | K&N Intake / AEM Dry-Filter | Mugen Ölwanne

    5W-40 Motor | 75W-140 Diff | MTF3 Getriebe

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    Foren-Thread zu meinem S2000

  • Ging früher relativ einfach mit Festigkeitsgutachten,heutzutage fast unmöglich!


    Siehe www.vdat.de


    Zitat von vdat
    Pressemitteilung 17.10.2008



    VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
    Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
    Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
    Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten


    Roßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.


    Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.


    Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.


    Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.


    Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig


    Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.


    Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere


  • usw....


    Dazu muss man wissen, das der VDAT keine Behörde im zulassungsrechtlichen Sinne ist, sondern eine Interessensgemeinschaft - in diesem Fall der "Verband der Automobil Tuner". Ein eingetragener Verein!


    Die Herrschaften wollen natürlich ihre Verbandsmitglieder vor Importfelgen schützen, denn die Anbieter in Deutschland haben fast immer nur Felgen mit ABE im Angebot. So eine ABE kostet die Hersteller eine Menge Geld und wenn der TÜV eine Importfelge nach Festigkeitsgutachten eintragen würde, dann wäre deren Geschäft beeinträchtigt.


    Die Argumente in der Stellungnahme sind auch teilweise haarsträubend. Nur mal ein Beispiel:

    Zitat

    Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.


    Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.


    Was für'n Blödsinn, ein Festigkeitsgutachten sagt was über die Auslegung und eben "Festigkeit" der geprüften Felgen aus. Punkt.
    Die Produktionsbedingungen spielen darin keine Rolle - diese sind entweder über Sicherheitsfaktoren (Knock-Down-Kriterien) oder Zertifizierungen abgedeckt. Oder steht etwa in der ABE der gesamte Produktionsprozess inkl. Gusschargenprüfung drin? Nee, wohl eher nicht...


    Zitat

    Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.


    Noch so'n Blödsinn. Die Räder mit Festigkeitsgutachten haben eine Nummer oder eine Bezeichnung eingegossen oder sind anders gekennzeichnet. Vor Kopien ist man allerdings auch bei den ABE Felgen nicht gefeit. Oder wie lässt es sich erklären das so viele chinesische Kopien auf dem Markt sind. Gleiches Recht für alle. Ich fordere daher auch bei Felgen mit ABE eine zerstörende Werkstoffprüfung ob es sich tatsächlich um Original-Felgen handelt....


    Zitat

    Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig


    Ja, das möchten die Herrschaften gerne - schon klar. Ein "TÜV Gutachten" ist im Hinblick auf die Festigkeit der Räder besser als ein "Festigkeitsgutachten"?

  • meine felgen sind eingetragen und basta :D


    bei der polizeikontrolle sage ich halt, dass ich die mit gutachten eintragen gelassen habe und das gutachten nicht mehr habe.


    mit der eintragung bin ich dazu ja auch nicht verpflichtet.


    von demher...muss schon viel schief laufen, dass rauskommt,
    dass die nicht ganz legal eingetragen wurden..


    ..wie auch immer das gemacht wurde

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  • "zur zeit" - es war mal besser, nehme ich an?


    gibt es aussichten auf besserung?^^


    aber nochmal: es fahren doch genug leute mit felgen rum, die kein gutachten haben, für den S...


    ich z.b. :D


    wie bekommt man sowas hin?

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