autoversicherung(unfall) bitte um rat

  • Das mein ich damit. Mit einer Teillackierung für 200 Euro wäre der Schaden perfekt behoben und angegeben wird einmal komplett Stoßstange lackieren für 1500 Euro.
    Da kann der Schaden nie höher als die benötigten 200 Euro sein.


    Erklärt mir bitte nicht, daß das normal ist und rechtlich korrekt. Selbst wenn es (leider) viele machen.
    Da würd ich einmal den Riegel vorschieben. Auch derjenige, der den Unfall verursacht hat, hat Rechte und sollte nicht als Melkkuh herhalten nur weil das Unfallopfer vielleicht einen neuen Fernseher oder Urlaub haben möchte.

  • Angenommen der Geschädigte fährt keinen Corsa A sondern einen Italia für ne Viertel Mille. Willst Du denn dann erzählen, dass er seine Kiste vom nem Smartie lacken lassen soll? Nein, willst Du nicht. Dem mit dem Corsa sicher schon eher. Aber wo will man da die Grenze ziehen? Grundsätzlich muss die Reparatur im gesunden Verhältnis zum Wert des Autos stehen. Deshalb müssen sich die Gutachter auch zum Zustand auslassen. Und genau das ist wichtig und richtig ...

  • Zitat

    Original von LoneWolf83
    Das mein ich damit. Mit einer Teillackierung für 200 Euro wäre der Schaden perfekt behoben und angegeben wird einmal komplett Stoßstange lackieren für 1500 Euro.
    Da kann der Schaden nie höher als die benötigten 200 Euro sein.


    Also nochmal:
    Kein Gutachter und keine Werkstatt kalkuliert mit Smartrepair.
    Als Geschädigter hab ich das Recht auf eine fachgerechte Reparatur, das wissen der Gutachter und die Werkstatt und kalkulieren entsprechend.
    Wenn hier irgendwas in der Schadenshöhe auffällig ist, wird spätestens jetzt die Versicherung des Verursachers aktiv. Die zahlen nämlich auch nicht gern mehr als sie müssen ;)


    Zitat

    Original von LoneWolf83
    Erklärt mir bitte nicht, daß das normal ist und rechtlich korrekt. Selbst wenn es (leider) viele machen.


    Ich erkläre dir, dass das normal und rechtlich korrekt ist. :P


    Zitat

    Original von LoneWolf83
    Da würd ich einmal den Riegel vorschieben. Auch derjenige, der den Unfall verursacht hat, hat Rechte und sollte nicht als Melkkuh herhalten nur weil das Unfallopfer vielleicht einen neuen Fernseher oder Urlaub haben möchte.


    Der Verursacher ist bestimmt keine Melkkuh - um das zu vermeiden hat er eine Versicherung abgeschlossen bzw. abschliessen müssen.
    Wenn jemand meint den Schaden selbst bezahlen zu wollen um eine Heraufstufung in den Schadensfreiheitsklassen zu vermeiden, kann er trotzdem nicht vom Geschädigten erwarten, dass dieser sich dann auf Smartrepair einlässt und auf sein ihm zustehendes Geld verzichtet....

    "Wenn man schon eine Zeitmaschine in einen Wagen einbaut, dann bitteschön mit Stil"
    Dr. Emmett Brown

  • Ich verlange nicht, daß jemand sein Auto zu einem Smartrepair bringen soll. Nur wenn es einer macht, dann soll auch nur für den Smartrepair das Geld bekommen.
    Wenn Smartrepair 200 Euro kostet dann war der Schaden auch nur so hoch.
    Wenn einer gleich ganze Teile lackieren lässt für eben 1500 Euro, dann soll er auch diese 1500 Euro bekommen.


    Aber ich sehe nicht ein, wenn jemand zum Smartrepair geht und bei der Versicherung behauptet, er hätte die ganze Stoßstange lackiert und für den Rest geht er schöne tolle Sachen einkaufen.


    Versicherungen sollen auch nicht pauschal kalkulieren, sondern das zahlen was der Schaden tatsächlich ausgemacht hat.
    Wenn jemand zum Smartrepair geht, dann war der Schaden halt statt 1500 nur 200 Euro hoch.


    Und das mit der Versicherung ist schön und gut nur holt sich die Versicherung eben den gezahlten "Schaden" und noch mehr zurück. Klar kann man nicht verlangen, daß jemand den Schaden für eben 200 Euro richten lässt nur wenn es einer macht dann soll er gefälligst nur diese 200 bekommen.

  • Genau das sehe ich ganz anders. Wenn er das Recht hat das Teil für 1.500 Euro lackieren zu lassen, soll er auch die 1.500 Euro bekommen. Was er dann mit dem Geld und dem beschädigten Auto macht ist seine Sache. Ich meine, man muss die Kombination sehen entweder Geld auf der Kralle und Auto in schlechterem Zustand als vorher oder kein Geld und perfekt repariertes Auto.


    Ich weiß nicht, ob es Situationen gibt, wo Smart Repair gleichwertige oder sogar bessere Ergebnisse bringt, aber nur dann sollte sich in meinen Augen die Regulierung darauf beschränken, weil der Schaden damit vollständig behoben ist.

  • Zitat

    Original von MB 23
    Ich meine, man muss die Kombination sehen entweder Geld auf der Kralle und Auto in schlechterem Zustand als vorher oder kein Geld und perfekt repariertes Auto.


    Naja... und es gibt auch noch... perfekt repariertes Auto UND noch Restgeld auf der Kralle. Bei den Kosten, die da oftmals kalkuliert werden, kommt man gern auch mal günstiger bei weg und hat was über. Auch ohne Smart-Repair. Sicher ist das nicht immer der Fall. Geht aber, je nach Schaden.


    Zitat

    Original von MB 23
    Ich weiß nicht, ob es Situationen gibt, wo Smart Repair gleichwertige oder sogar bessere Ergebnisse bringt, aber nur dann sollte sich in meinen Augen die Regulierung darauf beschränken, weil der Schaden damit vollständig behoben ist.


    Das gibts aber IMHO noch gar nicht, dass die Gutachter sagen: "Geht mit Smart-Repair für pauschal 150 EUR zu beheben. So wird es veranschlagt. Punkt." Oder?


    Und was ich gern wissen würde:
    Was passiert, wenn wenn ein Schaden nicht repariert wird, und nur die Verischerungssumme eingestrichen wird... sagen wir mal beispielhaft, Lackierung eines Stoßfängers. Und an den bereits zur Instandsetzung vergüteten Stoßfänger MIT noch enthaltenem Schaden fährt jetzt der nächste Trottel gegen und macht noch nen Schaden rein. Bekommt der Geschädigte dann NOCHMAL Geld, um den Schaden zu beheben?

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    Einmal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Lonewolf83 ich verstehe deine Logik nicht...


    Beispiel: Ich habe durch einen Unfall 5000€ von der Versicherung bekommen. Das Geld war nicht für die Reparatur sondern der Gutachter hat 5000€ Schaden ausgerechnet und das Geld wurde mir innerhalb von ein paar Tagen überwiesen. Die Versicherung wollte nichtmal wissen ob ich überhaupt das Auto repariert habe. Bis heute nicht.


    Fakt ist das ich die Karre für 2.000€ günstig repariert habe und den Rest auf der Bank gelassen habe. Teilweise auch was selber gemacht. Teilweise Smart Repair / Teillackierung.
    Fakt ist ich habe Plus gemacht.
    Fakt ist du untertellst mir ein Betrüger zu sein.
    Fakt ist selbst der politisch korrekteste Deutsche würde der Versicherung nicht die 3000 zurücküberweisen. Auch du nicht... Warum auch? Wenn nichts passiert kassieren sie ab. Wen was passiert zahlen sie - Das ist der Deal!

  • Es gibt eben Grundsätze im Versicherungswesen - nicht nur im KFZ-Bereich! Ein geschädigter ist so zu stellen, als wäre er nicht geschädigt worden. Daraus resultiert der Anspruch auf den Austausch durch neue Teile, bis zum wirtschaftlichen Totalschaden, wenn der Restwert des Fahrzeugs zu gering ist. Deabei ist es egal, ob ein 10 Jahre alter Corsa, oder eine neue S-Klasse beschädigt wurde. Wo soll denn eine Versicherung die Grenze ziehen, ob sie Smartrepair oder eine "vollwertige" Reparatur mit Austauschteilen bezahlen soll? Der Geschädigte muss im Übrigen gar nichts "behaupten". Entweder er reicht eine Rechnung über die Reparatur ein, oder er rechnet nach Kostenvoranschlag/Gutachten ab, wobei dort die Mehrwertsteuer abgezogen wird.
    Würde er eine Rechnung über Smartrepair einreichen, würde auch nur diese erstattet werden, aber die wenigsten würden "zu Gunsten der Versichertengemeinschaft" so handeln ;)

    Der Geschmack ist allen Menschen natürlich - sie haben ihn aber nicht alle in gleichem Maße. (Jean-Jaques Rousseau)

  • Zitat

    Original von Los Eblos


    Und was ich gern wissen würde:
    Was passiert, wenn wenn ein Schaden nicht repariert wird, und nur die Verischerungssumme eingestrichen wird... sagen wir mal beispielhaft, Lackierung eines Stoßfängers. Und an den bereits zur Instandsetzung vergüteten Stoßfänger MIT noch enthaltenem Schaden fährt jetzt der nächste Trottel gegen und macht noch nen Schaden rein. Bekommt der Geschädigte dann NOCHMAL Geld, um den Schaden zu beheben?


    Ich denke schon.


    Stefan was sagt der Fachmann dazu .

    Gruß Alexander G
    04.06.2002 - 28.01.2006 Silverstone Schwarz Rot
    28.01.2006 - 04.09.2019 Moonrock Bi Color Schwarz Rot


    Leave Me Alone,
    I Know What
    I´M Doing ! ;)
    K.Raikkonen

  • Zitat

    Original von Los Eblos


    Naja... und es gibt auch noch... perfekt repariertes Auto UND noch Restgeld auf der Kralle. Bei den Kosten, die da oftmals kalkuliert werden, kommt man gern auch mal günstiger bei weg und hat was über. Auch ohne Smart-Repair. Sicher ist das nicht immer der Fall. Geht aber, je nach Schaden.


    Natürlich gibt es das auch, ich wollte aber nur darlegen, welche Fälle ich für legitim halte. Mehr zu bekommen als für eine perfekte Reparatur nötig ist, ist nicht gerechtfertigt und wenn es über überhöhte Kostenvoranschläge bewusst herbeigeführt wird, geht es für mich auch in Richtung Betrug. Was natürlich überhaupt nicht heißt, dass es das nicht trotzdem gibt. Ich würde nur gerne unterscheiden zwischen legitimer Abwägung des Geschädigten und ungerechtfertigtem abzocken des Schädigers.


  • Doch genau das habe ich so in etwa getan.

  • Zitat

    Original von Los Eblos
    Und was ich gern wissen würde:
    Was passiert, wenn wenn ein Schaden nicht repariert wird, und nur die Verischerungssumme eingestrichen wird... sagen wir mal beispielhaft, Lackierung eines Stoßfängers. Und an den bereits zur Instandsetzung vergüteten Stoßfänger MIT noch enthaltenem Schaden fährt jetzt der nächste Trottel gegen und macht noch nen Schaden rein. Bekommt der Geschädigte dann NOCHMAL Geld, um den Schaden zu beheben?


    Der Vorschaden wird beim 2. Schaden berücksichtigt.

  • Zitat

    Original von sculdheizo


    Du hast der Versicherung Geld zurück überwiesen ?


    Ich ben extrem gespannt was "so in etwa" bedeutet... Bitte um ausführliche Erklärung. BITTE!! :lol: Sach ma kriegst du das Geld von der Versicherung auch immer am Ende des Jahres zurück wenn nichts passiert? Du bist ja krass drauf... Oder gehört die Versicherung einem Verwandten von dir?

  • Zitat

    Original von Los Eblos
    Und was ich gern wissen würde:
    Was passiert, wenn wenn ein Schaden nicht repariert wird, und nur die Verischerungssumme eingestrichen wird... sagen wir mal beispielhaft, Lackierung eines Stoßfängers. Und an den bereits zur Instandsetzung vergüteten Stoßfänger MIT noch enthaltenem Schaden fährt jetzt der nächste Trottel gegen und macht noch nen Schaden rein. Bekommt der Geschädigte dann NOCHMAL Geld, um den Schaden zu beheben?


    THEORETISCH müssen unreparierte Vorschäden angegeben werden. In den Fragebögen, die die Anspruchsteller erhalten, wird auch explizit nach Vorschöden gefragt. Heißt also konkret: Wenn ein unreparierter Vorschaden nicht angegeben wird, begeht man Versicherungsbetrug. Wenn ein Gutachter dies feststellt, wird der Vorschaden auf alle Fälle in Abzug gebracht.

    Der Geschmack ist allen Menschen natürlich - sie haben ihn aber nicht alle in gleichem Maße. (Jean-Jaques Rousseau)

  • Zitat

    Original von ilmoldie
    Nach meinem Kenntnisstand muss die Schadensbehebung nachgewiesen werden, sonst gibt es keine nochmalige Erstattung. Bei Eigenleistung z.B. die Teilerechnungen.


    Nein. Nicht wenn "fiktiv", also nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abgerechnet wird. Es ist dann überhaupt kein Nachweis erforderlich. Nur wenn die Mehrwertsteuer erstattet werden soll, müssen Rechnungen vorgelegt werden.

    Der Geschmack ist allen Menschen natürlich - sie haben ihn aber nicht alle in gleichem Maße. (Jean-Jaques Rousseau)

  • Wo hab ich geschrieben, daß ich es mit der Versicherung gemacht haben?
    Heckschaden durch Auffahrunfall, rapariert um wenig Geld und genau den Betrag vom Unfallgegner bekommen.
    Ohne Versicherung. Da wär sicher auch was bei der Versicherung gegangen aber wozu?