Kann ein Autohaendler vom Kaufvertrag zuruecktreten?!

  • Keine Ahnung, hab ich grad echt keinen Bock das rauszusuchen.
    Evtl auf deren HP zu finden.
    Unwahrscheinlich was heutzutage so abgeht. Ueberall wir man abgezockt.


    Zudem darf ich dann jetzt auch noch die 150 Euro Selbstbehalt zahlen, die stecken die sich dann in die Tasche und dann ist fertig.


    Zu Gericht kann ich ja dann wohl nicht gehen.


    Eigentlich muss man ja dann mittlerweile immer 2 Rechtsschutzversicherungen haben damit man mit der einen die andere verklagen kann oder wie?


    EDIT:


    Kuck mal hier:


    https://www.versicherung-onlin…rung-nach-kuendigung-870/


    und hier:


    http://www.sparen.de/expertent…-rechtsschutzversicherung

  • Wie jetzt, Deine versicherung kündigt dir den vertrag?

    Versicherung können im Leistungsfall kündigen, wie auch Versicherungsnehmer. In diesem Fall lese ich das so, dass die Versicherung dem Yves den Vertrag kündigt, weil sie für diesen Vorgang hier in Anspruch genommen werden. Die Deckung für diese Vorgang sollte aber noch gewährleistet sein. Das passiert Dir auch woanders, z.B beim ADAC. Ein Bekannter von mir wurde mal gekündigt, weil er innerhalb eines Jahres abgeschleppt werden musste.

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Nur Verkehrsrecht oder wenn was mit einem deiner Fahrzeuge ist. Also wenn ich als Fußgänger angefahren werde oder wie hier, wenn ich gegen meinen Autohändler vorgehen will. Auch bei Bußgeldsachen kannst Du einen Anwalt fragen. Wie gesagt, alles ohne SB.


    Alex :)

  • Nee, das ist natürlich nicht "Verkehrsrecht", hat aber mit dem Auto zu tun und ist daher gedeckt.


    Ich mußte auch mal gegen einen Händler vorgehen, der mir einen Blender verkauft hat. Das hat der ADAC auch übernommen. Ging auch gut aus, also mit Wandlung ohne Abzug.


    Alex


  • Hab mal den entsprechenden Passus der Rechtsschutzversicherung hinterlegt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt alle mit diesem Fall verbundenen Kosten, auch wenn Sie gekündigt hat.


    Wenn jetzt innerhalb eines Monates noch ein weiterer Fall, den die Rechtsschutzversicherung abdeckt eintritt, muss Sie auch diese Kosten tragen.


    @Kiyoshi
    Wenn dein Anwalt gute Chancen für einen Rechtstreit sieht dann geht er auch vor Gericht und Deine Rechtsschutzversicherung muss bezahlen. Je mehr Belege/Zeugen du für dass Fehlverhalten des Autohauses hast umso besser ist die Ausgangslage für einen Prozeß. Die Zeugen sollten natürlich ausserhalb der Familie sein.


    Das hier sollten die Vertragsbedigungen deiner Rechtsschutzversicherung sein.

  • Sehr geehrter Herr S.,

    nach Prüfung Ihrer Unterlagen bin ich zum Schluss gekommen, dass zwischen Ihnen und der Firma Krüll Premium Cars GmbH kein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.
    Das fragliche Schriftstück ist mit „Abschluss eines Kaufvertrages“ und nicht mit „Kaufvertrag“ betitelt.
    Es wird im Folgenden ausgeführt, dass Sie ein Kaufangebot abgeben, an das Sie 10 Tage bzw. bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen gebunden sind. Für den Verkäufer ist im letzten Satz vor der Unterschrift ausgeführt, dass er Ihr Kaufangebot innerhalb der Frist von 10 Tagen bzw. 2 Wochen ablehnen kann.

    Nach dem von Ihnen vorgelegten Email-Verkehr mit der Firma Krüll Premium Cars GmbH hat diese Ihr Kaufangebot abgelehnt.
    Wir können daher für Sie keinen Anspruch auf Übereignung des Fahrzeugs aus Kaufvertrag für Sie geltend machen.

    Haben Sie den von Ihnen entrichteten Kaufpreis zurückerhalten?

    Mit freundlichen Grüßen

    ______________________________
    M. E.
    Rechtsanwältin

  • Ich kann über die Rechtsschutz vom ADAC nichts Schlechtes sagen. Die haben mir schon 2x geholfen und ich bin immer noch da. Der Beitrag ist recht günstig (damals 50,- € im Jahr) und man hat keine Selbstbeteiligung.


    Alex :thumbsup:

    Hi,


    ich lese seit einiger Zeit hier still mit. Doch mit dem ADAC steh ich auf dem Kriegsfuss. Schon seit Jahren kann das Leistungsniveau des Automobilclubs (Verkehrsrechtsschutz) nicht überzeugen. Du sagtest, dass man keine Selbstbeteiligung zahlen muss. Kann sein, doch mit der Vereinsgebühr ist die Versicherung nicht preiswert. Ich hatte einen Streitfall, welcher der Club übernehmen sollte. Beitrag war gezahlt und es gab keine Versäumnisse meiner Seits.


    Ich hab den Fall gemeldet. Nun kommts....es wurde nichts gemacht. Begründung: Die Gerichtskosten stehen nicht im Verhältnis zur Schadenssumme und den gezahlten Beiträgen. In den AGB ist dazu nichts zu finden.