hubert_k schrieb am Tue, 19 October 2004 10:22 |
OK, also nach einem längeren Gespräch mit einem Ausfuhrexperten folgende Info. Die Anlage kann ohne Probleme ausgeführt werden auch wenn sie nicht montiert ist !!!! Es besteht sogar die Möglichkeit die Anlage ohne Zoll über die Grenze zu bringen, weil es ein sogenanntes Präferenzabkommen zwischen der Schweiz und der EU gibt. Das heißt falls man eine Lieferantenerklärung besitzt derzufolge die Ware in einem "zu begünstigendem Eu Ursprungsland" (und dazu zählen D und GR )hergestellt wurde. fällt keine Zollgebühr an. Ich brauche dann die deutsche Ausfuhrbestätigung vom dt. Zoll, dann kriegt ihr die MwSt zurück. Wegen Zoll ist halt zu überlegen, ob wir das auch noch mit Lieferantenerklärung gem 1207 etc. machen wollen. Muß dann die Rechnung mit div. Zusätzen versehen, aber das krieg ich hin. Die Frage ist nur, ob ihr auf die Bestätigung aus GR warten wollt. Wir wohl ein paar Tage dauern, falls sich GR damit überhaupt auskennt und darauf einläßt Also ich würd die Anlagen einfach mal bei einem anderen Zöllner vorzeigen. Ich schick Markus auch noch den Gesetzestext zu o.g. Präferenzabkommen, vielleicht läßt sich der Zoll ja dadurch beeindrucken. Also nochmal: laut deutscher Industrie und Handelskammer dürfte es keine Probleme geben !!! Kann doch nicht sein, daß ihr euch keine Anlage fürs Wohnzimmer kaufen dürft Wär mal interessant was der Zöllner sagt, wenn ihr im mitteilt, daß ihr die Anlage nicht montieren könnt, weil sie in CH nicht zulässig ist, dann verwinden sich da bestimmt ein paar Gehirnwindungen Am liebsten würd ich selbst mal da runterfahren und den Zoll Jungs mal ein paar Takte verklickern. |
???
Was heisst das jetzt? Ich kann ausführen aus D und muss dann noch nicht einmal verzollen in CH? Und die CH MwSt kann ich mir auch sparen?
???
Glaube ich jetzt mal nicht... aber ich bin gespannt auf den Gesetzestext.
cu,
Roboduck