Hallo Gemeinde!
Der Sommer kommt und ich werde wahrscheinlich mit einem Fahrverbot bestraft, denn ich hab Post bekommen :
Laut Bußgeldkatalog kostet mich der Spaß 100 Euro, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Seht ihr Möglichkeiten, das vermeiden zu können?
Problem: Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, somit hat er auch die Anhörung bekommen. Ich möchte ihn eigentlich soweit möglich aus allem raushalten ...
Falls ihr Tipps habt, wäre ich sehr dankbar . Kann doch unmöglich einen ganzen Monat = vier Wochen = 31 Tage ... auf meinen S verzichten.
Viele Grüße
Mel
Ordnungswidrigkeit
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Wenn du noch keine Punkte hast und auch noch nicht auffällig (außer durch dein süsses Lächeln ) geworden bist. Kann ein Rechtsanwalt u.u das Fahrverbot abwenden.
UND DAS NÄCHSTE MAL HÄLLST DU DICH BITTE AN DIE REGELN!!!
Oliver -
Wenn dein Vater nicht gefahren ist, ist er nicht verpflichtet Auskunft zu geben, wer gefahren ist, wenn es ein naher Verwandter war Ein Problem ist aber die Erkennbarkeit auf dem Foto! Hast du noch Schwestern od. Cousinen? (Das frag' ich jetzt nicht aus persönlichem Interesse , sondern weil die ja auch gefahren sein könnten.) Ausserdem: hat dein Vater oder du eine Rechtsschutzversicherung?
P.S. Aus persönlichem Anlass: Mensch, ich beneid euch in D um eure tiefen Bussgelder!
P.P.S. ich kann den Anhang nicht lesen -
QP schrieb am Wed, 09 June 2004 11:49
Wenn dein Vater nicht gefahren ist, ist er nicht verpflichtet Auskunft zu geben, wer gefahren ist, wenn es ein naher Verwandter war Ein Problem ist aber die Erkennbarkeit auf dem Foto! Hast du noch Schwestern od. Cousinen? (Das frag' ich jetzt nicht aus persönlichem Interesse , sondern weil die ja auch gefahren sein könnten.) Ausserdem: hat dein Vater oder du eine Rechtsschutzversicherung?
P.S. Aus persönlichem Anlass: Mensch, ich beneid euch in D um eure tiefen Bussgelder!
P.P.S. ich kann den Anhang nicht lesen
Was soll das heissen schon wieder geblitzt worden...
Wen interessieren da die Spritpreise bei diesen Bussen... -
wenn du zu schnell geblitzt worden bist, kannst du es eigentlich ziemlich vergessen! zu 99% wird da nichts abgewendet!! glaube ich nicht. habe so viele bekannte die teilweise beruflich auf den führerschein angewiesen sind. zuletzt bei jörg aus dem forum zu sehn gewesen. da wird nichts abgewendet! ich drücke zwar trotzdem die daumen, aber ist eher unwahrscheinlich. du hast allerdings ca. 4 monate zeit bis du die strafe absitzen mußt!! also könnte du den s im oktober einfach mal abmelden, und dann den lappen abgeben, ich spreche aus erfahrung!
achja, die vier monate gelten glaube ich ab dem tag, wo du gestanden hast und dir offiziell der bußgeldbescheid zukommt! die vier monate gelten nur für den führerscheinentzug und nicht für die geldstrafe, die muß glaube ich innerhalb von 14 tagen erledigt sein!!
bei unseren versicherungen lohnt sich der ganze spaß trotzdem noch vom geld her!!
mit nach stvo fahrenden grüßen , marius -
ZH-127-129 schrieb am Wed, 09 June 2004 11:52
Was soll das heissen schon wieder geblitzt worden...
Wen interessieren da die Spritpreise bei diesen Bussen...
Nö nicht "wieder" aber bei einer derartigen Überschreitung (41 km/h) in der Schweiz wäre die Busse im Bereich von 1-2 Mionatsgehältern (plus eventuell bedingte Gefängnisstrafe )
P.P.S. jetzt kann ioch den Anhang lesen -
Geträu dem Motto: Wir bestrafen SCHNELLFAHREN direkt nach MORD
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Hallo Mel,
tut mir echt leid, dass sie Dich erwischt haben... mal ehrlich, das kann jedem von uns passieren....
Ich kann Dir nur raten : NIMM EINEN ANWALT
.. und : hoffentlich Rechtsschutz-versichert...
Mit gaaanz feste gedrückten Daumen
Andreas -
also das Umwandeln des Fahrverbotes ist aus wichtigem Grund schon möglich.
Ich selbst habe es schon zweimal geschafft.
Das erste Mal vor etwa 5-6 Jahren. 81 auf eine 2-spurigen Umgehungsstraße (keine Fussgängermöglichkeit). War leider trotzdem innerhalb der Ortschaft.
Das zweite Mal war letztes Jahr. Außerhalb der Ortschaft, super breite Straße, und 27 zu schnell. Da ich an gleicher Stelle wenige Wochen vorher schon mal 28 zu schnell war, wird auch dabei schon ein Fahrverbot vergeben.
Beide Male konnte ich es mit Hilfe eines Rechtsanwalts das Fahrverbot verhindern. Beim ersten Mal wurde die Geldstrafe verdoppelt und beim zweiten Mal verdreifacht. Also 225 statt 75.
Der Rechtsanwalt sagt das es sich immer lohnt wenn man das Fahrverbot verhindern kann. Weil, wenn du einaml ein Verbot hattest, ist nman so etwas ähnliches wie "Vorbestraft". Ich meine damit, dieser Eintrag wird erheblich länger aufbewahrt als nur eine Geldbuße.
Frag aber sicherheitshalber noch mal nach.
Viel Glück Thomas
Nachtrag:
wichtiger Grund war aus beruflichen Gründen. Ich muß als Informatiker gelegendlich wichtige Kunden besuchen. Hat der RA entsprechend ausgeschmückt. Leider hatte ich beide Male eine SB von ca. 150 Euro bei der Rechtschutz. -
Hi T2000,
wirklich? Das hört sich ja gut an. Wie lange hat das gedauert bzw. wie läuft die Prozedur ab?
Wie teuer war der Anwalt? -
@venes_c
Bin ab Fr am Ring. Können uns gerne etwas länger darüber unterhalten.
Beim zweiten Mal kam dazu, das der neue Bußgeldbescheid versehentlich falsch berechnet wurde. Habe mir 325 aufgebrummt. Nach ernerutem Einspruch wurde die Strafe auf 225 geändert.
Habe mich um nichts gekümert. Hat alles der RA gemacht.
Da ich Vorsteuerabzugsberechtigt bin, musste ich die Umsatzsteuer des RA selber bezahlen. Daraus berechne ich RA-Kosten von insg. ca. 400 euro. Hat meine Rechtschutz bezahlt.
Gruß Thomas -
Da es ja schon fast 2 Jahre her ist, kann ich es ja mal im inet posten:
Ich bin mal auf der Stadtautobahn (also innerorts), wo 100 km/h erlaubt sind, mit 176 Sachen geblitzt worden. Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen, so dass sie also den Wisch vom Polizeipräsi bekam. Nachdem sie nicht geantwortet hatte, tauchte dann ein paar Wochen später ein Polizist bei meinen Eltern auf, der allerdings nur meinen Vater antraf. Natürlich konnte er nicht sagen, wer mit dem Wagen gefahren ist. Ist ja nicht seiner. Nebenbei angemerkt war das Foto äusserst ungünstig, man konnte wegen der von hinten einfallenden Sonne den Fahrer nur schwer erkennen. Also meinte der Polizist, meine Mutter sollte doch mal auf dem Revier vorbeikommen und Angaben machen. Was sie auch tun wollte (Keine Ahnung, wer da gefahren ist. Viele Leute fahren mit dem Auto. Es ist zwar auf mich zugelassen, aber den S hab ich seit Jahren nicht mehr gesehen ... naja so was in der Art halt.), allerdings kam es gar nicht dazu, weil der zuständige Polizist zu dem Zeitpunkt nicht auf dem Revier war. Irgendwann kam dann noch mal ein Brief in dem stand, das der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, aber zu Prüfen ist, ober der Halter die Strafe übernehmen muss und ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Und ja, die prüfen immer noch.
Glück, Geschick und ein paar Ausreden, dann klappt das schon ... allerdings vorher mit dem Anwalt abstimmen. -
klar aus beruflichen gründen gibt es eine chance! aber mal ehrlich, ihr tut ja alle so, als würden die uns unrecht tun, wenn wir mal geblitzt oder irgendwie anders erwischt werden!! mich hats ja auch schon paarmal erwischt, vorgestern erst wieder nen bescheid bekommen, war auber auf ner 120 km/h autobahn und nur 22 zu schnell. also nichts fahrverbot! glück gehabt. wenn man vernünftig fährt und es im rahmen bleibt, dann passiert auch nichts!
*oh waja, und das von mir!*
wenn man den führerschein wirklich braucht, verstehe ich den ganzen aufwandt wie bei t2000 voll und ganz, wenns aber nur darum geht mal 4 wochen lang keinen s zu fahren und öffis zu benutzen, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. allein schon die ganzen rechtsanwaltkosten und der dann doppelte bußgeldbescheid, der ganze aufwandt!?
t2000, das was du meinst ist, daß die punkte normalerweise zwei jahre stehn bleiben, wenn man in dieser zeit nochmal erwischt wird wie bei mir, bleiben die punkte länger stehn, plus die neu dazugekommenen. ausserdem erhöt sich die bußgeldvorderung geringfügig, wenn man innerhalb der letzten zwei jahre schonmal geblitzt worden ist. ansonsten verjähren die nach zwei jahren. habe mir vor zwei wochen mal mein punkteauszug schicken lassen vom kba, sind nur drei punkte vorhanden zum glück.
gruß marius -
Hallo Marius,
ich glaube das war so: Wenn du das Fahrverbot nimmst und dann innerhalb von 2 Jahren nochmal erwischt wirst, darfst du dir nicht mehr den Zeitraum aussuchen und evtl. kann das zweite Verbot länger werden.
Ich sag mal so, man behält in Bezug auf Fahrverbot eine weiße Weste und die ist wichtig, wenn es wieder mal zu einer unglücklichen Lage kommt.
Gruß Thomas
Ach so, hat von euch am Freitag einer ein andy dabei?
Würde mich dann mal gegen halb 10 melden. Wie gesagt, ich versuche um 9 Uhr auch los zu fahren. -
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Da möchtet ihr sicher nicht mit uns in der Schweiz tauschen wollen. Wenn man hier Ausserorts mit + 41 km/h netto geblitzt wird............reichen EURO 100 nicht weit.........
und unter 3 Monaten Ausweisentzug ist im Administrativ-Verfahren dann auch nicht zu rechnen....... -
@all
Vielen herzlichen Dank schon mal für eure Berichte und Tipps (und Mitgefühl ) .
So wie es aussieht, werden wir uns auf jeden Fall die Fotos schicken lassen und ich werde mich am Freitag um einen Anwalt bemühen ... Rechtschutzversichert bin ich beim ADAC, zum Glück
Zwei Schwestern hab ich, aber die wohnen beide nicht in der Nähe meiner Eltern ... kommen also fast nicht in Frage ... allerhöchstens meine Mama , mal sehen
Also wenn ihr noch Ideen habt, bitte weiter posten! DANKESCHÖN!!!! -
Hallo Mel,
das Gefühl kenne ich doch so gut. My condolence.
Wenn es doch dazukommen soll, daß du den Führerschein abgeben solltest, lasse dir diese 4 Monaten Zeit. In Oktober is sicherlich etwas leichter ohne S auszuhalten. Und gib den Führerschein bei dem Ordnungsamt persönlich ab. Dann sparst du dir wenigstens 1 Tag Postzustellung. Und glaub mir, die Zeit vergeht doch sehr schnell.
Gruß,
Dmitry -
t2000 schrieb am Wed, 09 June 2004 12:27
@venes_c
Bin ab Fr am Ring. Können uns gerne etwas länger darüber unterhalten.
Beim zweiten Mal kam dazu, das der neue Bußgeldbescheid versehentlich falsch berechnet wurde. Habe mir 325 aufgebrummt. Nach ernerutem Einspruch wurde die Strafe auf 225 geändert.
Habe mich um nichts gekümert. Hat alles der RA gemacht.
Da ich Vorsteuerabzugsberechtigt bin, musste ich die Umsatzsteuer des RA selber bezahlen. Daraus berechne ich RA-Kosten von insg. ca. 400 euro. Hat meine Rechtschutz bezahlt.
Gruß Thomas
... unterhälst du dich dann auch mit mir darüber Danke und bis Samstag! -
@Mel:
Manchmal gibt es solche Tage.
Ich heut morgen aus der Tiefgarage raus, nach 50m blitz
Bin also nach etwa 5s Fahrzeit mit 40-45 in der 30er Zone geblitzt worden.
10min später auf der Autobahn blitz
Ich bin nur gemütlich im Verkehr mitgeschwommen, von einem Tempolimit (vielleicht war es ja auch Abstand ?) hab ich gar nichts bemerkt. Nennt mich einfach O. Kahn
Damit keine Missverständnisse aufkommen 23J Fahrpraxis und Null Punkte.
Gelegentlich bin ich durch die Vielfalt unserer Reglementierungen doch etwas überfordert.
Wegen Deinem Fall wenn Du keine Punkte hast kannst Du den Termin eines Fahrverbots recht variabel legen.
Wichtig dabei, ein Fahrverbot bezieht sich nur auf Deutschland, im Ausland darfst Du fahren. Es bietet sich also an einen 4 Wochenurlaub im Ausland mit dem Fahrverbot (so es Dich ereilt) zu verbinden.
Hoffe aber es bleibt Dir erspart.
Grüße
Walter