• Hallole,
    da ich mir gerne eine Amuse Lippe zulegen würde, diese aber vom Privat-Verkäufer aus, leider kein ABE oder Gutachten hat, hätte ich eine Bitte >>>> kann mir jemand ein entsprechendes Dokument zur Verfügung stellen, ich denke eine gute Kopie müßte eigentlich ausreichen.

    Wer kann mir hier weiterhelfen, denn ohne Papiere bringts wohl nix.

    Gruß

    Rastelli

  • Rastelli schrieb am Thu, 18 November 2004 16:56

    Hallole,
    da ich mir gerne eine Amuse Lippe zulegen würde, diese aber vom Privat-Verkäufer aus, leider kein ABE oder Gutachten hat, hätte ich eine Bitte >>>> kann mir jemand ein entsprechendes Dokument zur Verfügung stellen, ich denke eine gute Kopie müßte eigentlich ausreichen.

    Wer kann mir hier weiterhelfen, denn ohne Papiere bringts wohl nix.

    Gruß

    Rastelli



    So weit mir bekannt ist, gibt es keinen deutschen Hersteller für eine Amuse Lippe. Von daher wird es recht schwer werden mit einem Gutachten Sad

  • Also ich schreibe das jetzt rein privat !! (wollte ich nur gesagt haben)

    Mir wäre es ehrlich gesagt bei ner Lippe sowas von schnuppe ob die gutachten hat oder nicht, wer sieht sowas schon. Der S2k ist so neu, die meisten Cops haben wahrscheinlich noch nie oder 3 mal einen angehalten. Das merkt doch kein schwein. Ist meine Meinung.

  • oliver_f schrieb am Fri, 19 November 2004 16:22

    Für eine Einzelabnahme braucht man trotzden noch mindestens ein Materialgutachten (Splitereigenschaften und Flammschutz) und einen Gutachter der gewillt ist, denn kein Gutachter ist verpflichtet eine Einzelabname zu machen.

    Oliver



    Olli:
    Wer darf so ein Materialgutachten erstellen? Materialgutachter ist mein zweiter Vorname, den Stempel habe ich auch schon geschnitzt. Very Happy

  • Nitro schrieb am Fri, 19 November 2004 19:33

    Also ich schreibe das jetzt rein privat !! (wollte ich nur gesagt haben)

    Mir wäre es ehrlich gesagt bei ner Lippe sowas von schnuppe ob die gutachten hat oder nicht, wer sieht sowas schon. Der S2k ist so neu, die meisten Cops haben wahrscheinlich noch nie oder 3 mal einen angehalten. Das merkt doch kein schwein. Ist meine Meinung.



    simon, mit verlaub gesagt..auch wenn ich dir TEILWEISE recht gebe.. die bullen sind nicht so doof wie wir denken..bei mir wurde auch jedesmal alles genau untersucht..und immer auf die doofheit hoffen geht auch net.

    klar das die wegen eyelids nix sagen würden, aber der hauptgrund von einragen der teile besteht doch darin, das die meisten von uns den s regelmäßig fahren..und im falle eines unfalls, egal wer schuld ist, man echte probleme mit nicht eingetragenen teilen bekommt. sei es von kleineren geldbussen bis hohen strafen..

    und ich denke wer wegen diesem punkt tüv sucht ist ein vernünftiger mensch..

    my 2 cent

  • venes_c schrieb am Fri, 19 November 2004 20:05

    oliver_f schrieb am Fri, 19 November 2004 16:22

    Für eine Einzelabnahme braucht man trotzden noch mindestens ein Materialgutachten (Splitereigenschaften und Flammschutz) und einen Gutachter der gewillt ist, denn kein Gutachter ist verpflichtet eine Einzelabname zu machen.

    Oliver


    Olli:
    Wer darf so ein Materialgutachten erstellen? Materialgutachter ist mein zweiter Vorname, den Stempel habe ich auch schon geschnitzt. Very Happy



    tüv automotive oder evtl auch die dekra. so ein materialgutachten ist scheisse teuer und auf normalen wege nicht zu bewerkstelligen. als ich noch kein veilside hatte, habe ich in deutschland rumtelefoniert. ein gutachten dauert je nach aufwand um die 2.000-5.000 euro. es werden spezielle testplatten benötigt in einer festgelegten größe und menge um div. tests durchzuführen.
    ausserdem braucht man glaube ich für eine erstellung einen speziellen schein, da man sonst das gutachten illegal vertreiben könnte etc.. also alles net so einfach..

  • venes_c schrieb am Fri, 19 November 2004 20:05


    Olli:
    Wer darf so ein Materialgutachten erstellen? Materialgutachter ist mein zweiter Vorname, den Stempel habe ich auch schon geschnitzt. Very Happy



    In den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA.

    Sonst niemand, da hilft dir auch kein Stempel was.

    Oliver Smile

  • oliver_f schrieb am Fri, 19 November 2004 22:34

    venes_c schrieb am Fri, 19 November 2004 20:05


    Olli:
    Wer darf so ein Materialgutachten erstellen? Materialgutachter ist mein zweiter Vorname, den Stempel habe ich auch schon geschnitzt. Very Happy


    In den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA.

    Sonst niemand, da hilft dir auch kein Stempel was.

    Oliver Smile



    Danke, Olli. Klare Antwort auf eine klare Frage!

    Werden Teile dabei zerstört?

  • venes_c schrieb am Fri, 19 November 2004 22:49

    oliver_f schrieb am Fri, 19 November 2004 22:34

    venes_c schrieb am Fri, 19 November 2004 20:05


    Olli:
    Wer darf so ein Materialgutachten erstellen? Materialgutachter ist mein zweiter Vorname, den Stempel habe ich auch schon geschnitzt. Very Happy


    In den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA.

    Sonst niemand, da hilft dir auch kein Stempel was.

    Oliver Smile



    Danke, Olli. Klare Antwort auf eine klare Frage!

    Werden Teile dabei zerstört?




    Nööö, du kannst alle Brösel die übrig bleiben, wieder haben Laughing

  • jimmy_a schrieb am Fri, 19 November 2004 23:44


    Nööö, du kannst alle Brösel die übrig bleiben, wieder haben Laughing



    Klar ist das naheliegend. Aber ist es wirklich zwingend notwendig? Überlege doch mal.

    Kleines Beispiel:
    Carbonteile werden aus Carbonmatten hergestellt. Das Materialgutachten sollte für das verarbeitete Material gelten, nicht für das Produkt (sonst wäre es ja ein Produktgutachten). Wenn man also die Carbonmatten oder ein Stück verarbeitetes Material zur Prüfung vorlegt, muss man nicht einen teuren Prototypen opfern.

    Oder gilt das Materialgutachten für das fertige Produkt? Wozu ist dann die Einzeleintragung notwendig?

    Logischer (und billiger) wäre es doch, wenn man bei der Einzeleintragung nachweist, dass das verwendete Material, dem des Materialgutachtens entspricht.

    Falls aber wiederrum das Materialgutachten für das Produkt gilt und man dieses Produkt genauso baut (sprich: kopiert), dann gilt doch ein bereits bestehendes Materialgutachten auch für die Kopie und liesse sich problemlos eintragen.

    Also, wie nun? attachment.php?attachmentid=12237

  • Erst mal is nix einfach Wink

    und woher sollen den die Leute beim TÜV etc. wissen, WAS du mit dem Material gemacht hast, während du das fertige Produkt hergestellt hast. Durch die Bearbeitung des Werkstoffes, kann sich dessen Eigenschaften ja total verändern.
    Deshalb muß das fertige Teil geprüft werden

  • venes_c schrieb am Sat, 20 November 2004 01:08

    jimmy_a schrieb am Sat, 20 November 2004 00:54


    Deshalb muß das fertige Teil geprüft werden


    ...und dabei zerstört werden? Was bleibt dann für die Einzeleintragung übrig? Ein Bild von dem Produkt?
    Laughing



    na, eines von den 2-3 Teilen die du angefertigt hast attachment.php?attachmentid=12239

  • Als Hersteller beweist du damit, das du in der Lage bist diese Teile "sicher" zu porduzieren, und kannst dann soviele Teile verkaufen, und eintragen "lassen" wie du willst.

    Sobald aber eine Änderung an dem Teil gemacht wird, müßte man das Teil wieder neu zulassen.