Heckspoiler?

  • Ich hoffe dann daß Du entweder nicht aus Deutschland kommst oder daß Du auf Materialgutachten/ABE verzichtest.

    Denn bis auf wenige Ausnahmen gibts die nicht für die Flügel für den S. Das gilt auch für den von mir genannten Mugen und den von eXoo Dargestellten.

  • Natürlich ist es lästig, wenn man den Polizisten erklären muss, warum der Spoiler denn nicht eingetragen ist usw., aber ist das doch nicht irgendwie egal???
    Die Versicherung zahlt bei einem Unfall ohnehin, da der Spoiler das Fahrverhalten nicht beeinflusst oder sonst irgendwie gefährdend wirkt bzw an einem Unfall Schuld sein könnte (außer man montiert ihn nicht besonders gut und er verselbstständigt sich einmal auf der Autobahn. Rolling Eyes ).
    Mit viel Pech bekommt man im Jahr vielleicht zwei mal eine Strafe über sagen wir einmal 20 Euro oder sowas in der Art, weil dem Polizisten der Spoiler nicht passt. Ich glaube, dass dies die meisten von euch verkraften könnten. Wink

    Also bei Felgen, Bremsen usw. verstehe ich die Sorge über die ABE, aber bei allem anderen??? Confused

    Falls es da doch noch mehr Haken gibt, bitte mir sagen, aber mir würden keine mehr einfallen.


    Mfg Hubi

  • Alle Teile die Eintragungspflichtig sind oder eine ABE benötigen,
    die Du in diesen Fällen nicht hast, lassen die Betriebserlaubnis Deines Autos erlöschen, somit fährst Du ohne Versicherungsschutz durch die Gegend!

    Karosserieanbauten mussen vom TÜV auf Ihre Crashsicherheit überprüft werden, könnte ja im falle eines Unfalls einer übers Auto fliegen und sich am Heckflügel den Kopf abschlagen Shocked Deshalb muss laut TÜV der Flügel vor dem Kopf kapitulieren Crying or Very Sad

    Falls sowas passiert mit einem Teil das nicht Eingetragen ist kannst Du Dir wahrscheinlich denken was die Versicherung dann sagt.... Confused



    Ein bischen übertrieben aber wer weiss schon was alles passieren kann Question


    Ach ja bei http://www.tss-tuning.de gibt´s nen Flügel mit TÜV, soll weniger auftrieb bringen, Auto liegt auf der Autobahn ruhiger, kostet allerdings angeblich an die 10 km/h Topspeed. Oder der Honda OEM, auch hier soll das Auto ruhiger liegen, ohne Geschwindigkeitsverlust.

  • ...und ausserdem, wenn der heckspoiler keine auswirkungen auf das fahrverhalten hat Shocked , dann sollte man ihn sich sparen und die schöne linie unseres autos nicht zerstören Cool !!!

    aber ein tip: es gibt hier einen clubber soeren_r, der meines wissens nach einen carbonflügel mit hoher effektivität montiert hat und dafür auch tüv hat ShockedShockedShocked ! try to get him!!!

  • Hai Invader,

    der einzige Spoiler, der einen TÜV-Segen hat, ist der von Honda Original. Ich finde, wenn spoiler, dann paßt der optisch noch am besten.

    Alles was Effektivität anbetrifft, sprich Downforce, fängst Du am Besten gleich mit Picknick-Tischgröße an, wie z.B. der Mugen. Auch der von J's-Racing wäre brauchbar:

    [Blockierte Grafik: http://www.tf4u.com/forum/index.php?t=getfile&id=1613].

    Oder von Speed:

    [Blockierte Grafik: http://www.tf4u.com/forum/index.php?t=getfile&id=1614]

    Alles andere, auch der gezeigte Spoiler von Feel's, sieht einfach nur gut aus, je nach Geschmack, und mehr nicht. Wobei ich jetzt mit mehr meine, daß sich der erzeugte Abtrieb auf wenige Pfund beschränkt. Und das steht in keinem Verhältniss zum Preis.

  • EvoVII schrieb am Tue, 11 March 2003 21:16


    Die Versicherung zahlt bei einem Unfall ohnehin, da der Spoiler das Fahrverhalten nicht beeinflusst oder sonst irgendwie gefährdend wirkt bzw an einem Unfall Schuld sein könnte (außer man montiert ihn nicht besonders gut und er verselbstständigt sich einmal auf der Autobahn. Rolling Eyes ).



    Ganz so einfach ist das leider nicht. Das gesamte Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis und damit auch seinen Versicherungsschutz.

    Natürlich gibt es viele Fälle, in den die Versicherungen aus diversen Gründen trotzdem leisten. Allerdings gibt es auch häufig die vollständige oder zumindest teilweise Ablehnung der Versicherungsleistung. Gerade bei größeren Schäden werden die Versicherer versuchen, aus der Leistungspflicht herauszukommen.

    Und gerade solche Fälle möchte ich mit meiner Versicherung vermeiden. Denn es geht nicht nur der Kasko- sondern auch der Hafpflicht-Schutz verloren. Und damit die Deckung für jegliche Schäden die man an Personen, anderen Fahrzeugen etc. verursacht.

  • @ John

    Ich kann nur die Situation in Österreich schildern, aber bei uns ist es so, dass du genau den gleichen Versicherungsanspruch hast, wenn die Teile nicht gefährdend oder auf das Fahrverhalten negativ beeinflussend sind. Das heißt du kannst dir jeden Auspuff, sei er noch so laut auf das Auto montieren und bei einem Unfall wird die Versicherung trotzdem bezahlen (den illegalen Auspuff allerdings nicht. Very Happy ). Wenn du dir allerdings in einen alten Golf, der nur 4 Trommelbremsen hat einen Turbolader einbaust, dass das Ding dann 250 PS hat und du irgendwann wo mit viel zu hoher Geschwindigkeit dagegenfährst, wird dir die Versicherung den Popo zeigen. Very HappyWink
    Das habe ich bereits von 2 Anwälten bestätigt bekommen. Also sollte es so stimmen.
    Probleme mit der Polizei kannst du natürlich schon bekommen, aber das ist schon verkraftbar, wenn man dafür ein paar schöne Tuning-Teile auf seinem Auto hat. Twisted Evil

    Mfg Hubi

  • zur kfz-haftpflicht (bezogen auf deutschland):

    der jenige, den du umnietest, egal ob v-schutz oder nicht, bekommt sein geld. das ist zum schutze der geschädigten im pflichtversicherungsgesetz geregelt.

    in der kfz-haftpflichtversicherung hat der v-schutz-verlust "nur" zur folge, daß sich die gesellschaft bei dir was zurückholen darf. ich glaub, es sind in besonders schwerden fällen max 5.000 öro, ansonsten pauschal 2.500. man ist also im schlimmsten fall nicht bis auf ewig ruiniert.

    wie das mit dem versicherungsschutzverlust wegen nicht eingetragenen teilen ist, weiß ich leider nicht mehr.
    werd ich morgen in der firma mal nach jemandem suchen, der das weiß. es gibt aber auch hier in deutschland ne regel, die auf kausalität (wie evo sie beschreibt) abzielt.... aber ob das für eintragungspflichtige teile war....
    versuchs morgen mal in der firma zu klären... im internet steht nur oberflächliches zeug.

  • Quote:

    zurückholen darf. ich glaub, es sind in besonders schwerden fällen max 5.000 öro, ansonsten pauschal 2.500. man ist also im schlimmsten fall nicht bis auf ewig ruiniert.



    Stimmt, da war doch was Rolling Eyes

    Quote:


    weiß. es gibt aber auch hier in deutschland ne regel, die auf kausalität (wie evo sie beschreibt) abzielt.... aber ob das für



    Also wenn Regelung = Gesetz , wäre mir das neu. Aber nicht unangenehm Very Happy !

    Meines Wissens ist das aber im Zweifelsfall vom Richter abhängig, bei dem die Sache im Streitfall behandelt wird. Also wie oben geschrieben: viele werden mit einem blauen Auge davonkommen, aber nicht alle. Und zu den Letzteren möchte ich nicht gehören.

  • Hallo zusammen,

    zum Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis" folgendes:

    Das kostet nicht 20 EURO !! Sondern 50 Euro plus Verwaltungskosten und 3 Punkte in Flensburg (gilt für Halter und zusätzlich für den Fahrer falls nicht identisch).

    Sie erlischt immer dann, wenn eine von drei Varianten erfüllt ist (teilweise natürlich auch bei anderen Vorraussetzungen , z.B. bei endgültiger Stillegung, aber diese Punkte sind bei diesem Thema nicht so wichtig).

    1. Wenn die Fahrzeugart verändert wird, z.B. vom Pkw zum Lkw
    2. wenn durch die Änderung das Abgas- oder Lärmverhalten verschlechtert wird (Umweltvariante)
    3. wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die Änderung verletzt werden könnten (Gefährdungsvariante).

    Veränderungen können (...können...) sein : Abänderungen, Austausch, Hinzufügen oder Entfernen von Teilen.

    Folgen bei einer Änderung können sein:

    1. Die Betrieberlaubnis erlischt gemäß § 19 II StVZO
    2. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gemäß §§ 18 StVZO i.V. § 69a
    3. Gegebenenfalls ein Verstoß gegen §§ 1+2 KfzStG (bei widerrechtlicher Benutzung des Fahrzeugs) und/oder §§ 370/378 Abgabenordnung (AO), gegebenenfalls ein Verstoß gegen §§ 1, 6 Pflicht VersG

    (Punkte 1-3 gelten für zulassungspflichtige Fahrzeuge, wie unseren S2000)

    Grüße Philipp

  • nochmal zum versicherungsschutz:

    auch hier in deutschland ist ein ursächlicher zusammenhang zwischen der nicht zulässigen fahrzeugveränderung und dem eingetretenen schaden für den verlust des versicherungsschutzes erforderlich.

    das gilt sowohl in der kasko, als auch in der haftpflicht

    bei heckspoilern konnte man sich keinen fall denkenm indem ein ursächlicher zusammenhang bestehen bzw. nachweisbar sein könnte.
    um v-schutzverlust muß man sich bei dem ding also keine sorgen machen.

    also druff mit dem ding - die punkte und die öros an strafe von der rennleitung sind angemessen für ne tolle theke Laughing