sehr interessant:
http://www.anwaltverein.de/03/04/2004/pmv27-04.html
Versicherungsschutz während Fahrertraining
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Dass da die Hotline steht, finde ich gut. Sowas kann man immer brauchen...
Roboduck -
Danke für die Info!
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Nur zur Vorsicht: Ich würde das nicht als Freibrief sehen. Es gibt immer noch die Einrede der "groben Fahrlässigkeit" (auf die allerdings in manchen Verträgen verzichtet wird).
Und das ist dann wieder Interpretationssache. -
schwedenkreuz schrieb am Fri, 28 January 2005 20:30
Nur zur Vorsicht: Ich würde das nicht als Freibrief sehen. Es gibt immer noch die Einrede der "groben Fahrlässigkeit" (auf die allerdings in manchen Verträgen verzichtet wird).
Und das ist dann wieder Interpretationssache.
Hab bei mir nachgeschaut, grobe Fahrlässigkeit ist nur Alkohol, und Drogen (nicht mal rotlich) -
beim Fahrertraining auf dem Salzburgring wurde uns das so erklärt, daß das Fahrsicherheitstraining im Versicherungsschutz drin sei, das freie Fahren anschließend nicht.
Außerdem muß man wohl noch zwischen Inlands- und Auslandsveranstaltungen unterscheiden ?!