Ich könnte heulen!

  • Bin heute auf der Autobahn gefahren. An der Stelle ist 80, weil da ne Kurve ist und außerdem kurz drauf ne Brücke kommt. Und in der Kurve ist ein PKW liegengeblieben. Der stand halb auf der rechten Spur (da ist kein Standstreifen) mit Warnblinkanlage an. Alle Autos vor mir haben langsam gemacht, ich also auch, und bin mit ca. 40-50km/h an dem Pannenfahrzeug auf der linken Spur vorbei. Bin bestimmt schon 5 Sekunden in der Geschwindigkeit gefahren, als es von hinten kracht und ich einen Schubs bekomme. Ich hab laut aufgeschrien vor Ärger. Also rechts ran. Der Unfallverursacher gottseidank auch. War ein Opel Astra. Der Typ steigt aus, schaut auf mein Auto und sagt "och, das ist ja nicht schlimm". In dem Moment hätt ich ihn am liebsten umgebracht. Mad Das Auto ist fünfeinhalb Monate alt. Die Heckschürze ist total im Eimer, das Nummernschild völlig verbeult und der erzählt mir "das ist ja nicht schlimm". Ich hätte platzen können. An der Stelle fiel mir auf, daß ich eigentlich fast nie Papier und Kuli im Auto hab. Glücklicherweise war ich aufm Weg zu nem Termin und hatte nen Ordner mit Akten dabei, deren Rückseiten dann herhalten mussten. Der Kerl wußte noch nichtmal seine eigene Postleitzahl. Als ich ihn nach seiner Versicherungsnummer gefragt hab, hat er mich gefragt, ob die in der Zulassung steht! Aber Autonummer, Name, Adresse und Telefonnummer hab ich und er wußte auch, daß er bei der Huk Coburg versichert ist. Außerdem kam der Fahrer des Pannenfahrzeugs daher und hat sich freundlicherweise bereit erklärt, mir im Falle eines Falles als Zeuge zu dienen. Letztendlich hab ich noch von dem Astrafahrer ein schriftliches Schuldeingeständnis unterschrieben bekommen.

    Trotzdem fühl ich mich saumies. Das ist, als hätte jemand meine Freundin gepoppt, wenn ich mein Baby so sehen muß. Crying or Very Sad

    Jetzt noch ein paar Fragen an euch.

    Worauf muß ich denn bei der Abwicklung achten?

    Ich hab schon mit meinem Hondahändler telefoniert. Dem bring ich das Auto am Samstag vorbei, die kucken sich die Sache an und bestellen schonmal die Ersatzteile. Das Auto fährt sich ganz normal, aber das will ja nix heißen. Morgen früh ruf ich erstmal meine Versicherung an. Denen muß ich das ja auch mitteilen, auch wenn ich nicht schuld war.

    Wie ist denn das mit dem Wertverlust? Selbst wenn da nur die Heckschürze kaputt sein sollte, ist der Wagen ja jetzt ein Unfallauto. Krieg ich den Wertverlust ersetzt?

    Bin für Tipps von Leuten, die da Erfahrungen haben, dankbar. Mitleid ist natürlich auch willkommen. Wink

  • hi hi,

    mit dem schuldeingeständnis, das ist gut.


    Wenn er Pech hat zahlt die Versicherung nämlich jetzt nicht mehr.

    Oder sie zahlt und holt es sich von ihm wieder Wink

    Hab ich als erstes gelernt: Nie zugeben das man schuld hat, schon gar nicht schriftlich. Zumindest wenn es um solche Vericherungsfragen geht.

    Aber ist ja zum Glück "nur Blech", auch wenn ich deinen Ärger nur zu gut versteh

  • Hadibar schrieb am Wed, 02 March 2005 21:42

    hi hi,

    mit dem schuldeingeständnis, das ist gut.


    Wenn er Pech hat zahlt die Versicherung nämlich jetzt nicht mehr.

    Oder sie zahlt und holt es sich von ihm wieder Wink

    Hab ich als erstes gelernt: Nie zugeben das man schuld hat, schon gar nicht schriftlich. Zumindest wenn es um solche Vericherungsfragen geht.

    Aber ist ja zum Glück "nur Blech", auch wenn ich deinen Ärger nur zu gut versteh



    Das hab ich auch schon gehört. Aber der wohl noch nicht und ich dachte, das kann nichts schaden, wenn der mir sowas unterschreibt. Aber wenn seine Versicherung nicht mehr zahlen würde, hätte ich ja letztendlich ein Problem. Dann kann ich nachher meiner Kohle nachlaufen. Surprised

  • Das Schuldeingeständnis ist so gut wie wertlos, der kann einfach sagen, das er unter Schock stand, und fertig.

    aber bevor ich es vergesse attachment.php?attachmentid=13863Very Happy

    Wichtig nix am Wagen mache lassen, bevor die gegenerische Versicherung ihr O.K gegeben hat.

    Auch nicht einen super komplett Schadenservice von denen (Vericherer) annehmen, da ist ja schon bekannt, das der immer zu deinen ungunsten ausfällt.

    Ein Gutachten erstellen lassen, weil das kannst du bei einem Verkauf immer mitgeben, ist viel besser, weil dir keiner einen kleinen Blechschaden glaubt.

    Der Wertverlust steht dir zu, es kann aber sein, das man verucht den weg zu lassen, also aufpassen.

  • ...mein Beileid Confused


    lass dir von der gegnerischen Versicherung keinen Gutachter
    auf Auge drücken oder wie schon erwähnt ein Komplettangebot.

    Du kannst dir jederzeit einen neutralen Gutachter nehmen.
    Da sind schon Preisunterschiede. Die gegnerische Vers. kann
    natürlich auch "Ihren" Gutachter schicken.

    Lass dich nicht bei der Mehrwertsteuer verarschen.
    Natürlich nicht den Nutzungsausfall vergessen. Frag genau, wenn
    du einen Leihwagen brauchst ( welche Klasse )

    und natürlich noch nicht mit der Instandsetzung anfangen...

    Viel Glück

    Uwe

  • Zum Wertverlust:

    Ich meine der steht dir nur ab einer gewissen Schadenshöhe zu...
    Genauso verhält es sich doch bei der Kennzeichnung eines Unfallwagens z.B. bein Verkauf, hat der Schaden eine gewisse Höhe nicht überschritten ist es kein Unfallwagen oder?

    Hoffe ich schmeiß jetzt nicht irgendwas durcheinander...

    Weiß da jemand was konkretes?


    Gruß

    Marc

  • Sobald nur du nur den geringsten Zweifel hast, ob da nicht mehr rauszuholen ist oder ob es das wirklich sein kann, dass du so wenig bekommst, gehe zu einem Anwalt.
    Die Anwaltskosten musst du nicht zahlen, weil man da so eine Rechtsschutzversicherung hat normalerweise (glaube sogar, dass das in Österreich bei der Haftpflicht dabei ist, aber so genau weiß ich das jetzt auch nicht).

    Hast du gar keine Kopfschmerzen oder tut dir vielleicht das Genick weh?! Rolling EyesVery HappyWink
    Sollte aber normal nicht später als einen Tag nach dem Unfall zum weh tun anfangen. Smile

    Einen Wertverlust gibt es definitiv bei neueren Autos. Allerdings weiß ich nicht genau, was es da für Auflagen gibt vom Alter und vom Schaden her. Vom Alter würde es sicher funktionieren. Wenn jetzt "nur" die Stoßstange kaputt ist und sich sonst nix gröberes verschoben hat, denke ich, dass die Versicherung sagt "problemlos austauschbares Ersatzteil" und dir keinen Wertverlust zahlt, aber wie gesagt... weiß ich nicht genau und im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten. Ist sicher nicht übertrieben und kann dir nur helfen.



    mfg Hubi

  • Das scheint ein Dehhnnnbarer Bereich zu sein, eigentlich sind alle Metallteile die gewechselt werde müssen ein Unfall.

    Jetzt ist natürlich die Frage, eine getauschte Türe hat ja keinen Einfluß auf das Auto (in Sachen Wert)

    Mir hat man dann in der Werkstatt gesagt, das es nur Teile betreffen würde, die z.B Geschweißt sind. (Das sind aber schon viele Kotflügel, die nur 60 € kosten)

    Bin also sehr dankbar, wenn es jemand 100% weiß

  • Hab mir die Seite mal angeschaut...

    Wobei zum Wertverlust auch eher was generelles steht, ohne konkrete Zahlen bzw. Richtlinien.

    Hier der Teil zum Thema Wertverlust:

    "Wertminderung: Wer erstattet den Wertverlust des Unfallwagens?
    Wenn Sie Ihren Unfallwagen verkaufen möchten, bekommen Sie dafür unter Umständen weniger Geld. Um den Verlust auszugleichen, haben Sie Anspruch auf Wertminderung. Diese hängt vom Umfang des Schadens und vom Alter des Fahrzeugs ab und muß von einem Sachverständigen bestätigt werden. Die Versicherung kommt für die Wertminderung auf."


    Gruß

    Marc

  • speedfreak schrieb am Thu, 03 March 2005 11:14

    unabhängiger gutachter, den du bestimmst (am besten, jmd. mit dem andere schon gute erfahrungen gemacht haben). die koste hierfür trägt die versicherung. Wink




    Hängt aber meines Wissens nach auch wieder von der Schadenshöhe ab, ob ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird oder nicht. Mir wurde mal ein Wert ab ca. 800 Euro genannt ab dem man einen Gutachter beauftragen darf, da es sonst unverhältnismäßig sei.
    Im Zweifelsfall mal den RA darauf ansprechen, denn der wird ja in jedem Fall gezahlt.


    Gruß

    Marc

  • Oh Mann so ein Mist Shocked !!! Und das bei einem wenige Monate alten Wagen. Kopf hoch.

    Ich hab so meine Erfahrungen mit unverschuldeten Unfällen gemacht und mir ein paar Regeln eingebleut:

    1. immer Streckenposten rufen !!! IMMER !!! Auch wenn der Gegenüber seine Schuld eingesteht.
    Das er das Dir schriftlich gegeben hat ist schon gut aber nur die halbe Miete. Theoretisch kann er sein Schuldeingeständnis wegen Schock etc wiederrufen. Hab ich auch schon erlebt.

    2. Immer zum Anwalt. Such Dir einen aus. Du brauchst dafür nicht unbedingt eine Rechtschutzversicherung. Die Kosten für Deinen Anwalt muß die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Der Anwalt regelt alles für Dich. Schriftverkehr, Forderungen, Fristeinhaltungen gegenüber der Versicherung etc.

    3. neutraler Gutachter nehmen den Du Dir aussuchst. Am besten jemand der Kraftfahrzeugbau studiert hat. Wirkt wenn es vor Gericht geht kompetenter.
    Die Kosten für den Gutachter muß ebenfalls die gegnerische Versicherung übernehmen. Ein KVA von einer Hondawerkstatt ist ab einer Schadenshöhe von 1000,- Euro nicht mehr alleinig empfehlenswert !!!

    4. Niemals einen Gutachter der gegnerischen Versicherung als alleinigen Gutachter aktzeptieren. Die handeln nur im Sinne der gegnerischen Versicherung und nicht in DEINEM !!!

    Hört sich auf den ersten Moment alles übertrieben an aber meiner Frau ist ein Rentner vor 4 Zeugen ins geparkte Auto reingefahren. Der Rentner hat die Schuld zugegeben aber im Nachhinein

    die Höhe des Schadens als Laie angezweifelt !!! Das hat der gegnerischen Versicherung gereicht einen Streit vor Gericht anzustreben. Trotz glasklarer Rechtslage. Wir warten seit knapp 2 Jahren immer noch auf das Urteil was in 2 Wochen gesprochen werden soll und auf die damit verbundene Restbegleichung des Schadens !!!

  • ohh Mann, tut mir leid für Dich. Ist echt übel, man wacht auf und blopp, da isses wieder. Naja, sei froh dass es keine Verletzten gab. Schwacher Trost, ich weiss.

    Wie Jimmy schon sagt, ohne das ok der gegnerischen Versicherung noch nichts hinsichtlich Reparatur anleiern!

    Juha

  • Das ist genau das worüber ich mich immer so aufreg.

    Der Typ hatte seinen Sicherheitsabstand eingehalten.
    Pennt voll und fährt Dir drauf. Du hast die Polizei nicht gerufen, dh. keinerlei Strafe.
    Andere kriegen für dicht auffahren Punkte und Fahrverbot, der I.... kanns locker nehmen.
    Ich wiederhol mich Unfälle bauen ist kein Problem bei uns, nur gegen mit der Messlatte messbare Sünden wird hart vorgegangen.
    Jede Stunde die Du wegen der Geschichte verplemperst müsste Dir der Verursacher in Geld bezahlen, dann wärs gerecht.

    Grüße

    Walter

  • walter_s schrieb am Thu, 03 March 2005 12:12

    Das ist genau das worüber ich mich immer so aufreg.

    Der Typ hatte seinen Sicherheitsabstand eingehalten.
    Pennt voll und fährt Dir drauf. Du hast die Polizei nicht gerufen, dh. keinerlei Strafe.
    Andere kriegen für dicht auffahren Punkte und Fahrverbot, der I.... kanns locker nehmen.
    Ich wiederhol mich Unfälle bauen ist kein Problem bei uns, nur gegen mit der Messlatte messbare Sünden wird hart vorgegangen.
    Jede Stunde die Du wegen der Geschichte verplemperst müsste Dir der Verursacher in Geld bezahlen, dann wärs gerecht.

    Grüße

    Walter



    besser kann man es nicht sagen
    attachment.php?attachmentid=13870

  • Zwischenstand:
    Mein Hondahändler ist auch gleichzeitig KFZ-Gutacher. Ich denke, das kann nicht zu meinem Nachteil sein. Gutachten wird am Samstag erstellt. Ich hab auch schon mit der Versicherung des Verursachers telefoniert. Die haben das alles aufgenommen und mir auch ne Schadensnummer mitgeteilt. Der Herr war sehr freundlich am Telefon. Der Verursacher hat von dem Unfall natürlich noch nix gemeldet. Confused Mein eigener Versicherer war sehr zuversichtlich, daß ich da nicht auf meinen Kosten sitzen bleibe. Er meinte, daß sich heute keine Versicherung mehr eine schlechte Schadensregulierung leisten könne. Ich hoffe, daß er Recht hat.

    Solche Genickschmerzgeschichten mach ich nicht. Ich will nicht beschissen werden, also bescheiß ich auch niemanden, auch keine Versicherung.

    Ansonsten vielen Dank an Euch für die Tipps. Das hat mir echt weitergeholfen.

  • mal was zum thema wertausgleich:

    ich hatte 2003 einen unfall (unverschuldet). schadenshöhe gemäß gutachten (dekra) 13.000 eur. fahrzeugwert 28.000 eur, bj 2002. (nein, kein s2000. muss mich hier mal als z3 fahrer outen Very Happy )

    die versicherung hat einen wertausgleich von 800 eur gezahlt Mad
    ein witz, das steht in keinem verhältnis zum realen wertverlust, vor allem nicht bei dem heftigen schaden. nachdem es aber ein leasingfahrzeug ist hab ich es dabei bewenden lassen. keine ahnung ob die bmw bank das akzeptiert hat.

    gruß

    dpunkt