Motorhaube öffnen -> Privateigentum?

  • Salut Zusammen,

    kennt sich jemand mit dem Gesetz/Alltag aus? Soviel ich weiss gilt das Zeugs unter der Motorhaube als Privateigentum. Somit bräuchte die Rennleitung bei der Kontrolle eigentilch einen Durchsuchungsbefehl, wenn sie Motorhaube geöffnet haben wollen... oder liege ich da falsch? Confused

    Kann mir jemand diesbezüglich FAKTEN (keine Vermutungen) liefern?

  • ich kann dir nur indizien geben.

    Der gerne gesagte Satz von der Polizei, wenn sie in deine Wohnung, oder das Auto durchsuchen wollen, ist

    "sie haben ja sicher nichts dagegen"

    gibt man da "nach", und gestatt es, dürfen die Herrn in grün das totale Durcheinander veranstalten, ist wie eine Art Freifahrtsschein. Im anderen Fall der Wohnung, müßten sie immer fragen, darf ich hier mal reinschauen etc.
    Ist wie der Satz nach dem blitzen, "da haben sie es wohl eillig gehabt" bestätigt man dieses, hat man unter Vorsatz gehandelt, was die Strafen verschärft Mad

    Beim Auto, werden sie es dir wohl stilllegen, und in der Zeit den Beschluß besorgen.

  • Urs2000 schrieb am Tue, 17 May 2005 10:47

    kennt sich jemand mit dem Gesetz/Alltag aus? Soviel ich weiss gilt das Zeugs unter der Motorhaube als Privateigentum. Somit bräuchte die Rennleitung bei der Kontrolle eigentilch einen Durchsuchungsbefehl, wenn sie Motorhaube geöffnet haben wollen... oder liege ich da falsch?



    Ich wüsste eher gern, wie du auf die Idee kommst, dass das so sein kann. Woher weisst du das oder hast du das gehört?

  • ich kann da nur sagen beim auto, wenn die grünen es prüfen wollen auf teile und eintragungen dürfen sie das und wenn du zu dehnen sagst nein will ich nicht dann können die grünen auch anders sie sagen dann einfach okay kein problem wir haben verdacht auf unerlaubte leistungssteigerung und fahren ohne betrieberlaubnis !!
    zack und schon kommt der abschleppwagen und dein auto wird eingezogen. dann suchen die jungs so lange bis sie was finden egal was hauütsache sie können dir eine rein würgen.
    und das ganze spiel ist dann schön teuer und eventuell mit punkten versehn.

    das ist meine erfahrung in sache auto!!
    gruß

  • Ok, die Frage hatte sich geklärt. Anscheinend gilt die Fahrkabine, Motorraum usw. seit mehr als 1 1/2 Jahre nicht mehr als Privat und darf von der Rennleitung jederzeit durchsucht werden...

    @ Renato
    diese sowie die im ersten Thread beschriebene "Vermutung" habe ich von einem Kollege, dessen Kollege bei der Kantonspolizei arbeitet -> über viele Umwege und die Infos sind dementsprechend vertrauenswürdig Wink .

    @ hon-S2000
    dachte ich mir schon, das hat ja auch Jimmy durch die Blume erwähnt.

  • Denke das ,das innere des Autos MEIIIIIINS ist
    (so wie der rest daran)
    und somit Privatbesitz der nicht Öffentlich zugänlich ist.
    würde dann sagen es Handelt sich um eine art Hausfriedensbruch wenn sie den Kopf in das Auto stecken.

  • funktioniert, wenn überhaupt, nur bei den männlichen "Freund & Helfern"

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Hallo zusammen,

    bei deinem Auto handelt es sich um dein Privateigentum...richtig !!!

    Was den Blick unter die Motorhaube betrifft...

    das darf die Rennleitung definitiv, wie sollte er/sie ansonsten die ordnungsgemäße Beschaffenheit deines Kraftfahrzeugs überprüfen ??? Die Macht des "Hellsehens" ist ihnen ja noch nicht gegeben worden...

    zu der Geschichte mit dem "Füherhaus eines LKW"...dazu gibt es ein Gerichtsurteil, dass durfte auch betreten werden...

    Also seien wir mal ehrlich, wenn man nichts Illegales verbaut hat, kann man bei einer Kontrolle doch jeden einen Blick gewähren lassen, oder? Es stellt sich auch die Frage, ob sich die Rennleitung auch immer mit den einzelnen Teilen auskennt..

    Der Grundsatz mit "So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus" gilt hier übrigens auch.

    Grüße Philipp