Brauche eure Hilfe

  • Nein, man kann nicht einfach die Polizei holen damit die Jungs den Wagen abholen 8)
    Dazu schreibt ein Rechtsanwalt eine Aufforderung den Wagen bis zu einem bestimmten Termin zu übergeben. Wenn dann nichts passiert ergeht eine Anzeige und danach wird der sog. Rechtsweg eingeschlagen. Das kann dauern.


    Gruß
    Bernd

  • Kaufverträge können auch mündlich geschlossen werden, als kann der schriftliche nicht als Beweis für das Eigentum gelten. Wer weiß denn schon, ob nach dem schriftlichen Kaufvertrag der Wagen per Handschlag weiterverkauft wurde? :roll:


    Also meiner Meinung nach ist der Brief die Besitzurkunde, egal wer dort drin steht. Ist doch mit Aktienpapieren das selbe, oder?


    Also gehört der Wagen Ihr!

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Moin,


    Zitat.
    Also gehört der Wagen Ihr!
    ---------------------------------------


    Das sehe ich auch so, wer den Brief hat dem gehört das Fahrzeug.
    Den Schein kann Sie als verloren melden und den Wagen umschreiben lassen.

  • hallo marko
    ich erzähle jetzt hier mal die geschichte eines freundes, alles wahrheit.
    vielleicht kannst du ja was draus machen ;)


    bei ihm ist das während der scheidungsphase passiert, er hat seiner frau ein auf ihn zugelassenes fahrzeug mitgegben bzw. zum gebrauch überlassen.
    den brief hatte er. in der heißen phase der scheidung wurde von ihr gemachte zusagen nicht eingehalten.
    ums es kurz zu machen.
    er hat anhand des briefes über das autohaus einen satz schlüssel bestellt, als er diesen hatte, wurde die frau beschattet, als der wagen mal nicht in der garage stand, sondern auf der straße haben wir ihn mit den original schlüssel mitgenommen und bei ihm in die abgeschlossene werkhalle gestellt.
    ca.eine stunde später kam besuch von der polizei, zusammen mit seiner frau.


    mein freund sagte ihnen das SEIN fahrzeug bei ihm in der halle steht, den eigentumsnachweis konnte er anhand des briefes ganz leicht antreten.
    die freunde in grün meinten daraufhin zu seiner frau " da können wir nichts machen ".
    gut der scheidungsrichter meinte später bei der scheidung das sind ja wildwest maniere, aber passiert ist nix.


    so marko
    jetzt bist du dran. 8)


    halte mich / uns bitte auf dem laufenden, ich bin neugierig.


    gruß
    michael

  • ...hab mal ein Motorrad und das kompletten Zubehör "vorfinanziert"...vor der Rückzahlung kam es zur Trennung....und ich hörte nur noch den Satz: wie willst Du mir beweisen, dass ich Dir das Geld nicht schon längst in BAR gegeben habe...tja, ich war jung, ich war naiv, es war teures Lehrgeld!


  • Ja da war dein Fraund ja im Brief eingetragen UND hatte den Brief.
    Das ist einfacher

  • Im Brief ist man schnell eingetragen...
    Ist ein Gang zum Straßenverkehrsamt. ;)

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Michael,


    da muss ich Stocky Recht geben. Es währe viel einfacher wenn SIE auch im Brief stehen würde. Eure "Aktion" ist aber echt gewagt gewesen. :D


    Ich warte auf einen Anruf von nem Kolegen. Er wollte mit seinem Anwalt mal drüber babbeln. Danach wollen wir sehen wie sie vorgehen wird.


    Wollt ihr wissen, wie SIE überhaupt an den Brief gekommen ist ? :D


  • Die arme ist aus verzweifelung auf folgende Idee gekommen und hat sie dann tatsächlich auch umgesetzt, ohne jemandem was davon zu erzählen.


    ""Sie ist zu seiner neuen Wohnung gefahren (ER war auf der Arbeit), hat sich vor die Tür gestellt und den Schlüsseldienst angerufen. Als der da war, hat sie ihm gesagt das sie sich ausgesperrt hat. Er fragte zwar ob sie denn auch da wohne, die Antwort das sie seine "Freundin" sei, hat ihm schon gereicht. :roll::o


    Ratz fatz war die Tür offen. Sie ist rein und hat sich den Brief geholt. Sie wusste wo sie in findet, da sie ihn selbst damals eingeordnet hat. ;)


    Danach hat sie vom Schlüsseldinst ein neues Schloss einbauen lassen und hat die neuen Schlüssel seinem Nachbarn zur weitergabe gegeben. Sie sagte, den Blick vom Nachbarn hättet ihr sehen müssen, als er gesehen hat das das schoss gewechselt wird. Zumal er ihren Ex kennt. :lol: :lol: ""


    Was sie gemacht hat ist natürlich der Hammer, aber was soll ich dazu sagen. (Jungs, gebbt Obbacht, wenn ihr euch von euren Frauen trennt :nod: )


    Wir waren alle geschockt, als sie zu uns kam, den Brief in der Hand und meinte nur, ich hab mir eben den Brief geholt....Keiner hätte SOWAS von IHR gedacht weil sie eigentlich ein ganz liebes und zurückhaltendes Mäuschen ist.


    Tja, hoffentlich leuft´s gut mir der ganzen Sache.

  • hi marko
    tolle aktion, richte ihr das bitte aus :thumbup:
    find ich absolut ok.
    ich finde solche aktionen bescheiden, egal ob mann oder frau wo nach dem ende der eine probiert den anderen irgendwo abzuzocken. mann meine einstellung auch im geschäft, sieht sich immer zweimal im leben. und mann sollte sich immer in die augen sehen können.


    ich finde auch deinen aktion ok, probiere ihr weiterzuhelfen :thumbup:


    gruß
    michael


  • Danke dir Michael. :thumbup:


    Werde melden was der Anwalt vom Kumpel gesagt hat.

  • Ich hatte persönlich in etwa das gleiche Problem bei meiner Scheidung.


    Fakt war, das der Eigentümer der jenige ist,der im Kaufvertrag vom Fahrzeug steht. Mündliche Aussagen oder Vereinbarungen zählen definitiv nicht, da Aussage gegen Aussage steht. :cry:


    Briefe kann man entwenden und an der Zulassungsstelle umschreiben lassen. Mit einem unterschriebenen Kaufvertrag sieht das schon ganz anders aus.

  • meine schwester hat aktuell einen ähnlichen fall:


    sie hat für das auto ihres jetzt ex-freundes den finanzierungsvertrag unterschrieben (alleine) und zahlt die raten.


    ging bei ihm nicht wegen schufa (allein das hätte mir schon zu denken gegeben)


    sie hat aber einen privatvertrag mit ihm gemacht, in dem stand das er für dieses auto aufzukommen hat, falls sie sich trennen sollten. während der beziehung hat er die komplette miete gezahlt, sie dafür den kredit.


    nach der trennung wollte sie die sache klarstellen, ihm das auto geben (das mittlerweile auch nix mehr wert ist) und von ihm den kreditbetrag mtl. überwiesen haben. er konnte sich auf einmal an nichts mehr erinnern. der geschlossene privatvertrag war nicht mehr auffindbar...


    meine schwester war relativ ratlos, hat sich dann an mich gewandt.


    ich hab diesem arschl.... erst mal einen brief vom anwalt zukommen lassen (per gerichtsvollzieher in seine Arbeit zugestellt, persönlich/vertraulich. macht sich immer gut am arbeitsplatz)


    danach hat er sich mit mir getroffen und ich habe ihm ziemlich deutlich (ganz sachlich, ohne laut zu werden) gesagt was ich von der aktion halte und das es mir eine persönliche freude wäre meinen anwalt wenn es sein muss bis zum st. nimmerleinstag damit zu beschäftigen.


    momentan sind wir dabei den vertrag zu gestalten...


    fazit:


    never ever als bürge oder als vertragspartner für den lebensgefährten einspringen. Falls man es aus welchen gründen auch immer tut will/muss: privatvertrag schließen wo steht wie was geregelt ist. ganz wichtig: vertrag ausser reichweite des partner aufbewahren, am besten im bankschließfach...


    es gibt echt zu viele arsch.... auf dieser welt.


    gruß

  • achso:


    ich würde - egal wie schlecht die chancen objektiv stehen - vom anwalt einen brief schreiben lassen.


    massiv grimmig, anwälte können das ja.


    dann mal sehen was passiert.
    manchmal hilft draufhauen.
    freiwillig dürfte da sowieso nichts zu machen sein.

  • dpunkt, ihr köönt froh sein das er mit sich reden lassen hat und er drauf eingeht.


    Der Anwalt von dem Kumpel sagte, das sie schlechte Karten hatt, da ER im Kaufvertrag und im Brief steht. Jedenfalls ist so eine Sache nicht ohne. Sie wird sich einen Anwalt nehmen müssen. Das wird sie auch tun, dann sehen wir weiter.


    Ich bin echt gespannt wie´s ausfällt. Dennn die Meinungen sind auch hier sehr verschieden. Keiner ist sich so sicher.....bald werden wir´s erfaren.


    Gruß,


    Marko

  • Zitat

    Original von hubert_k
    ich würd sagen, wer im FahrzeugBRIEF steht ist der Eigentümer


    Genaugenommen ist der Besitzer des Briefes der Eigentümer der KFZ, egal, wer darin genannt ist. Denn zum Umschreiben ist nix weiter nötig.
    Drum schicken Leasing-Gesellschaften den Brief auch nur direkt an den TÜV, um etwas eintragen zu lassen, nie an den Leasingnehmer



    LG