Garantie Frage

  • Hi,

    ich hab mir im Oktober 06 meinen S gekauft.
    Der ist BJ April 2004. Jetzt hab ich ja noch bis April 2007 Werksgarantie.

    Da der S vom HHändler ist wollt ich nun Fragen ob der Händler trotzdem 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie geben muss? Also bis Okt 2007?


    Danke und Gruß

    Bro

  • Ja, muss er. Es sei denn, der Wagen war noch nicht zugelassen, dann fangen die drei Jahre Werksgarantie m.E. bei Erstzulassung an.
    Aber in Deinen Kaufpapieren müsste drin stehen, wieviel Garantie Du hast. Mindestens aber ein Jahr, die muss der Händler einem Privatmann geben. Wenn Du als Firma gekauft hast, hast Du dieses Jahr aber nicht...

    Gruss,
    Roboduck

    -- the green one -- **SOLD**

    ... leben und leben lassen ...

  • Hi,

    Also, mein Wissensstand zu dem Thema sieht so aus:

    Ein Händler muss für gebrauchte Fahrzeuge grundsätzlich 1 Jahr für Sachmängel haften. D.h .für Mängel die schon am Fahrzeug waren als du es gekauft hast aber sich evtl. erst jetzt bemerkbar machen.
    (Beispiel: 1.Getriebe kaputt nach 2 Monaten: Händler muss haften ; 2. Lichtmaschine kaputt nach 8 Monaten: Händler muss nicht haften, da die Lima ganz sicher nicht seit 8 Mon. einen Knacks hatte)

    Und nur das erste halbe Jahr liegt die Beweislast bei Ihm.
    Nach 6 Monaten musst du beweisen, das ein Schaden schon bei Kauf zumindest "angelegt" gewesen ist.

    Eine Garantie ist schon ein bischen was anderes. Sie ist auch rein freiwillig.

    Wenn du als Firma das Fahrzeug gekauft hast kann der Händler die Sachmangelhaftung ausschliessen, muss er aber nicht.

    In vielen Fällen tragen viele Händler aber einen Schaden trotzdem, obwohl sie das rein rechtlich nicht müssten.
    Einfach weil man sich das nur im extremfall antun will. (Gutachter-> Gerichtsverhandlung -> ein Kunde der nie wieder kommt)

    Gruß,
    Martin

  • Das mit dem Begin der Herstellergarantie bei Zulassung ist so ne Sache.
    Normalerweise ist es ja so: Du kaufst einen Wagen und der Händler lässt Ihn zu und du holst Ihn ab und freust dich wie ein Schneekönig. Dann passt da ja.
    Aber angenommen du stinkst vor Geld und kaufst dir heute einen S den du erst in 10 Jahren anmelden willst, dann gilt die Übergabe des Fahrzeugbriefes als Garantiebeginn (Wobei davon auszugehen ist das Übergabedatum=Rechnungsdatum ist)

    Was jetzt die Gebrauchtwagengarantie betrifft, ich denke das ist wirklich 1 Jahr ab deinem Kaufdatum.

    Gruß
    Peter64

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Zitat

    Original von LingiEine Garantie ist schon ein bischen was anderes. Sie ist auch rein freiwillig.


    ...und wird meist von Versicherungen übernommen.
    Mein Wagen stammt zum Beispiel von einem freien Händler. Zum Kaufvertrag gab es dann gleich noch Unterlagen dieser Garantieversicherungen dazu. Also trete ich bei Schäden gar nicht erst an den Händler heran, sondern rufe irgend so eine Hotline an.
    Der Vorteil für den Händler ist klar, er kauft sich für geschätzte 2-300€ vor der Verkaufs-Nachsorge frei. Für mich ist es eine Garantie, die über die ges. Sachmängelhaftung hinausgeht. Somit sind beide Glücklich. :)

    Gruß Ingo

  • Stimmt, fast alle Händler machen das so. Allerdings bieten diese Versicherungen i.d.R. nur eine "Baugruppengarantie" an. D.h. es gibt auch Bauteile die nicht in der Garantie enthalten sind.
    Die Höhe der Kostenübernahme ist meist auch Abhängig von der Laufleistung des Autos.

    Aber das ist bei jeder Versicherung ein bischen anderes und letztendlich auch eine Preisfrage.

    Gruß,
    Martin

  • Naja mal schauen was raus kommt. Bei meinem S ist der rechte Xenon Scheinwerfer ausgefallen und ich hab Geräusche von der Kupplung oder Getriebe?!?!!

    Ich werd am Dienstag mal mit Roten Nummern zum Händler fahren und das reparieren lassen. Ich hoffe die 2 Defekte fallen in die Garantie.

    Gruß Bro