Hallo Leute,
muss ich bei einem Neuwagen der durch saublöde Umstände (kein Unfall, kein verschulden von mir sondern von der Werkstatt ) an einem kleinen Teil nachlackiert wurde einen Farbunterschied hinnehmen ?
Wie oft muss die Werkstatt nachbessern dürfen, und hat man bei sowas recht auf Wandlung oder steht das in keinem Verhältnis ? Ich hoffe meine Umschreibung langt, hat jemand schon mal so ne Scheiss Erfahrung machen müssen, und wie ist die letztendlich ausgegangen ?