Garantieverlängerung

  • Es gibt gewisse Threads dazu. Diese sind aber soweit cih das eben überblickte alle im Marktplatzarchiv und da darf ich nicht antworten.


    Daher hier und jetzt neu...


    Mir hat gerade ein großer Hondahändler eine Garantieverlängerung für den S2000 angeboten. Heißt bei Honda "Mondial" und ist von Honda in Kooperation mit der Allianz. Abschließbar bis 25 Monate nach Erstzulassung. Quelle ist keine Schnackerquelle. Der Mann weiß IMHO, was er anbietet.


    Verlängerung um 1 Jahr --> unter 350 EUR
    Verlängerung um 2 Jahre --> unter 650 EUR


    Jetzt bleibt nur die Frage der genauen Feinheiten dieser Garantie. Diese erfrage ich gerade noch und werde hier berichten...


    Alter Hut oder neue Info?

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

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  • Bei mein "alten" S hat die Verlängerung für 2 Jahre 500 € gekostet.


    Einzigster Nachteil: keine Übernahme bei Schäden an der Audioanlage und Bekämpfung von Geräuschen


    ansonsten top

  • Hab ich schon vor längerer Zeit mal angeboten bekommen.


    Ich meine, die Preise waren ähnlich oder sogar gleich.


    An sich keine schlechte Sache.
    Deckt die Garantie eigentlich auch Schäden am Verdeck ab?
    Speziell die Scheuerstellen!!!

    Modifications: Cusco Strutbar Carbon, Downforce Carbon Heatshield, individual Carbon Parts, Alcantara-Parts



    Gruß Reptiel :o

  • Nachdem die Garantie bei meinem S im März ablief habe ich eine 2-Jahres Garantieverlängerung bei Honda gekauft.
    Nennt sich Honda Quality Drive/ Anschlußgarantie für Neuwagen. Beauftragt mit der Abwicklung ist die
    Mondial Assistance Deutschland GmbH. Hat 500 + MWSt gekostet. Auf einer Seite des Garantiehefts ist der
    Deckungsumfang gelistet - Verdeck ist nicht dabei.


    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von Togo


    Mondial Assistance Deutschland GmbH. Hat 500 + MWSt gekostet. Auf einer Seite des Garantiehefts ist der
    Deckungsumfang gelistet - Verdeck ist nicht dabei.


    Gruß
    Thomas


    Wieso hast Du denn plus Mwst bezahlt ?? In der Garantieversicherung steckt doch schon Versicherungssteuer drin ist ist somit eine Umsatzsteuerfreie Leistung.


  • Allgemeine Bedingungen für die Garantieversicherung von Kraftfahrzeugen (ABGK 2006)


    1. Gegenstand der Versicherung
    Versichert ist die Garantie, die der Versicherungsnehmer im
    Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen für die
    Funktionsfähigkeit von definierten Baugruppen (siehe 1.1-1.15) gibt.


    Definierte Baugruppen sind:


    1.1.


    Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf,
    Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie
    alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
    (ausgenommen Dichtungen), Ölwanne, Öldruckschalter,
    Ölfiltergehäuse, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz,
    Zahnriemen/Kette mit Spannrolle(n) sofern die Wechselintervalle
    eingehalten wurden und keine Regelwechsel fällig ist,
    Turbolader mit Regelung;


    1.2.
    Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe,
    Einspritzdüsen/Ventile, Vergaser, Steuergeräte der Kraftstoffaufbereitung,
    elektronische Teile der Einspritzanlage;


    1.3.
    Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und
    alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät
    für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit;


    1.4.
    Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder;


    1.5.
    Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb)
    einschließlich aller Innenteile;


    1.6.
    Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen,
    Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten),
    mechanische und elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung;


    1.7.
    Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe
    mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe
    mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung;


    1.8.
    Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker,
    Radbremszylinder, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer
    und elektronisches Steuergerät, Drehzahlfühler und
    Hydraulikeinheit von ABS, Bremssattel;


    1.9.
    Elektrische Anlage: Drehstromgenerator mit Regler,
    Anlasser, elektronische Zündanlage (ausgenommen Zündkabel),
    elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage
    (ausgenommen bei Korrosion und Oxidation), Motorsteuergerät
    (DME);


    1.10.
    Komfort-Elektrik: Heckscheibenheizungselemente,
    Heizungsstellmotoren, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren,
    elektrische Stellmotoren und Spulen, Steuergeräte
    der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, elektrische Fensterheber-
    und Wischermotoren, Motor und Steuergerät des
    elektrischen Schiebedachs, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige);


    1.11.
    Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter und
    Verdampfer


    1.12.
    Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Heizungswärmetauscher,
    Thermostat, Lüfter elektrisch und mechanisch
    inkl. Viskosekupplung, (ohne Lüfterrad), Kühler für Automatikgetriebe,
    Thermoschalter, Ölkühler;


    1.13.
    Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und der
    pyrotechnische Treibsatz sowie die Steuergeräte von Airbag
    und Gurtstrammer (nicht bei Schäden durch Unfallgeschehen);


    1.14.
    Fahrdynamiksysteme: Steuergeräte und Sensoren für
    Fahrdynamiksysteme, ohne Verkabelungen und anhängende
    pneumatische und/oder hydraulische Einheiten;


    1.15.
    Abgasanlage: Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette
    Einheit mit Vorkatalysator), Lambda-Sonde, (Befestigungsteile
    nur in Verbindung mit dem Ersatz einer beschädigten
    Lambda-Sonde).


    2. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung


    2.1
    Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn eines der
    unter die Garantie fallenden versicherten Teile innerhalb der
    Garantiedauer plötzlich und unerwartet seine Funktionsfähigkeit
    verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird
    (= Garantiefall).


    2.2
    Der Versicherer leistet Ersatz für die erforderlichen und
    tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur einschließlich
    aller notwendigen Ersatzteile. Die Erstattung der Materialkosten
    erfolgt auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung
    (UPE) des jeweiligen Fahrzeugherstellers oder Importeurs.
    Maßgebend für den Ersatz der Lohnkosten sind die Arbeitszeitrichtwerte
    des Herstellers.
    Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer
    Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise
    eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht
    auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der
    Aus- und Einbaukosten.


    2.3
    Soweit nicht anders vereinbart, werden die Materialkosten
    nach folgender Staffel ersetzt, und zwar ausgehend von
    der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt
    des Schadeneintritts:
    Mat. Staffel der Modellreihe Legend, ab August 2006:
    bis 150.000 km 100% Erstattung
    150.001 km - 160.000 km 20% Selbstbehalt
    160.001 km - 170.000 km 40% Selbstbehalt
    170.001 km - 200.000 km 50% Selbstbehalt
    Schadenregulierungsobergrenze 200.000 km
    Materialkosten Staffel:
    bis 100.000 km 100% Erstattung
    100.001 km - 110.000 km 10% Selbstbehalt
    110.001 km - 120.000 km 20% Selbstbehalt
    120.001 km - 130.000 km 30% Selbstbehalt
    130.001 km - 140.000 km 40% Selbstbehalt
    140.001 km - 180.000 km 50% Selbstbehalt
    Schadenregulierungsobergrenze 180.000 km


    2.4
    Nicht ersetzt werden Kosten für Test-, Mess-, und
    Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem
    entschädigungspflichtigen Versicherungsfall anfallen.


    2.5
    Werden gleichzeitig versicherte und nicht versicherte
    Reparaturen und Wartungen durchgeführt, so wird die Dauer
    der entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der
    Arbeitszeitrichtwerte des Herstellers ermittelt.


    2.6
    Kein Garantieanspruch besteht, ohne Rücksicht auf mitwirkende
    Ursachen, für Schäden an Bauteilen, deren übliche
    Nutzungsdauer bei Schadenseintritt überschritten war oder die
    aufgrund hoher Laufleistung oder extremer Beanspruchung so
    stark abgenutzt waren, dass sie auch ohne das Schadensereignis
    hätten ersetzt werden müssen, um die nachhaltige
    Funktionsfähigkeit der betroffenen Baugruppe wiederherzustellen.


    2.7
    Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des
    Fahrzeuges, abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintrittes des
    Garantiefalles begrenzt. Bei Fahrzeugen die bei ihrer Anmeldung
    zur Versicherung älter als sieben Jahre sind ist die Entschädigung
    auf 5.000.- EUR beschränkt.


    3. Ausschlüsse


    3.1
    Keine Garantieleistung erbringt der Versicherer ohne
    Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für einen Defekt:


    3.1.1
    der durch Unfall, d.h., ein unmittelbar von außen her
    plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis entstanden
    ist;


    3.1.2
    der durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,
    insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub
    und Unterschlagung entstanden ist,


    3.1.3
    der durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
    Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch
    Brand oder Explosion entstanden ist;


    3.1.4
    der durch Marderbiss entstanden ist;


    3.1.5
    der durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere
    Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige
    hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie entstanden ist;


    3.1.6
    für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag,
    Gewährleistung oder anderweitiger Garantiezusage
    eintritt oder einzutreten hat;


    3.1.7
    der aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit
    Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten
    entsteht;


    3.1.8
    der dadurch entsteht, dass das Kraftfahrzeug höheren
    als den vom Hersteller festgesetzten, zulässigen Achs- oder
    Anhängelasten ausgesetzt wurde;


    3.1.9
    der durch die Verwendung ungeeigneter (vom Hersteller
    nicht freigegebener) Schmier- oder Betriebsstoffe entsteht;


    3.1.10
    der durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion
    des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von
    Fremd- oder Zubehörteilen verursacht wurde, die nicht durch
    den Hersteller zugelassen sind;


    3.1.11
    der durch Einsatz einer erkennbar Reparatur bedürftigen
    Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit
    nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder
    dass die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des
    Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert war;


    3.1.12
    an von der Garantie gedeckten Bauteilen, welche von
    durch die Garantie nicht gedeckten Bauteile verursacht wurde
    (Folgeschaden).


    3.2
    Außerdem wird keine Entschädigung geleistet für Schäden,
    die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass


    3.2.1
    Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder
    ein Defekt sowie ein Austausch unter Angabe des jeweiligen
    Kilometerstandes nicht angezeigt wurde;


    3.2.2
    die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung
    nicht beachtet wurden;


    3.2.3
    die Rückrufaktionen des Herstellers nicht berücksichtigt /
    nicht wahrgenommen wurden.


    3.4
    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche
    auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt),
    Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung
    (Umtausch).


    4. Geltungsbereich


    4.1.
    Der Versicherungsschutz gilt für die Bundesrepublik
    Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend
    (längstens 6 Wochen) außerhalb dieses Gebietes, so gilt der
    Versicherungsschutz für alle Mitgliedsländer der Europäischen
    Union sowie für die Schweiz und für Liechtenstein.


    4.2.
    Wird das Fahrzeug in eines der an die Bundesrepublik
    Deutschland angrenzenden EU-Länder, nach Italien, in die
    Schweiz oder nach Liechtenstein veräußert, berührt dies den
    Versicherungsschutz nicht (ausgenommen ist der Verkauf an
    einen Wiederverkäufer).

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

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  • 5. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes


    5.1
    Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
    beginnt der Versicherungsschutz am Folgetag
    nach Ablauf der werkseitigen Fahrzeuggarantie durch Honda,
    bzw. 100.000 km Fahrzeuglaufleistung, je nachdem was zuerst
    eintritt. Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
    beginnt der Versicherungsschutz jeweils mit
    der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer.
    Im Rahmen der Honda Quality Drive Neuwagenanschlussgarantie
    endet der Versicherungsschutz nach der mit dem Käufer
    vereinbarten Laufzeit der Garantie, bzw. Kilometerlaufleistung
    siehe Punkt 2.3 Im Rahmen der Honda Quality Drive Gebrauchtwagengarantie
    endet der Versicherungsschutz nach 12
    Monaten (siehe Anlage 3), bzw. Kilometerlaufleistung siehe
    Punkt 2.3.


    5.2
    Der Versicherungsschutz wird durch Veräußerung oder
    Stilllegung des Fahrzeuges nicht berührt (ausgenommen ist
    der Verkauf an einen Wiederverkäufer).


    6. Zahlung der Entschädigung


    6.1
    Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach
    festgestellt, so wird die Entschädigung binnen 2 Wochen nach
    Vorlage der endgültigen Rechnung ausgezahlt.


    6.2
    Der Anspruch kann vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des
    Versicherers abgetreten werden.


    6.3
    Der Versicherer kann für den Garantiegeber den Garantieanspruch
    mit schuldbefreiender Wirkung abwickeln.


    7. Obliegenheiten


    7.1
    Der Versicherungsnehmer hat:


    7.1.1
    unmittelbar vor Auslieferung die zu versichernden
    Fahrzeuge auf seine Kosten auf technisch einwandfreien Zustand
    zu überprüfen und ggf. instand zu setzen. Hierüber hat
    er ein Protokoll zu erstellen und mit der Anmeldung des Fahrzeugs
    zu dieser Versicherung vorzulegen;


    7.1.2
    dem Versicherer den Schaden vor der Reparatur
    unverzüglich anzuzeigen und dabei die Weisungen des Versicherers
    einzuholen;


    7.1.3
    einem Beauftragten des Versicherers jederzeit die
    Untersuchung der beschädigten Sache zu gestatten und ihm
    auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen
    Auskünfte zu erteilen;


    7.1.4
    den Schaden nach Möglichkeit zu mindern;


    7.1.5
    in der Reparaturrechnung die ausgeführten Arbeiten,
    die Ersatzteilpreise nach der unverbindlichen Preisempfehlung
    (UPE) und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers
    oder Importeurs im Einzelnen aufzuführen.


    7.2
    Folgen einer Obliegenheitsverletzung
    Wird eine der vorstehenden Obliegenheiten verletzt, so ist der
    Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
    von der Entschädigungspflicht frei.


    8. Schlussbestimmung
    Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch diese
    Garantie unberührt.


    Allgemeine Bestimmungen
    1.
    Widerspruchsrecht
    Der Versicherer kann den Antrag innerhalb eines Monats annehmen.
    Der Versicherte hat ein Widerspruchsrecht von
    14 Tagen ab Erhalt von Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen
    und Verbraucherinformationen. Zur Einhaltung
    der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
    Widerspruchsschreibens.


    2.
    Beiträge, Zahlungsweise, Beitragsanpassung, Kosten
    Die ausgewiesenen Endbeträge berücksichtigen den Beitrag,
    Beitragsnachlässe, Ratenzahlungszuschläge sowie die im
    Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Versicherungssteuer.
    Auf die Möglichkeit zur Beitragsanpassung aufgrund von Versicherungsbedingungen
    und Klauseln sowie bei Anhebung
    des Versicherungssteuersatzes wurden wir hingewiesen.
    Entsteht aus besonderen, vom Versicherungsnehmer veranlassten
    Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand (z.B.
    Mahnkosten, Lastschriftrückläufer), können dem Versicherungsnehmer
    die dadurch verursachten Kosten gesondert,
    pauschal in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    Einmal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Entschuldigt, dass ich es mir jetzt leicht mache... habs selbst noch nicht gelesen, kann grad auf der Arbeit nicht. Darum erstmal die Bedingungen hier für Euch zu Eurer Information.


    Oben steht übrigens "HONDA Quality Drive" als Kopf auf dem Blatt.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • Interessant ist ja mal wieder



    Das kann man ja mal wieder so oder so auslegen.
    Was bedeutet das für Fahrten auf der Nordschleife?

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    Einmal editiert, zuletzt von Los Eblos ()


  • ... ist beim "Zylinderkopf" auch der Ventieltrieb inbegriffen?

  • Je älter das Fahrzeug, desto teurer der Einstieg.


    Ich kaufe noch vor dem Februar 08, weil ab Fahrzeugalter von 2 Jahren wirds teurer.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

  • Zitat

    Original von R510
    Mein Hondahändler bietet mir ne Garantie von 2 Jahre mehr oder 150000km und der will 1250Euro haben 8o


    Hat jeder händler ne andere Garantieverlängerungn ?


    Da hat jeder Händler so seine Möglichkeiten.


    Das ist einmal abhängig vom Garantieumfang, je mehr desto teurer, oder der Händler packt für sich noch ne Schippe "Ertrag" drauf !


    Die original "Honda Anschlußgarantie" kostet derzeit für den "S" für 24 Monate € 699,--

  • In Bezug auf die Honda Quality Drive Neuwagen Anschlussgarantie hab ich gestern Abend folgende Anfrage per eMail an die Mondial gesendet:



    ... und daraufhin soeben folgende Antwort bekommen:



    Haben wir das also geklärt.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    3 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Naja, ganz klar definiert ist es eben nicht. Und da die Fragen/Zweifel hier im Forum schon so oft kamen und ständig jemand das erfragen wollte aber nie was nach kam... nun denn. :roll:


    Und ja, nun fühlt man sich etwas wohler, denn das Fragezeichen ist weg. Keine Frage. :nod:

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++

    2 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Zitat

    Original von blafasel
    Das kommt vom vielen Lesen über Motorenschäden ;)


    Ich habe nicht das Gefühl, dass es viele wären. Auch hab ich Vertrauen zu dem Motor. Ich gestehe dem Motor aber auch mehr ausfälle zu, als einem 75PS Golf-Motor. Weil er mehr leisten muss. Da ist so eine Garantie nice to have. Und wenn nur einmal die Antriebswellen versagen, hat es sich schon rentiert. Kein so unwahrscheinliches Ereignis.


    Was ich aber bedenklich finde:
    Wer hier neu rein kommt, wie Maggo#13 z.B., also jemand, der über das Auto Wissen anhäufen will, um für einen Kauf gewappnet zu sein. Der landet dann auch bei Nnomo auf der Webseite und sieht mehrere bildschirmfüllende Fotos von abgerauchten Ventilen und Kolben aus dem F20C. Es sind auf dem Kolben-Photo nur Kolben aus 13 Motoren. Objektiv wirklich nicht viel, vor dem Hintergrund, dass wohl jeder, der keine Garantie mehr hat und sich informiert, mit einem Motorschaden bei Nnomo landen wird. Subjektiv aber, so wie es da arrangiert wird, macht das den Eindruck, als habe das Auto ein massives Problem. Das ist das, was der nicht tiefer abstrahierende Betrachter davon mitnimmt. Von daher finde ich diese Bilder bei Nnomo zwar interessant, aber politisch nicht so angebracht. Um genau zu sagen... gänzlich daneben.


    Bei Nnomo sieht man ganze ZWEI defekte Pleuel. Der Rest sind Ventilschäden, die Kontakt zum Kolben hatten. Ich denke, viele haben sich verschaltet und den Motor überdreht. Und die Fotos werden von einer Tuning-Butze ausgestellt. Wer weiß schon, wieviele davon mit Leistungssteigerungen unterwegs waren.


    Vielleicht sind aber auf den Bildern lange nicht alle Teile, die Nnomo je gefleddert hat. Man weiß es nicht. Ich denke aber nicht, dass es viel mehr waren.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Los Eblos ()

  • Du hast Recht, Lars. Der erste unbefangene Eindruck kann tatsächlich so entstehen.


    Aber das Forum soll ja nicht nur eine Werbeplattform für Honda sein, sondern auch kritische Punkte ansprechen und diskutieren. Und da finde ich die Beiträge hier schon ausgewogen. Wer sich tief in die Materie einliest -so wie Du- bekommt dann schon ein differentiertes Bild und kann beurteilen ob die Schäden (nicht nur am Motor) tatsächlich so häufig auftreten oder nicht.
    Mir ist's erstmal herzlich egal ob ein neuer potentieller S2000 Besitzer einen falschen Eindruck bekommt oder nicht. SOll er sich halt vorher intensiv mit dem Auto beschäftigen -schliesslich ist das kein 08/15 -Golf oder Opel...


    Und das Nnomo die Bilder von Motorschäden auf deren Homepage ausstellt ist für mich legitim -wenn auch rechtlich bedenklich. Aber das ist dann deren Problem.
    Ein Motorenbauer, Tuner, wie auch immer.. hat natürlich ein Interesse daran darauf hinzuweisen welche Schäden es an diesem speziellen Motor geben kann. Der F20C ist nunmal ein sehr hochgezüchteter Serienmotor und hat andere Präferenzen als ein reiner Tuning- oder Rennmotor. Ein rein schriftlicher Hinweis auf der Homepage wird nicht immer für bare Münze genommen, sondern oft als leere Werbebotschaft abgehakt. Bilder sagen da natürlich mehr aus. Und das bei Nnomo nunmal solche Schäden gesammelt vorkommen liegt daran, dass kaum jemand in Deutschland oder Frankreich mehr Erfahrungen mit dem F20C hat als Nnomo.


    Ich war auch dort und habe mir noch viel mehr Schadensteile direkt angesehen. Und glaube mir, ich habe sehr viel mehr gerissene Pleuel gesehen als ich selbst für möglich gehalten hätte. Und das waren alles Serienteile -d.h. normale Kolben, Bolzen und Pleuel. Und bevor jetzt der Einwand kommt von wegen Tuning durch Auspuff, Intakes und sonstwas: Ohne Steuergeräteanpassung und Optimierung auf dem Prüfstand sind solche Anbauteile nur in geringem Maße für höhere Belastungen des Motors ursächlich. Die bringen höchstens 10 PS (wenn's hochkommt) und das wären dann knapp 4,2% Mehrleistung / Belastung....

  • Interessant! Hielten sie auch die Infos bereit, welchen Baujahren die gebrochenen Pleuels entstammten?

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++