Invidia GT 300 Street - hier geht es weiter


  • Ist die Plakette dran und hast du die ABE ??

  • Keine Papiere, kommen!
    Plakette ist dran! Nummer drauf, mein Nachname, der Name von Nnomo-Racing...aber laut meiner Werkstatt keine E-Nummer. Keine Ahnung ob die Recht haben :roll:
    Aber auch das wird Herr Schindler regeln, denke mal das auch Sunrider dazu besser Auskunft geben kann :nod:

  • Zitat

    Original von MAS2K


    Damit das Thema Plakette endlich mal erledigt ist, hier ein Bild. Die schlechte Qualität ist Absicht, das hab' ich - wenn ich ein Bild im Forum reinstellen sollte - mit Hr. Schindler so vereinbart ;) . Was die ABE betrifft, habe ich die Info, dass diese ab kommenden Mittwoch da sein soll.


    Gruß, Michael



    Zitat

    Original von matty
    Keine Papiere, kommen!
    Plakette ist dran! Nummer drauf, mein Nachname, der Name von Nnomo-Racing...aber laut meiner Werkstatt keine E-Nummer. Keine Ahnung ob die Recht haben Augen rollen
    Aber auch das wird Herr Schindler regeln, denke mal das auch Sunrider dazu besser Auskunft geben kann Zustimmen


    Dann ist mir das mit dem unscharfen Bild klar..... :-|

  • Moin,


    was ich noch sagen wollte: SIE IST DA!!!


    Heute morgen hat die Liesl von der Post sie gebracht und Freitag wird sie angebaut. Gewogen habe ich schon und gemessen (ich sag´nur 10,8 cm! Breite, Männer, nicht Länge! Und verjüngen tut sich da auch nix!)
    Eine Plakette ist drauf (hatte noch nie eine Anlage, die meinen Nachnamen trägt...! :])


    Naja, alles Weitere (Fotos, mal eine vernünftige Tonaufnahme, die "Messdaten" und Gewichte) kommen in den kommenden Tagen.


    Übrigens waren Papiere noch nicht dabei. Muss man aber wohl auch nicht zwingend dabeihaben, weil die Nummer mit Namen beim KBA hinterlegt ist (aber da lasse ich mich gern eines Besseren belehren).


    Gruß Wolle

  • Zitat

    Original von Wolle
    ...
    Übrigens waren Papiere noch nicht dabei. Muss man aber wohl auch nicht zwingend dabeihaben, weil die Nummer mit Namen beim KBA hinterlegt ist (aber da lasse ich mich gern eines Besseren belehren).


    Gruß Wolle


    Wenn die Anlage auf den Namen des Käufers zugelassen ist, wie sieht's dann mit der Zulassung aus wenn der Wagen mal weiterverkauft wird? Bei einer Kontrolle oder auch bei der regelmäßigen TÜV Untersuchung sieht man den Namen des Vorbesitzers ja nirgendwo :?

  • Zitat

    Original von greekS2000
    drehzahl hat doch schon gepostet das da eine EWG nr angebracht ist.... aber der name auf der anlage drauf?? :roll: was soll das bringen?


    Alter Schwede,


    ich habe nicht gepostet das die Anlage eine ABE besitzt, sondern auf lostis Beitrag wegen Kontrolle geantwortet. Wenn dem so ist kann man der Rennleitung gegenüber ein reines Gewissen haben. Ansosnten wird sich Herr Schindler schon drum kümmern.


    Ob die Nr. ne richtige EWG-ABE ist steht ja noch gar nicht fest, offensichtlich gibt es verschiedene Plaketten. Bisher sind Plaketten mit Name des Besitzers, mit E-Nr und eine unsichtbare aufgetaucht. Was wohl niemand hat sind die Papiere, die trotz Nummer unentbehrlich sind.

  • Also ich persönlich habe den Kaffee langsam auf. Seit August werben sie mit der ABE und bis heute ist ausser ein paar Plaketten nichts draus geworden. Sunrider hat doch schon gepostet es wäre sicher das sie legal ist und Herr Schindler sagte mir am telefon auch zu das sie beim TÜV bestanden hat. Dazu kommt dann noch das meine Plaketten bzw. Nummer unsichtbar ist. Ich kann alle dem nicht mehr Folgen. Ist mir echt ne Nummer zu hoch. Habe Nnomo auch ne Mail geschickt. Da ich auch ne Haube da gekauft habe zu der ich auch keine Papiere habe, die auch legal sein soll. Dann hier auch diese ewige Diskussion ob ne Plakette drauf ist und wie sie aussieht, was draufsteht. Das ist doch alles nut Mist, die Papiere müssen an den Mann und alles andere ist nur Müll mit dem niemand was anfangen kann. Ne Plakette kann sich jeder machen und seinen Namen drauf Stanzen wird auch nicht das Problem sein. Es kann doch nicht sein das alle ihre Anlagen haben und noch keine Einzige wirklich legal ist. Tut mir leid das ich jetzt wieder sowas hier Poste aber ích habe keine Lust mehr mich hinhalten oder Verarschen zu lassen. Ich bin mal gespannt ob sie überhaupt jemals Legal sein wird. Aber Herr Schindler macht das ja schon. Wenn es so einfach wäre wär schon alles geregelt.


    Gruß
    Dennis

  • Solche Kunden wie Ihr Armen, möcht ich haben. Da läuft ja echt alles schief, und viele lassen sich hinhalten und jammern hier oft Ihr Leid.


    Sattelt doch mal das Pferd richtig auf.


    Zum einen, eine Anfrage beim KBA, ob da was gelistet ist.


    .....desweitweren hätte ich schon lange eine Frist bzw Nachfrist gesetzt
    und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. ( oder gibt es diesen auch nicht ? )


    Danach, wenn nix kommt, kann man ja über Anwalt, Rücktritt, Wandelung sprechen.
    P.S. Es gibt auch andere tolle Auspuffanlagen


    Ich habe überhaupt noch nix in dem anderen Tread oder in diesem hier geschrieben. Ich denke mir nur meinen Teil, aber das würde ich mir nicht gefallen lassen und meine Kunden würden sich das nicht von mir gefallen lassen.....da wäre ich schon längst pleite :thumbdown:


    Aber nur hier posten und versuchen euren Hr. Schindler zu erreichen
    macht doch keinen Sinn.


    Mittlerweile, wenn ich in dieser dummen Situation wäre ( wie Hr. Schindler bzw. Fa. Nnomo ) würde ich sogar hier im Forum mal eine
    Stellungnahme abgeben.


    Ich hoffe für euch, nicht mehr lange mitlesen zu müssen und das Ihr eure Anlagen und Papiere bekommt :nod:


    Uwe


  • ...... Was wohl niemand hat sind die Papiere, die trotz Nummer unentbehrlich sind ......


    Zu diesem Punkt habe ich mal ein bisschen 'Ahnenforschung' betrieben und siehe da, es gibt da schon den einen oder anderen interessanten Punkt. Hier zunächst mal die Antwort aus Flensburg:



    Sehr geehrter Herr ...... ,


    ich bedanke mich für ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu folgendes mit.


    Der §19 der StVZO sagt aus,
    das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile


    eine EWG-Betriebserlaubnis,
    eine EWG-Bauartgenehmigung,
    eine EG-Typgenehmigung
    oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,


    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden.


    Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung mit sich führt.


    Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!


    Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt zusammen, sie beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem großen E in einem Kreis.
    Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat.
    Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande usw..


    Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage www.kba.de verdeutlicht. Sie können dieses nachlesen unter:
    - www.kba.de
    - Über uns
    - FAQ
    - Typgenehmigung und Produktsicherheit


    Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen Austauschschalldämpfer handelt.


    Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe



    Mit freundlichem Gruß


    ......



    _________________________________________________




    Und hier noch der Absatz über den Endschalldämpfer:


    Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der ABE mitführen?
    Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.


    Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.


    Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.


    Wenn jetzt also alles im Vorfeld i.O. ist (Plaketten, Nummer usw.) dann bräuchten wir uns über dieses Thema eigentlich keinen Kopf zu machen. Die Frage ist eben nur: Ist dem so?



    Gruß, MAS2K (damit's keine Verwechslungen mehr gibt)

  • @ UK45: Ich habe Nnomo eine Frist gesetzt bis Dienstag, mir Papiere und Plaketten zukommen zu lassen. Mittlerweile ist sogar mein Vater sehr stark verärgert der auch alles veranlassen wird, die Sache dem Anwalt zu übergeben, sollte bis Dienstag nichts bei mir eingegangen sein. Du hast vollkommen Recht das es kein Vernünftiger bzw. ein sehr schlechter Ablauf ist, den man dort betreibt. Ich hatte auch PN Kontakt mit einigen anderen Nnomo ( Invidia Anlage ) Kunden, eigentlich waren alle ziemlich Sauer und ich habe kein mal gehört ja Super es läuft alles Wunderbar. Kundschaft hält man so mit Sicherheit nicht. Aber das soll mir egal sein ich will damit kein Geld verdienen. Für ich steht eins fest ich werde von dort keine Teile mehr beziehen. Egal was mir bisher dort erzählt worde es hatte nie Hand und Fuß. Schade eigentlich, da ich bei meinem aller ersten Telefonat das ich mit Nnomo geführt hatte einen guten Eindruck hatte. Der ist jedoch mittlerweile genau um 180 Grad in die andere Richtung geflossen.


    Gruß
    Dennis