Versicherungsschutz freies Fahren


  • Dann brauchen wir uns ja weiterhin keine Sorgen zu machen oder?! :)

  • Sag ich doch, wenn es keine Veranstaltung zu Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten ist, ohne Zeitnahme und Wettkampf, dann ist es versichert! Man sollte nur nicht mit sagen wir mal 230 Sachen in die Leitplanke gehen! Das könnte dann von der Versicherung genauer betrachtet werden! :lol:


    Gruß Marius

  • Zitat

    Original von stocky
    Dann brauchen wir uns ja weiterhin keine Sorgen zu machen oder?! :)


    Hängt davon ab, was in DEINEM Versicherungsvertrag steht!


    Bei mir z.B. keine Deckung bei:
    "Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Geschwindigkeitswettfahrten inkl. Trainingsfahrten sowie übrige Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und sonstigen Verkehrsflächen, die zu motorsportlichen Zwecken eingesetzt werden.
    Von diesem Ausschluss nicht betroffen sind Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten (Gymkhanas, Gleichmässigkeitsfahrten für Veteranenfahrzeuge und ähnliches), bei denen es nicht auf die
    Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt."


    Ist freies Fahren nun "Orientierungsfahrt" oder "übrige Fahrt auf Rennstrecke"? :? :? :?

  • Bei dir steht es explizit drin. Du darfst auf keine Rennstrecke. Damit ist im Falle eines Falles die Versicherung raus.
    Man könnte es zwar versuchen mit den Ausnahmen im zweiten Satz. Wär mir aber zu gefährlich.
    Im Normalfall steht halt nur die Klausel mit "der Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" drin.


    Gruß


    Armin

  • Also wenn ihr bei der HUK seit, oder der HUK24 ist es ok wenn man auf der Nordschleife fährt! Das war mir wichtig. Wie es auf den anderen Rennstrecken aussieht weiss ich nicht. Mit ist die NS wichtig, und da ist es ok!


    Bei den anderen Strecken würde ich so wie schon einmal, direkt bei der HUK per Mail anfragen und diese Mail behalten als Sicherheit!

  • Zitat

    Original von Yoda@s2k
    Also wenn ihr bei der HUK seit, oder der HUK24 ist es ok wenn man auf der Nordschleife fährt! Das war mir wichtig. ...


    SEEEHR GUUT!!! :thumbup: Ich bin nämlich auch bei der HUK24. :D
    Hast Du da ein entsprechendes Schreiben von denen? Wenn ja, kannst Du mir das mal schicken? Oder hast Du das in irgendeinem Thread schon gepostet? *zufaulzumsuchenbin * :blush:

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Zitat

    Original von brunoammain


    SEEEHR GUUT!!! :thumbup: Ich bin nämlich auch bei der HUK24. :D
    Hast Du da ein entsprechendes Schreiben von denen? Wenn ja, kannst Du mir das mal schicken? Oder hast Du das in irgendeinem Thread schon gepostet? *zufaulzumsuchenbin * :blush:



    .... dann bitte auch eine Kopie zu mir .......grazie

  • Mahlzeit,


    das ist die Email:


    "Versicherungsscheinnummer: 660/31xxxx-x


    Sehr geehrter Herr Axxxxxxxxx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Im Rahmen der KFZ-Versicherung besteht Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf der Nordschleife / Nürburgring, solange es N I C H T auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abzielt.


    Außerdem müssen die Regeln der STVZO eingehalten werden.


    Im Schadenfall wird dieser Sachverhalt geprüft.


    Wir bitten die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen und hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten.



    Mit freundlichen Grüßen
    HUK24 AG
    Die Online-Versicherung


    ____________________________________________________


    HUK24 AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 3240; St-Nr. 912/101/00021
    Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
    Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf-Peter Hoenen.
    Vorstand: Detlef Frank, Jörn Sandig.
    Ein Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe"


    Die selbe Mail hat auch Augustinus bekommen! :)

  • Die Urteile betreffen keine Versicherungen, sondern Vertragsformulierungen. Wenn in einem Vertrag die übliche Standardklausel ala
    "Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei der dazugehörigen Übungsfahrt entstehen"
    können sich Versicherungen nicht einfach raus reden und die Leistung verweigern. Sie werden es zwar eventuell versuchen, aber mit genau solchen Urteilen einer hohen richterlichen Instanz kann man sich wehren.


    Gruß


    Armin

  • Auf eine Email würde ich mich nicht so verlassen. Vor Gerichten sind die immer noch etwas konservativ. Lieber so was als Schriftstück zustellen lassen.
    Generell sehe ich das so, dass die Versicherungen nicht einfach sagen können, du warst auf einer Rennstrecke und daher keine Kasko.
    Voraussetzung ist aber immer, dass man in seinem Vertrag keine besondere Klausel drin hat. Einige kleinere Versicherungen (z.B. OCC) schließen schon das simple Befahren einer Rennstrecke aus. Also selbst wenn du da hinter der Box gegen die Mauer fährst ist schon Ende.
    Daher eigenen Vertrag checken, ob nur die unten angeführte Klausel drin ist.


    Gruß


    Armin

  • Sind da nun Touristenfahrten eingeschlossen oder ausgeschlossen?
    Das steht in meinen Bedingungen.


    "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
    Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen
    es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies
    gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
    Diese Bestimmung gilt entsprechend für:
    Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen;
    Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, bei denen
    die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
    überschritten wird;
    jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten.
    Außerdem bei Privatfahrten, Fahrerlehrgängen oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzburgring)."


  • Deine Versicherung hilft Dir also nur wenn die Wurstsemmeln kaufen fährst :lol:


    Nein im ernst, ich denke wenn man den Wagen auf der Rennstrecke schrottet hat man mit jeder Versicherung ein Problem.
    Jeder Versicherungsgesellschaft wird versuchen einen Ausweg zu suchen und nicht leisten wollen. Streit ist also vorprogrammiert.


    lg, NiceGuyAut

    Honda Legend 3,5i V6 18" Superleggera III, H&R
    Honda S2000i VTEC Toda built Engine, Wimmer ECU-tuning, Js Header,
    Js 60RS Dual Titan, CE28N, Carbon Intake/Cooling Paneel, Spoon ETD, H&R Coilovers, Recaro Pole Position, Spoon FD4.44

  • Zitat

    Original von S2H
    Bist du bei OCC?


    Ist in den OCC Klauseln also das befahren auf einer Rennstrecke ausdrücklich ausgeschlossen? Das ist natürlich was feines...


    Ich hatte mir vor zwei Jahren, als der Seven fertig war, umgesehen und ein Angebot von der OCC geben lassen. Damals stand das so drin. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das geändert haben soll. Bin aber jetzt nicht bei denen.


    Gruß


    Armin