Versicherungsschutz freies Fahren
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Sag ich doch, wenn es keine Veranstaltung zu Erziehlung von Höchstgeschwindigkeiten ist, ohne Zeitnahme und Wettkampf, dann ist es versichert! Man sollte nur nicht mit sagen wir mal 230 Sachen in die Leitplanke gehen! Das könnte dann von der Versicherung genauer betrachtet werden!
Gruß Marius
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Zitat
Original von stocky
Dann brauchen wir uns ja weiterhin keine Sorgen zu machen oder?!Hängt davon ab, was in DEINEM Versicherungsvertrag steht!
Bei mir z.B. keine Deckung bei:
"Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Geschwindigkeitswettfahrten inkl. Trainingsfahrten sowie übrige Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und sonstigen Verkehrsflächen, die zu motorsportlichen Zwecken eingesetzt werden.
Von diesem Ausschluss nicht betroffen sind Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten (Gymkhanas, Gleichmässigkeitsfahrten für Veteranenfahrzeuge und ähnliches), bei denen es nicht auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt."Ist freies Fahren nun "Orientierungsfahrt" oder "übrige Fahrt auf Rennstrecke"?
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Bei dir steht es explizit drin. Du darfst auf keine Rennstrecke. Damit ist im Falle eines Falles die Versicherung raus.
Man könnte es zwar versuchen mit den Ausnahmen im zweiten Satz. Wär mir aber zu gefährlich.
Im Normalfall steht halt nur die Klausel mit "der Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" drin.Gruß
Armin
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Also wenn ihr bei der HUK seit, oder der HUK24 ist es ok wenn man auf der Nordschleife fährt! Das war mir wichtig. Wie es auf den anderen Rennstrecken aussieht weiss ich nicht. Mit ist die NS wichtig, und da ist es ok!
Bei den anderen Strecken würde ich so wie schon einmal, direkt bei der HUK per Mail anfragen und diese Mail behalten als Sicherheit!
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leer
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Zitat
Original von Yoda@s2k
Also wenn ihr bei der HUK seit, oder der HUK24 ist es ok wenn man auf der Nordschleife fährt! Das war mir wichtig. ...
SEEEHR GUUT!!! Ich bin nämlich auch bei der HUK24.
Hast Du da ein entsprechendes Schreiben von denen? Wenn ja, kannst Du mir das mal schicken? Oder hast Du das in irgendeinem Thread schon gepostet? *zufaulzumsuchenbin * -
Zitat
Original von brunoammain
SEEEHR GUUT!!! Ich bin nämlich auch bei der HUK24.
Hast Du da ein entsprechendes Schreiben von denen? Wenn ja, kannst Du mir das mal schicken? Oder hast Du das in irgendeinem Thread schon gepostet? *zufaulzumsuchenbin *.... dann bitte auch eine Kopie zu mir .......grazie
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Mahlzeit,
das ist die Email:
"Versicherungsscheinnummer: 660/31xxxx-x
Sehr geehrter Herr Axxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Rahmen der KFZ-Versicherung besteht Versicherungsschutz bei Touristenfahrten auf der Nordschleife / Nürburgring, solange es N I C H T auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abzielt.
Außerdem müssen die Regeln der STVZO eingehalten werden.
Im Schadenfall wird dieser Sachverhalt geprüft.
Wir bitten die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen und hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
HUK24 AG
Die Online-Versicherung____________________________________________________
HUK24 AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 3240; St-Nr. 912/101/00021
Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96440 Coburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf-Peter Hoenen.
Vorstand: Detlef Frank, Jörn Sandig.
Ein Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe"Die selbe Mail hat auch Augustinus bekommen!
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Was genau willste denn damit sagen?? Welche Versicherung betrifft das überhaupt in diesem Urteil und wie ist die ganze Situation gewesen??
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Die Urteile betreffen keine Versicherungen, sondern Vertragsformulierungen. Wenn in einem Vertrag die übliche Standardklausel ala
"Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei der dazugehörigen Übungsfahrt entstehen"
können sich Versicherungen nicht einfach raus reden und die Leistung verweigern. Sie werden es zwar eventuell versuchen, aber mit genau solchen Urteilen einer hohen richterlichen Instanz kann man sich wehren.Gruß
Armin
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Oh man, es ist schon spät!!
Du meinst also, durch das Schriftstück was ich habe, ist man relativ sicher... ja?? Weil man diese Zusage hat und auch diese Klausel berücksichtigt wurde??
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Auf eine Email würde ich mich nicht so verlassen. Vor Gerichten sind die immer noch etwas konservativ. Lieber so was als Schriftstück zustellen lassen.
Generell sehe ich das so, dass die Versicherungen nicht einfach sagen können, du warst auf einer Rennstrecke und daher keine Kasko.
Voraussetzung ist aber immer, dass man in seinem Vertrag keine besondere Klausel drin hat. Einige kleinere Versicherungen (z.B. OCC) schließen schon das simple Befahren einer Rennstrecke aus. Also selbst wenn du da hinter der Box gegen die Mauer fährst ist schon Ende.
Daher eigenen Vertrag checken, ob nur die unten angeführte Klausel drin ist.Gruß
Armin
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Bist du bei OCC?
Ist in den OCC Klauseln also das befahren auf einer Rennstrecke ausdrücklich ausgeschlossen? Das ist natürlich was feines...
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Die Huk24 ist ne Onlineversicherung. Da gibts jegliche Konversation nur per Email, daher bei mir per Email.
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Sind da nun Touristenfahrten eingeschlossen oder ausgeschlossen?
Das steht in meinen Bedingungen."Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei
Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen
es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies
gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Diese Bestimmung gilt entsprechend für:
Gleichmäßigkeitsfahrten, die eine Fahrerlizenz voraussetzen;
Fahrtveranstaltungen auf abgesperrten Strecken, bei denen
die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
überschritten wird;
jeweils einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten.
Außerdem bei Privatfahrten, Fahrerlehrgängen oder Sicherheitstrainings auf Rennstrecken (z. B. Nürburgring, Hockenheimring, Salzburgring)." -
Zitat
Original von Tomcat
Hängt davon ab, was in DEINEM Versicherungsvertrag steht!
Bei mir z.B. keine Deckung bei:
"Teilnahme an Rennen, Rallyes oder ähnlichen Geschwindigkeitswettfahrten inkl. Trainingsfahrten sowie übrige Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und sonstigen Verkehrsflächen, die zu motorsportlichen Zwecken eingesetzt werden.
Von diesem Ausschluss nicht betroffen sind Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten (Gymkhanas, Gleichmässigkeitsfahrten für Veteranenfahrzeuge und ähnliches), bei denen es nicht auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt."Ist freies Fahren nun "Orientierungsfahrt" oder "übrige Fahrt auf Rennstrecke"?
Deine Versicherung hilft Dir also nur wenn die Wurstsemmeln kaufen fährst
Nein im ernst, ich denke wenn man den Wagen auf der Rennstrecke schrottet hat man mit jeder Versicherung ein Problem.
Jeder Versicherungsgesellschaft wird versuchen einen Ausweg zu suchen und nicht leisten wollen. Streit ist also vorprogrammiert.lg, NiceGuyAut
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Zitat
Original von S2H
Bist du bei OCC?Ist in den OCC Klauseln also das befahren auf einer Rennstrecke ausdrücklich ausgeschlossen? Das ist natürlich was feines...
Ich hatte mir vor zwei Jahren, als der Seven fertig war, umgesehen und ein Angebot von der OCC geben lassen. Damals stand das so drin. Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich das geändert haben soll. Bin aber jetzt nicht bei denen.
Gruß
Armin