Garantie für euren S2000 - NEU

  • Hi Leute,


    nach langem googlen habe ich endlich etwas gefunden.


    Unzwar eine Garantie für den s2k. Das ist das gleiche Prinzip, als wenn man den S2k von einem Händler kauft und gegen Aufpreis eine Garantie für das Auto erhält.


    Bei dieser Garantieversicherung kann man sofort einsteigen.
    Der Preis liegt gerade bei 27EUR pro Monat.


    Einfach die Website besuchen und versichern ;)
    http://www.garantie-direkt.de/index.html


    WAS HALTET IHR DAVON?



    Was z.b mitversichert ist:


    Leistungsumfang


    Motor
    Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ölkühler, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile.


    Kraftübertragungswellen
    Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfregelung (Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDSVentilblock, Druckspeicher und Ladepumpe).


    Schalt- und Automatikgetriebe
    Getriebegehäuse und alle beweglichen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungs- und Nadellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe.


    Achsgetriebe
    Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile.


    Bremsen
    Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, mechanisches ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler.


    Kühlsystem
    Kühler, Heizungskühler, Thermostat und Wasserpumpe.


    Kraftstoffanlage
    Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Abgasturbolader, Zusatzluft- und Zündungssystem bei Nachrüstung.


    Elektrische Anlage
    Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Vorglühanlage und Klimaanlage (Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer).


    Lenkung
    mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen.


    Sicherheitssysteme
    Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer.


    Abgasanlage
    Lambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der Lambda-Sonde).

  • Leute lest mal im kleingedruckten, hier z.B.:


    g) die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning, insbesondere Chip-Tuning, Fahrwerkumbau) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Fahrzeughersteller zugelassen oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind.


    Andere Räder oder Tieferlegungen sind nicht von Honda freigegeben, sondern von den Teileherstellern für den Wagen. Alleine von der Klausel her
    dürfte die Versicherung nur für Fahrzeuge im Originalzustand interessant sein.


    3. Materialkosten werden im Rahmen dieser Versicherung ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung nach folgender Staffel ersetzt:


    bis 50.000 km – 100 %
    bis 60.000 km – 90 %
    bis 70.000 km – 80 %
    bis 80.000 km – 70 %
    bis 90.000 km – 60 %
    bis 100.000 km – 50 %
    über 100.000 km – 40 %


    Durch Garantie Direkt bekommen Sie die Möglichkeit, bis zu einer Gesamtsumme von Euro 5.000,- "Tschüss zu Reparaturkosten" zu sagen. Dieser maximale Leistungsbetrag von Euro 5.000,- gilt für jeden Schadenfall, der innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt und uns rechtzeitig gemeldet wird.


    Wenn die von max. 5000,- Rep.kosten ausgehen (ein S Motor ist teurer) dann bekomme ich ab 100.000 km eine Zuschuß von 2.000.- ?


    Also ich würde mir vor einer Unterschrift das kleingedruckte wirklich durchlesen.


    Gruß
    Peter64

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

    Einmal editiert, zuletzt von Peter64 ()

  • Zitat

    Original von Peter64
    Wenn die von max. 5000,- Rep.kosten ausgehen (ein S Motor ist teurer) dann bekomme ich ab 100.000 km eine Zuschuß von 2.000.- ?


    wenn an deinem Auto alles original ist eventuell ja... :D
    Von Kundendienstintervallen schreiben die nix? die musst normalerweise auch einhalten.


    Und innerhalb der "Kulanzzeit" zahlt so eine Versichering normal auch erstam nix, bis sie etwas schriftliches vom Hersteller haben, daß dieser die Kosten auf Kulanz nicht übernimmt.


    Oft beauftragen die im Schadenfall auch einen Gutachter der dann feststellt, daß z.B. zu wenig Öl im Motor war.
    Man darf sich dann bemühen das Gegenteil zu beweisen....


    Alles schon mal gewesen... Die wollen ja schliesslich Geld damit verdienen.


    Diese Rep.-Versicherungs-Angebote sind oft nicht so toll wie sie sich erst anhören... :?

  • Im Hintergrund steht die German A.... aus Coesf.....


    Hat bei den Autohändlern teilweiese einen zweifelhaften Ruf, da wird teilweise mit gebrauchten Ersatzteilen usw. fungiert.


    Desweiteren muß der Wagen vor dem Abschluß dieser Garantieversicherung in einer Werkstattbegutachtet werden, "verdächtige" Teile werden dann aus der Versicherung ausgeschlossen.

  • Hier steht auch schon eigentlich alles warum man hier die Finger weg lassen sollte:


    c) durch Verschulden des Käufers/Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers, insbesondere Mißachtung der Betriebsanleitung, unsachgemäße, bös- oder mutwillige Behandlung (Folgen können z.B. sein Überhitzungs-, Ölmangelschäden). Weiterhin wird keine Leistung erbracht bei Schäden durch Mißachtung der Wartungsvorschriften des Fahrzeuges.


    d) für die ein Dritter als Hersteller (z.B. Fahrzeugrückruf, Serienfehler), Lieferant, Werkunternehmer haftet oder aus anderweitiger Garantie-, Versicherungs- oder Kostenübernahmezusage (z.B. Kulanzversprechen) eintritt oder aus Verschulden des Käufers/Versicherungsnehmers nicht eintritt.


    Muß aber jeder selber wissen.....