Weiss jemand vo ich sowas melden kann?
Bei der Polizei nehm mal an oder?!
Die Sache faellt unter § 240
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
bzw § 253
Weiss jemand vo ich sowas melden kann?
Bei der Polizei nehm mal an oder?!
Die Sache faellt unter § 240
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
bzw § 253
einfach zur polizei gehen und klage führen. alternativ kannst du es einem anwalt überlassen die klage einzureichen.
wohnst du in deutschland oder luxemburg?
evtl auch noch missbrauch der amtsgewalt durch öffentliche beamte?
ZitatOriginal von anschobi
einfach zur polizei gehen und klage führen. alternativ kannst du es einem anwalt überlassen die klage einzureichen.
wohnst du in deutschland oder luxemburg?
evtl auch noch missbrauch der amtsgewalt durch öffentliche beamte?
ja in Luxemburg wuesst ich wohin und wie's laeuft, es geht um D.
Ja es liegt eventuell ein Amtsdelikt vor.
Laut Wikipedia muss man aber halt den genauen Delikt benennen
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt
In dem Fall halt Noetigung bzw. Erpressung
Ich würde mir keine Gedanken über die Paragrafen machen und was bei einem Amtsdelikt alles beachtet werden muss...
Überlass das den Strafverfolgungsbehörden (also Polizei, Staatsanwaltschaft..)
Die suchen sich schon die richtigen Paragrafen raus und werden entsprechend handeln.
ZitatDie Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden.[1] Die mündliche Anzeige wird zu Protokoll („zur Niederschrift“) genommen. Bei bestimmten Straftaten (so genannte Antragsdelikte) ist neben der Erstattung der Strafanzeige außerdem innerhalb von drei Monaten ab Bekanntwerden des Täters durch den Geschädigten die Stellung eines Strafantrages erforderlich.
Am schnellsten und günstigsten ist wohl der Weg zur Polizei wo du die Anzeige dann mündlich zu Protokoll geben kannst. Wenn du ne Rechtsschutz hast und lieber den bequemen Weg bevorzugst, lass einen Anwalt die Anzeige einreichen.
Ich hoffe das Du gute Zeugen, bzw. Beweise für die Nötigung/Erpressung hast. Und ich meine Zeugen die dann später nicht plötzlich umfallen
Ansonsten kann der Schuss schnell nach hinten losgehen. Grade bei Amtspersonen ist eine solche Anzeige schwierig. Ist nunmal so...
ZitatOriginal von bpaspi
Ich hoffe das Du gute Zeugen, bzw. Beweise für die Nötigung/Erpressung hast. Und ich meine Zeugen die dann später nicht plötzlich umfallen
Ansonsten kann der Schuss schnell nach hinten losgehen. Grade bei Amtspersonen ist eine solche Anzeige schwierig. Ist nunmal so...
Denke ich auch. Vielleicht nochmal überlegen ob das Sinn macht...
Recht haben und Recht bekommen sind halt leider immer noch 2 Paar Schuhe.
ZitatOriginal von Sönke
Denke ich auch. Vielleicht nochmal überlegen ob das Sinn macht...
Recht haben und Recht bekommen sind halt leider immer noch 2 Paar Schuhe.
Ich kenne die Situation und den Hintergrund nicht, aber wenn hier eine Straftat vorliegt, sollte diese auch zur Anzeige gebracht werden.
Es ist doch sch***egal, wer hier der Beschuldigte ist und wenn's die Merkel höchstpersönlich wäre.
Stocky scheint hier was Unrechtes widerfahren zu sein. Warum sollte er sich das gefallen lassen, auch wenn es sich um den Ortsbürgermeister handelt ??
Auch bei Amtspersonen gilt das Legalitätsprinzip, d.h. die Strafverfolgungsbehörde ist verpflichtet ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.
Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird aus welchen Gründen auch immer, die Botschaft sollte wohl klar sein...
@chibo:
Die Lebenserfahrung kommt noch mit zunehmenden Alter...
Chibo, ich gebe Dir völlig Recht. Das müsste man durchziehen.
Wenn man allerdings schon am eigenen Leib erfahren hat, dass Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind, dann überlegt man sich das vorher gut. Denn der Ärger in dem Fall ist riesig. Und das muss man dann runterschlucken können.
Aber im Prinzip hast Du Recht!
ZitatOriginal von bpaspi
@chibo:
Die Lebenserfahrung kommt noch mit zunehmenden Alter...
Was hat mein Alter bitte schön damit zu tun ??
Wir sprechen hier von einer Straftat und nicht von Pille-Palle.
Wo ziehst du da die Grenze ??? Was ist wenn er bei dir zu Hause einbricht, dein Auto klaut, dir auf die Schnauze haut..... denk dir was aus.
Machst du dann auch keine Anzeige wegen "...ist doch ne Amtsperson...da komm ich ja sowieso nicht mit durch....nachher krieg ich noch Ärger...."
Wie gesagt, ich kenne die Hintegründe nicht, aber nenn mir auch nur einen vernünftigen Grund warum ich !Erpressung! oder !Nötigung! nicht zur Anzeige bringen sollte.
Wie gesagt, das kommt mit zunehmender Lebenserfahrung. Das hast Du vielleicht noch nicht erlebt - kommt sicher noch.
"Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge."
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
2 Weisheiten die sich immer wieder bestätigen.
Ich hab schon soviele Gerichtsverfahren erlebt (am eigenen Leib oder durch Schilderungen von Freunden) da fällt man echt vom Glauben ab....
Ich glaub dir das. Ich hab auch schon oft genug eine Faust in der Tasche machen müssen, weil ich keinen Sinn drin gesehen hab, die Sache weiterzuverfolgen.
Das Gefühl der Machtlosigkeit, das du dabei empfindest, ist einfach nur schrecklich, aber du nimmst es trotzdem in Kauf, weil du keinen Sinn drin siehst.
Mag sein, dass ich noch ruhiger werde in Zukunft, aber mit meinen 30 Jahren bin ich auch kein Teenie mehr.
Und trotzdem.....meine Meinung ist, Straftaten gehören angezeigt. Irgendwann ist Schluss und man sollte sich nicht alles gefallen lassen.
eins vorab: ich habe natürlich Verständnis wenn Du das hier im Detail nicht erläutern willst, frage aber dennoch:
was ist denn da (grob) gelaufen bzw. worum geht´s ?
Bist Du rechtschutz-versichert? Also wenn ja würde ich persönlich auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt der sich besonders gut im Ö-Recht (ist ja irgendwie auch eine Behörde beteiligt bzw. geht es gegen einen Amtsträger) und Strafrecht (wegen der Nötigung) auskennt.
Generell die Finger davon zu lassen, weil es ein Bürgermeister ist, halte ich persönlich zwar für die einfachere aber nicht befriedigendere Variante. Ich persönlich würd´s aber zumindest mal vom Anwalt prüfen lassen bevor ich auf den Kerl losgehe...
da stocky weder naiv noch auf den kopf gefallen ist, wird er schon was vorzuweisen haben, um die sache dicht zu machen!
ansonsten einfach hier mal anregen lassen ->
http://www.imdb.com/title/tt1197624/
paßt sehr gut zum thema und der film war nicht ohne
Erstatte die Anzeige nicht im gleichen Dorf, sondern vielleicht ein zwei Dörfer weiter. Oft ist viel Vitamin B zu Gunsten des Beschuldigten im Spiel, im Nachbardorf ist man da vielleicht schon objektiver.
Alex
PS: Mach es außerdem schriftlich. Das ist in der Regel ausführlicher.
PPS: Sieh zu, daß Du Zeugen hast. Wenn der das nämlich so hindreht, daß Du nachher der gelackmeierte bist, kann sich das Rad schnell gegen dich drehen. Wenn er nachweisen kann, daß an deiner Anzeige nichts dran war, kannst wiederum Du belangt werden. Vortäuschen einer Straftat ist an sich wiederum eine Straftat. Nicht daß er nachher behauptet, Du hättest alles nur vorgetäuscht. Ist eine recht verzwickte Materie.
Hi all,
danke feur die Rueckmeldungen.
@ Chibo und Bernd, ich weiss genau was Ihr mein, nur der Buergermeister hier handelt tagtaeglich so als sei er der Dorfsherriff
und weil er schon Jahrzehnte im Amt ist traut sich keiner was zu tun.
Ich habe selber mit Leute der Gegenpartei gesprochen udn die haben mir auch gesagt, es ist unverstaendlich, dass noch keiner eien Anzeige gegen Ihn gemacht hat.
In meinem persoenlichen Fall hat er die Noetigung/Erpressung in Gegenwart meines Anwaltes gemacht.
Das Meeting ist es ist schon ein paar Monate her und da wir bisher immer noch auf eine guetliche Einigung gehofft haben, haben wir bisher nichts unternommen.
Um es kurz zu fassen...er hat versucht mir eine Parzelle per Notar wegzunehmen und wir haben das per einstweilige Verfuegung noch so gerade verhindern koennen.
Als wir uns dann mit Ihm getroffen haben hat er dann gesagt:
"Wenn Sie Ihre Parzelle nicht freiwillig rausruecken, dann werden wir auch die Parzelle von Frau .... in Anspruch nehmen"
(die Parzelle des Vaters meiner Lebensgefaehrtin, wo dieser dabei ist ein Haus zu bauen und wo der Rohbau sschon steht)
Da wir weder verwandt noch verheiatet, noch in sonslichen geldlichen Dingen eine verbindung haben und ich micht nicht erpressen lasse habe ich gesagt, das gehoere nicht in diese Verhandlung da ich gar nix mit der anderen Parzelle zu tun habe.
Daraufhin hat er gesagt "d.h. es ist Ihnen egal wenn wir Frau... das Haus wegnehmen?!"
Woraufhin ich gesagt habedas ich dazu nichts weiteres sagen werde.
3 Tage spaeter kam ein Brief von der Ortsgemeinde an Frau.... das die Ortsgemeinde Ihren Anspruch auf die Parzelle wieder erheben wuerde obwohl schon Monate vorher ein Brief kam (in dem Fall vom Bauamt der Verbandsgemeinde) dass die Bauauflage erfuellt waere und die Gemeinde Ihren Eintrag im Grundbuch loeschen wuerde.
...quasi als Druckmittel, dass ich nachgeben soll.
Methoden wie im wilden Westen!
Hier mal kurz die Geschichte wodurch diese Ganze Sache eigentlich angefangen hat:
Keine lustige Geschichte. Für mich liest sich das so, dass die Gemeinde gepennt hat und versucht den eigenen Fehler mit ruppigen Methoden zu bereinigen. In bin kein Anwalt aber was du geschrieben hast, klingt für mich trotzdem nicht nach Straftatbeständen. Eine Drohung auf Basis einer behaupteten Rechtslage ist nicht gleich eine Nötigung oder Erpressung. Ob er die Drohung umsetzten kann, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Ich würde auf die Anzeige verzichten.
Dea ist gut, Dea hat Recht.
Nimm diese Person zu Hilfe als Anwalt.
Und dass Du Deinen BM anzeigen solltest, hat mit dieser Sache nicht viel zu tun. Er lehnt sich da deutlich zu weit aus dem Fenster.
Meiner Meinung nach sofort anzeigen! Damit er nicht noch weiter Unfug treibt mit Deiner "Schwiegermutter in spe".
ZitatOriginal von MB 23
Keine lustige Geschichte. Für mich liest sich das so, dass die Gemeinde gepennt hat und versucht den eigenen Fehler mit ruppigen Methoden zu bereinigen. In bin kein Anwalt aber was du geschrieben hast, klingt für mich trotzdem nicht nach Straftatbeständen. Eine Drohung auf Basis einer behaupteten Rechtslage ist nicht gleich eine Nötigung oder Erpressung. Ob er die Drohung umsetzten kann, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Ich würde auf die Anzeige verzichten.
sehe ich leider auch so. obwohl es nicht schön ist.
falls du dort noch länger wohnen möchtest würd ichs auch lassen..
naja ist halt ein kleines Dorf mit entsprechendem Klüngel