ZitatOriginal von markus h
fährst Du die schwere XL-Version in 18" oder die 225/40 in 88W und 255/35 in 90W?
Habe die 88 W und 90 W drauf und alles eingetragen.
ZitatOriginal von markus h
fährst Du die schwere XL-Version in 18" oder die 225/40 in 88W und 255/35 in 90W?
Habe die 88 W und 90 W drauf und alles eingetragen.
ZitatOriginal von Los Eblos
Reifenumfang liegt sowohl bei 255 als auch bei 235 angeblich im tolerierbaren Bereich. Diese Aussage bekam ich von mehreren TÜV/Dekra-Stellen. Nur will der TÜV ohne Dokumente nicht eintragen. Dekra ist da flexibler. Aber warten wir mal den Mittwoch ab! ABS hab ich heute mehrfach bei Vollbremsungen benutzt... fühlte sich an wie immer. Allerdings muss man das wohl auch mal in einer Kurve testen... hab ich aber nicht.
Habe gestern auf nasser Straße mal in Kurven ABS bei Vollbremsung genutzt. Völlig übliches Verhalten. Kann da keinerlei Beeinflussung bemerken.
ZitatOriginal von Los Eblos
Jetzt is mir draußen zu dunkel und ich bin zu faul. Messe ich morgen mal und liefere ich nach.
Der auf der 7.0"-Felge montierte Vorderreifen ist von Flanke zu Flanke 21,7 cm breit. Die genutzte Laufflächenbreite beträgt ca. 20,7 cm bn Projektion in eine Ebene.
ZitatOriginal von Los Eblos
...Habe gestern auf nasser Straße mal in Kurven ABS bei Vollbremsung genutzt. Völlig übliches Verhalten. Kann da keinerlei Beeinflussung bemerken. .
Wenn sich da was ändert kannst Du das gar nicht mal eben testen. Dafür ist der Regelkreis des ABS zu komplex.
Was sind denn die zu erwartenden Effekte?
Vermutlich ne gelbe ABS-Warnleuchte und Ausstieg des Systems, oder?
Ach was...
ZitatOriginal von bpaspi
Ach was...
Na gut, dann löst das ABS die Notfallroutine aus und sprengt die nicht maßhaltigen Räder einfach weg. Ist mir auch recht.
Meinetwegen...
ZitatOriginal von bpaspi
Meinetwegen...
WHB Seite 822 (19-B-6):
DTC 71
Unterschiedliche Reifendrchmesser
Regelmäßige Diagnose
ABS-Anzeige EIN.
WHB Seite 857 (19-B-37):
Während der Fahrt schaltet sich ABS-Anzeige ein.
Bei angeschlossenem SCS-Überbrückungsstecker wird DTC 71 angezeigt.
--> Erforderliche Maßnahme: Den/die Reifen durch solche der vorgeschriebenen Größe ersetzen.
Hier leuchtet nichts, und die Räder wurden auch noch nicht weggesprengt.
Falls bei den anderen die Räder noch nicht "weggesprengt" wurden, besteht vielleicht Interesse warum eine Änderung der Raddurchmesser zwischen vorn und hinten die Regelung des ABS beeinträchtigen könnte.
Falls dies der Fall ist bitte weiterlesen:
Regelungsvorgang:
Die Signale der Raddrehzahlsensoren werden im Steuergerät zur Berechnung der Radgeschwindigkeiten und der Fahrzeugverzögerung herangezogen. Aus den Radgeschwindigkeiten einzelner Räder wird eine Referenzgeschwindigkeit gebildet. Durch den Vergleich der am einzelnen Rad gemessenen Radumfangsverzögerung mit der Referenzgeschwindigkeit erkennt das Steuergerät den Schlupf am Rad.
Wird eine im Speicher des ABS-Steuergerätes gespeicherte Schwelle für die Radumfangsverzögerung überschritten, steuert das Steuergerät die Hydraulikventile so an, dass ein weiterer Druckaufbau verhindert wird. Steigt der Schlupf dennoch weiter an, wird Druck über die Hydraulikventile abgebaut.
Quelle: http://www.biat.uni-flensburg.de/msc/system/abs_hydraulikplaene.htm
Also das ABS wird sicherlich nicht bei kleineren Änderungen wie in diesem Fall aussteigen, aber der Regelbereich kann doch etwas verschoben werden. Wenn das ABS Steuergerät einen bestimmten Raddrehzahlunterschied zwischen Vorder- und Hinterachse gespeichert hat (nehmen wir als Beispiel mal 0,996 als Quotienten zwischen Vorder- und Hinterachse), dann ermittelt das Steuergerät aus den einzelnen Radumdrehungen (4-Kanal ABS) die Abweichung der einzelnen Räder zu der Gesamtgeschwindigkeit. Im Falle einer Bremsung wird dann entsprechend geregelt (s.o.).
Wenn das Verhältnis nun grob geändert wird (also bsp. auf 1,02), dann errechnet das ABS Steuergerät eine andere Referenzgeschwindigkeit als vorher und misst dazu noch andere Werte an den Einzelrädern. Denn plötzlich drehen die hinteren ja vielleicht schneller weil sie kleiner geworden sind. Die errechnete Referenzgeschwindigkeit ist zwar auch etwas höher geworden, aber das gibt dann wieder Probleme mit der Einzelgeschwindigkeit der Vorderräder (die ja in diesem Beispiel gleich geblieben sind).
Anyway, das ABS Zeugs ist hochkompliziert und bevor es komplett aussteigt muss 'ne ganze Menge anderer Faktoren reinspielen. Aber nachher fehlt vielleicht ein halber Meter Bremsweg....
Die Internetreifenrechner sind zwar nicht das Maß der Dinge, aber als Beispiel ändert sich bei einem Reifenwechsel von 245 / 40 R17 zu 255 / 40 R 17 der
Umfang um 1,3 %. ( Der Tüv blödelt aber trotzdem rum )
Blöder ist, das sich das Gewindigkeitssignal ins Minus ändert ( um ein 1 %, sprich 1 km / h )
Uwe
Danke für die Ausführungen, Bernd.
Der TÜV hat mir klar gesagt, dass technisch die 235/40-17 und auch 255/40-17 eintragbar sind. Diese Dimensionen haben also nach deren Ansicht diese Grenzwerte für den Abrollumfang schon mal eingehalten. Beim TÜV scheiterts nur an den fehlenden Dokumenten, die die entweder von Honda oder Federal definitiv sehen wollen, um fein raus zu sein.
Weiß jemand:
Erstens:
Wieviel Prozent Abweichung sind denn das Maximum jeweils bei Verkleinerung und bei Vergrößerung des Umfanges? Der TÜV hat da ja wohl klare Grenzwerte, die aber "mal eben" nicht klar zu ergoogeln sind. 3 Leute, 5 Meinungen.
Und zweitens:
Welche Toleranzen steckt ein (oder unser) ABS normalerweise weg, ohne dass es Fehlfunktionen oder Fehlercodemeldungen gibt?
Vor diesem Hintergrund könnte man auch nochmal rechnen, wieviel Prozent man hat, wenn man vorn völlig abgefahrene und hinten nagelneue Reifen drauf hat.
.......................Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.
.................Der Tacho darf höchstens 7% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig. Bei der Bodenfreiheitsänderung sind Rundungsfehler möglich, die jedoch maximal 1mm betragen, also unerheblich sind.
Der Abrollumfang kann je nach Reifenhersteller Variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.
Der Abrollumfang eines Reifens ist dann wichtig wenn die Felgenbreiten auf Vorder- und Hinterachse unterschiedlich breit sind, so daß unterschiedliche Reifendimensionen verwendet werden müssen und das Fahrzeug mit ABS oder ASR ausgerüstet ist. Der Abrollumfang darf dann zwischen Vorder- und Hinterrädern max +/- 1,5% betragen, da sonst eine einwandfreie Funktion des ABS und ASR nicht mehr gewährleistet ist.
Wenn jemand mal was zu Felge & Co wissen will.............
bzw. Fa Schmidt
Ich find die beste Seite für technische Daten
Sehr interessant.
Gemäß dieses PDFs ist dann 215/45-17 mit 255/40-17 nicht zulässig. Nur 235 und 245 geht.
Ich werde Mittwoch beim Prüfer nochmal explizit nachfragen.
ZitatOriginal von Los Eblos
Der TÜV hat mir klar gesagt, dass technisch die 235/40-17 und auch 255/40-17 eintragbar sind. Diese Dimensionen haben also nach deren Ansicht diese Grenzwerte für den Abrollumfang schon mal eingehalten. Beim TÜV scheiterts nur an den fehlenden Dokumenten, die die entweder von Honda oder Federal definitiv sehen wollen, um fein raus zu sein.
...
Ich bin ja der Meinung dass bei den Reifendimensionen die wir hier diskutieren dass alles pipifax ist. Der TÜV Onkel soll sich nicht so anstellen
Wie bei fast allen technischen Systemen sind wohl die üblichen 3% Toleranz maßgeblich und solange man darin bleibt ist alles im grünen Bereich.
Ich werde das Problem mit der Eintragung bei meinen 255/40-17 hinten wohl auch bekommen. Ob ich dann als Dipl.Ing. Fahrzeugtechnik da soviel besser dran bin weiss der Geier. Wahrscheinlich fühlt sich Onkel TÜV auf'n Schlips getreten wenn ihn da so'n Kunde belehren will
Ich finde es gibt Wichtigeres zu reglementieren.
bei mit wollten sie auch erst eine Bescheinigung von Felgenhersteller (um Reifengrößen Eintragen zu lassen die in dem normalen Größen Fenster der Felgen sind) ??
Hab dann zu meiner Hondawerkstatt gesagt das ich die faxen dick habe, und wo anders hin gehe.
Darauf haben sie wohl etwas auf den TÜV Prüfer Einfluss genommen
Das sind alles Daten, die der TÜV hat, und dann wollen sie immer den Kunden dazu drängen IHRE Arbeit zu machen
Ich habe bei mir eingetragen
VA 215 HA 235
VA 215 HA 245
VA 225 HA 245
VA 225 HA 255
und das auf den OEM 17" und für meine AZEV Felgen die breiter sind
ZitatOriginal von bpaspi
Ich bin ja der Meinung dass bei den Reifendimensionen die wir hier diskutieren dass alles pipifax ist.
Exakt... stellt Euch nicht so an
ABS steigt gerne aus wenn man am Prüfstand fährt.... da ist der Drehzahlunterschied vorne zu hinten doch recht groß
Ein Hinterreifen mit 2mm Profil hat einen 2% kleineren Abrollumfang wie mit Neuprofil.
Was sagt der TÜV nu ist das illegal
Beeinflusst das das ABS ?
Denkt nicht immer so wissenschaftlich - this is the real world
Ich hab's ja nur erklärt. Nun mach' da nicht wieder 'ne Riesenaffäre draus.
Manchmal ist es einfach interessant die technischen Hintergründe einfach zu wissen. Mehr war ja gar nicht beabsichtigt.
Frage mich gerade, wer hier was zu wissenschaftlich angeht. Ich habe klar gesagt, dass TÜV das bereits technisch für möglich erklärt hat und dass Dekra mündlich zugesagt hat, das morgen einzutragen. So what.
Doch die Praxis zeigt völig unwissenschaftlich, dass sich TÜV da in der Regel extreeeeem anstellt, wenn es auch um solchen Pipifax geht. Und vor dem Hintergrund, dass gleiche Reifendimensionen schon mal >20mm breiter oder schmaler ausfallen dürfen (siehe Vorderreifen), stellt sich echt die Frage, was der Unsinn soll. Denn diese Breitenänderung hat viel mehr Einfluss auf das Fahrverhalten, als 235 oder 245 an der Hinterachse oder 2% Umfangsänderung.
Wieviel Smileys muss ich eigentlich noch benutzen......
Bye the way der CR faehrt 215/255