die Versicherungsleistung, wenn man mit einem Fahrzeug tödlich verunglückt ?
Kriegen das dann die Erben, oder verfällt die Schadensregulierung mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
die Versicherungsleistung, wenn man mit einem Fahrzeug tödlich verunglückt ?
Kriegen das dann die Erben, oder verfällt die Schadensregulierung mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Das fällt definitiv den Erben zu.... Die Regulierung eines solchen Schadens muss trotz des Todesfalls abgewickelt werden. Da der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt, geht die Regulierung in das Erbe über.
danke für die schnelle Antwort Ties
ZitatOriginal von Ties
Das fällt definitiv den Erben zu.... Die Regulierung eines solchen Schadens muss trotz des Todesfalls abgewickelt werden. Da der Versicherungsnehmer nicht mehr lebt, geht die Regulierung in das Erbe über.
Ich glaube so ganz von alleine passiert da aber nichts-erst wenn die Erben die Versicherungssumme einfordern, wird geprüft wem das Geld zusteht.
das nutzt die versicherung sicher aus, denn wer will als erbe schon aus so einem unglueck kapital schlagen. hat wohl einen fahlen beigeschmack und daher eine hohe hemmschwelle?!
Na ja, es gibt ja auch Lebensversicherungen (die eigentlich eher "Todesversicherungen" heissen müssten). Da wird immer vom Ableben profitiert, genau dafür sind sie da...
Ein Erbe tritt im Erbfall automatisch in alle laufenden Verträge ein und muss die dann kündigen. Fallen bis zum Ablauftermin Gebühren an, hat er für diese aufzukommen. (Miete, Handyverträge etc.). Wenn der Erbe die Pflichten "erbt", dann erbt er auch die Rechte. Deswegen würde mein Verständnis sagen, dass der Erbe den Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat.