Hallo!
Ich habe vor die viel zu groß dimensionierten Waschdüsen der Scheinwerferanlage zu entfernen. Ich weiss, dass diese in Deutschland aber vorgeschreiben sind. Ich fahre einen S2000 Bj. 02/2002. Nun würde es mich interessieren was der Tüv wohl dazu sagt, wenn die Dinger einfach fehlen???
Kann einem deshalb der Stempel nicht erteilt werden?
Danke im Vorraus!
Ohne Waschdüsen kein TÜV????
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ganz einfach:
JA
Fuer die "alten" Baujahre ist die Waschanlage noch nicht Pflicht, fuer die juengeren hingegen schon.
Es ist also sehr wahrscheinlich, dass der TUEV meckert.
Gruss,
Nick -
Der TÜV wird es zu 99% nicht bemerken das die Teile fehlen!!
Bei mir hat er es auch nicht gemerkt.
so long -
wollte ich auch sagen.. die raffen das eh net
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Hab auch keine Düsen mehr! Und dir raffen das wirklich nicht!
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Hehe ... meiner ist Baujahr 04/00, also völlig legal "entwaschdüsiert".
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und wie bitteschön wollt ihr dann die anderen cabrio-fahrer naß spritzen ???
was macht man denn wenn der tüv das doch merkt? -
Einfach sagen, die sind gerade in der Werkstatt
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Oder du sagst ihnen, dass du gerade letzte Woche einmal abdrücken musstest und es noch nicht geschafft hast dir neue zu holen...
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Lui schrieb am Mon, 27 October 2003 12:12
Der TÜV wird es zu 99% nicht bemerken das die Teile fehlen!!
Bei mir hat er es auch nicht gemerkt.
so long
Hai,
den TÜV-Prüfer mag das zwar nicht interessieren, aber wenn Dich die Rennleitung an die Seite zum vertrauten Tête-à-Tête ruft, und die merken das, bist Du leider reif für die Insel.
Denn so steht es in der Bibel der Fahrzeugführer unter § 50 geschrieben:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1) einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2) einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3) einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein." -
peter_b schrieb am Tue, 28 October 2003 16:58
1) einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
Ähhh, hab ich da was übersehen, oder fehlt das an meinem Auto??? -
Hi Dennis.
wer lesen kann ist arg im Vorteil!!!!
AUTOMATISCHE LEUCHTWEITENREGULIERUNG
hat JEDER S2000..........
Nick -
denn sonst wäre es ja im Sinne der Stvo nicht fahrtüchtig !
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Jaja...ich weiss schon...aber ist kein Problem, ich kann ja damit umgehen...
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Folgende Idee:
Waschdüsen verschwinden lassen! Löcher zu! Waschdüsen so präparieren, dass man sie ohne Probs mit nem Streifen Tesa auf die Stoßstange kleben kann und dann zum TÜV!
Denke mal nicht, dass die die Funktion überprüfen oder???
Würde mich zumindest wundern. Und selbst wenn sie es tun, dann ist sie halt defekt! Ich denke, das wird aber kein Grund sein, die Plakette nicht zu erteilen! -
Cello993 schrieb am Wed, 29 October 2003 23:29
Folgende Idee:
Waschdüsen verschwinden lassen! Löcher zu! Waschdüsen so präparieren, dass man sie ohne Probs mit nem Streifen Tesa auf die Stoßstange kleben kann und dann zum TÜV!
Denke mal nicht, dass die die Funktion überprüfen oder???
Würde mich zumindest wundern. Und selbst wenn sie es tun, dann ist sie halt defekt! Ich denke, das wird aber kein Grund sein, die Plakette nicht zu erteilen!
Hai,
Dir ist aber schon klar, was im zivilrechtlichen Sinne eine "vorsätzliche Vortäuschung falscher Tatsachen" nach sich ziehen kann.
Und selbst wenn Sie nur "defekt" wäre, bekommst Du, wie bei jedem anderen Mangel, die Plakette ja auch nur unter Auflage, dasselbe Fahrzeug binnen einer bestimmten Frist mit dem dann behobenen Mangel wieder vorzuführen.
Also von daher keine wirklich guten Denkanstösse ! -
Hallo Peter!
Also wenn ich ein Auto zum Tüv bringe und es hat geringe Mängel (worunter ich die nicht funktionierende Waschanlage auch zähle)
bekomme ich in den meisten Fällen die Plakette. Aber ich habe noch nie erlebt, dass ich das Auto dann nochmal vorführen musste.
Das war bei mir immer dann der FAll, wenn ich die Plakette nicht bekommen habe.
Ciao
MArcel -
mir wird mehr und mehr bewusst das der tüv ein ganz schöner zicken-verein ist
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Cello993 schrieb am Thu, 30 October 2003 11:20
Hallo Peter!
Also wenn ich ein Auto zum Tüv bringe und es hat geringe Mängel (worunter ich die nicht funktionierende Waschanlage auch zähle)
bekomme ich in den meisten Fällen die Plakette. Aber ich habe noch nie erlebt, dass ich das Auto dann nochmal vorführen musste.
Das war bei mir immer dann der FAll, wenn ich die Plakette nicht bekommen habe.
Ciao
MArcel
Hai,
mit dem Vorführen meine ich ja auch für Mängel, wie z.B. abgefahrene Bremsklötze o.ä. und nicht einen leeren Wischwassertank .
Es ist mit den Scheinwerferreinigungsanlagen nur so, falls der TÜV-Beamte Dir eine Plakette klebt, gibt er sein O.K., daß das Fahrzeug in strassentauglichem Zustand ist. Wie schon mal gesagt, falls die Rennleitung Dich aus dem Verkehr zieht wegen Verstosses gegen § 50 Stvo und Du nachweisen kannst, daß die Düsen VOR dem TÜV-Termin schon weg waren, bekommt der Prüfer auch einen auf den Deckel. Daher sind die Jungs vom TÜV eigentlich auch immer auf der Höhe der Zeit.
Der große Vorteil liegt einfach in der Seltenheit des Fahrzeugs. Es will schon ein verdammter Zufall sein, wenn 2 S2000 parallel beim TÜV stehen. Damit hat der Prüfer keinen Vergleich und man kann hoffen, daß er es schlichtweg "übersieht". Gleiches gilt natürlich auch für die Rennleitung.
Aber es gibt doch inzwischen einige sehr gute Lösungen für die Neu-Montage der Düsen im Club. Da kann man sich doch mal etwas abschauen.... -
die tesa-lösung zur überlistung des tüv find ich klasse - nur bei der rennleitung hilft das nicht weiter , es sei denn man läßt die für immer draufgeklebt- häähää