Mir passieren immer Sachen

  • Da ich mein S im Winter nicht fahre, stand dieser den langen Winter in der Garage. Das Fahrzeug wurde nie abgemeldet ist also auch aktuell Versichert. Als ich nun vorletzte Woche das Fahrzeug zum Reifenhändler meines Vertrauens gebracht habe um ihm neue Schuhe aufzuziehen habe ich mir nichts weiter gedacht. Das Fahrzeug einen Tag später abgeholt und wieder in die Garage gestellt. Jetzt 2 Wochen später habe ich ein Schreiben im Briefkasten vom:


    Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten


    Anhörung zur Ordnungswidrigkeit


    Mir wird vorgeworfen das mein Tüv mehr als 8 Monate abgelaufen ist. Was auch korrekt ist. Irgendwem ist das wohl aufgefallen. Dabei stand mein Fahrzeug lediglich auf dem Parkplatz des Reifenhändlers. Ob dieser Parkplatz Privatgelände ist weis ich noch nicht zu 100%, aber ich gehe mal davon aus da der Chef den Hof immer mit geschlossener Schranke verlässt.


    Ich hab das Gefühl mir will jemand ans Bein pinkeln :thumbdown:
    Habe ich was zu befürchten obwohl das Fahrzeug nur auf Privatparkplatz stand ohne Tüv?


    Ich soll mich nun schriftlich zum Sachverhalt äußern... :evil:


    Gruß Mattes

  • Soweit ich weiss spielt das keine Rolle, wo der Wagen steht, wenn er nicht abgemeldet ist. Theoretisch könnte dich wohl sogar der TüV-Prüfer noch verpfeifen.


    >8 Monate sind 75 € und 2 Punkte, wenn ich das richtig im Kopf habe.

  • Zitat

    >8 Monate sind 75 € und 2 Punkte, wenn ich das richtig im Kopf habe.

    Ja hast du richtig im Kopf.


    Nunja, solange die Karre auf Privatem Gelände steht und nicht bewegt wird kann der Tüv jawohl 10 Jahre abgelaufen sein oder sehe ich das Falsch?
    Es ist ja nicht so das die mich beim fahren erwischt haben sondern lediglich das abgestellte Auto auf dem Händlerparkplatz gesehen haben.

  • ja aber ich glaube das problem in dem fall ist, das auto war ja fahrbereit und du hättest jederzeit damit fahren können.
    aber sicher bin ich mir da nicht

    "The main motivation for all of us is to compete for a victory, its not to come 3rd, 4th, 5th or 6th. I race to win as long as I feel its possible..." A.Senna!

  • Zitat

    Original von LShadow
    ja aber ich glaube das problem in dem fall ist, das auto war ja fahrbereit und du hättest jederzeit damit fahren können.
    aber sicher bin ich mir da nicht


    Doch genauso ist es, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das Auto ist zugelassen und damit kannst du es auf öffentlichen Straßen bewegen. Dass du das getan hast muss man dir in diesem Falle nicht beweisen, da das mehr oder weniger genauso unmöglich ist, wie das Gegenteil zu beweisen. Ein zugelassenes Fahrzeug muss pünktlich zum TüV-Termin. Ist der TüV überzogen zahlst du.


    Die Sache mit dem Privatgelände gilt mMn für abgemeldete Fahrzeuge, nicht für Angemeldete.

  • mein großer roller (180ccm) steht auch schon lange ohne TÜv in meiner garage.
    ihr meint also echt, man könnte mich nun anzeigen und verdonnern,
    weil der da drinnen steht und nicht bewegt wird? 8o

    2003 Monza Red
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    Foren-Thread zu meinem S2000

  • Beim Saisonkennzeichen musst du bei abgelaufen TÜV in dem Monat an dem du wieder fahren darfst sofort zum TÜV.


    http://www.tuev-nord.de/de/hau…s_Betriebszeitraums_liegt


    mattes
    Schreib denen doch das der Wagen wegen neuen Reifen dort war und dann zum TÜV sollte, evtl. kommst du damit aus der Nummer raus.

  • Zitat

    Original von S-enna_2000
    In diesem Fall war das Auto ja ganzjährig angemeldet.
    Weiß jemand, wie es sich beim Saison-Kennzeichen verhält?
    Zählen da die "inaktiven" Monate auch voll?


    Gruß
    Markus


    Zählen voll. 2 Jahre sind 2 Jahre. :)


    Ich hatte auch eine Mängelkarte am Auto samt Anzeige. Hab dann erklärt, dass der Wagen ja nicht zugelassen ist und der Unfallschaden noch nicht gänzlich behoben wurde, und es blieb bei einer mdl. Aufforderung mich schleunigst zu kümmern. Der Wagen stand jedoch 5 Meter von meinem Grundstück entfernt, also auf öffentlichem Grund. Da könnte noch was kommen. Ist jetzt aber auch schon wieder 3 Monate her. Ich glaub die Nummer ist durch ... :nod: :thumbup:

  • Ich habe ein wenig recherche betrieben im Internet.


    Tatsächlich ist die Rechtssprechung so, das ein PKW/Motorrad sobald es angemeldet ist auch TÜV haben MUSS. Dabei ist es egal ob das Fahrzeug auf Privatem Grund steht oder nicht. Alleine die Tatsache das man mit dem Fahrzeug fahren könnte ist hier entscheidend.
    Es gibt jedoch eine Lücke die mir sehr entgegen kommt.
    Es gab schonmal eine Einzelfallentscheidung bei der das Fahrzeug lange Zeit nicht genutzt werden konnte da der Motor nachweißlich komplett zerlegt war. Mein alter Motor liegt ebenfalls komplett zerlegt in der Garage die Umbaumaßnahmen haben einfach ewigkeiten gedauert.


    Zitat

    mattes Schreib denen doch das der Wagen wegen neuen Reifen dort war und dann zum TÜV sollte, evtl. kommst du damit aus der Nummer raus.

    Das ist ja sogar richtig, mit den altreifen wäre ich garnicht durch den Tüv gekommen.


    Gruß Mattes

  • Hoi,


    Zitat

    Original von MattesS2k
    Tatsächlich ist die Rechtssprechung so, das ein PKW/Motorrad sobald es angemeldet ist auch TÜV haben MUSS. Dabei ist es egal ob das Fahrzeug auf Privatem Grund steht oder nicht. Alleine die Tatsache das man mit dem Fahrzeug fahren könnte ist hier entscheidend.
    Es gibt jedoch eine Lücke die mir sehr entgegen kommt.
    Es gab schonmal eine Einzelfallentscheidung bei der das Fahrzeug lange Zeit nicht genutzt werden konnte da der Motor nachweißlich komplett zerlegt war. Mein alter Motor liegt ebenfalls komplett zerlegt in der Garage die Umbaumaßnahmen haben einfach ewigkeiten gedauert.


    Gruß Mattes


    ich würde mich in Deutschland nicht auf einzelne Urteile verlassen. Richter sind frei in der Urteilsfindung, können also ausscheren, das hat aber keinerlei bindende Wirkung für andere Richter. Wenn sich ein Richter von einem einzelurteil beeinflussen läßt kommt es dabei dann sehr auf Details an.


    Du kannst ja mal versuchen, das hier plausibel in den Anhörungsbogen zu schreiben - nachdem in dem Wagen ja ein neuer Motor drin ist solltest du hier allerdings im Zweifel belegen können, dass du den erst jetzt gekauft hast und daher wirklich nicht vorher zum TüV können. Sollte die Bußgeldstelle das nicht anerkennen und dich bringen die 2 Punkte nicht um - zahl die 75 €. Würde sowas vor Gericht gehen und du verlierst die Nummer bist du das vielfache dieser Summe los.


    Nur meine Meinung. :)


    Philipp

  • Zitat

    Original von MattesS2k

    Das ist ja sogar richtig, mit den altreifen wäre ich garnicht durch den Tüv gekommen.


    Gruß Mattes


    Das ist der springende Punkt. Wenn der Wagen nicht TÜV-fähig ist, dann hat er keinen TÜV. Niemand kann Dich zwingen die Kiste zu reparieren.


    Den Cop wird das nicht interessieren. Der schreibt die Anzeige, ohne wenn und aber. Der Jogi im Präsidium der den Wisch auf den Tisch bekommt, wird das Verfahren aber mit vernünftiger Argumentation einstellen.


  • Ist auf jeden Fall schon mal sehr geschickt so etwas in ein öffentliches Forum zu schreiben wenn man da etwas drehen möchte :roll: :roll:

  • Zitat

    Original von Maggo#13


    Zählen voll. 2 Jahre sind 2 Jahre. :)


    Mir ging es mehr um das Strafmaß.
    Angenommen mein S wäre im Juli TÜV-fällig gewesen. Ich verpeile den Termin und bemerke es erst im November, wenn er off-season ist.
    Wenn ich dann im März, (on-season) als erstes zum TÜV fahre, hab' ich dann nur vier oder acht Monate überzogen?
    Das entscheidet immerhin über 2 Punkte.


    Gruß
    Markus

  • hi,


    was passiert nun, wenn ich mit meinem roller, welcher schon seit 2 jahren kein tüv mehr hat, beim tüv vorfahre?
    kann ich dort dafür bestraft werden? laufen meine 2 jahre dann ab dem zeitpunkt, wo ich beim tüv war oder ist der damit gleich wieder abgelaufen, weil es schon über 2 jahre sind?


    für die fahrt brauche ich eine rote nummer oder wie ist es sonst legal möglich?


    hätte ich das gewusst 8o

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    HKS Hi-Power | K&N Intake / AEM Dry-Filter | Mugen Ölwanne

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  • Nein. Vom TÜV wirst Du nicht bestraft.


    Ja. Zwei Jahre laufen ab Untersuchungsmonat. Rückdatiert wird seit letztem Jahr nicht mehr.


    Nein. Keine rote Nummer nötig.


    FZV §10(4)


    http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

  • also fahr ich hin und hoffe, dass ich net erwischt werde, zahle meine normale gebühr
    und bin glücklich? :)


    also nur strafe, wenn die grünen eine garage mit fahrzeug mit abgelaufenem tüv schaut?

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