Unverschaemt

  • Fuer 20 Euro bestellt, auf meinem Konto welches ich fuer solche Zwecke benutze war anscheinend nicht genug Deckung.


    Direkt eine Mahnung bekommen 4 Euro.
    habe dann die Summe und aus Protest die 4 Euro nich tueberwiesen.


    Zack direkt 9 Euro fuer 2te Mahnung.


    13 Euro Mahngebuehr innerhalb wenigen Tagen wegen 20 Euro Bestellwert und das obwohl die urspruengliche Summe mittlerweile ueberwiesen ist.


    Hab jetz mal eine mal geschrieben, ich werde die 9Euro sicher nicht zahlen, falls die nicht damit einverstanden sind, werde ich mein Konto schliessen und die 9 Euro trotzdem nicht zahlen.


    Frechheit sowas.



  • Der Satz hier würde mich auch auf die Palme treiben:
    "Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen verursachte Rücklastschrift als betrügerisches Vergehen registrieren und diesen Vorgang nach fruchtlosem Ablauf wegen Warenkreditbetruges an die zuständige Polizei weitergeben werden."


    Diese Inkassoarschlöcher sollten alle in den Bau geschickt werden für diese halbkriminelle Kacke die die jedes Mal anzetteln.
    Wirtschaften nur den Anwälten in die Taschen.

    "You all know me. Know how I earn a living. I'll catch this Honda for you, but it's not going to be easy... Bad car. Not like going down the pond catching bluegills and tommycocks. This S2K... swallow you whole. Shaking. Tenderizing. Down you go."

  • Zitat

    Original von steve hislop
    Der Satz hier würde mich auch auf die Palme treiben:
    "Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen verursachte Rücklastschrift als betrügerisches Vergehen registrieren und diesen Vorgang nach fruchtlosem Ablauf wegen Warenkreditbetruges an die zuständige Polizei weitergeben werden."


    Diese Inkassoarschlöcher sollten alle in den Bau geschickt werden für diese halbkriminelle Kacke die die jedes Mal anzetteln.
    Wirtschaften nur den Anwälten in die Taschen.


    wenn du selbst einen online Shop betreibst, lernst du die andere Seite kennen.


    Und Rücklastschriften kosten Geld, nicht wenig. Warum soll der Shop die Kosten einfach so hinnehmen?


    Gerade bei kleinen Beträgen ist viel Betrug mit Lastschrift im Spiel, da dort nicht weiter nachgeforscht wird.

  • Mahngebühren musst du nicht zahlen und diese können auch nicht eingefordert werden. Kosten für Rückbuchungen hingegen schon, da du für ein gedecktes Konto sorgen musst. Überweißt du schnell ist das eine Sache und gut gemeint. Aber trotzdem kommt es dann auf die Kulanz des Anbieters an, bei so einer Überschneidung diese dann auszubuchen. Das Bedarf dann auch einer Anfrage bei dem. Einfach die Rücklastkosten einbehalten ist der falsche Weg. Machen aber viele Kunden. Standard! ;)

  • Zitat

    Original von Yoda@S2k
    Mahngebühren musst du nicht zahlen und diese können auch nicht eingefordert werden. Kosten für Rückbuchungen hingegen schon, da du für ein gedecktes Konto sorgen musst. Überweißt du schnell ist das eine Sache und gut gemeint. Aber trotzdem kommt es dann auf die Kulanz des Anbieters an, bei so einer Überschneidung diese dann auszubuchen. Das Bedarf dann auch einer Anfrage bei dem. Einfach die Rücklastkosten einbehalten ist der falsche Weg. Machen aber viele Kunden. Standard! ;)


    Ruecklastkosten ist ja einerseits ok, ich reg mich halt ueber die 9 Euro Mahngebuehr auf wegen 4 Euro Rueckstand.


    Zudem brummt mir meien Bank auch noch 2 Euro Ruecklastschriftkosten auf.


    Und wieso entstehen da fuer den verkaeufer kosten bei einer Ruecklastschrift?!