Kann ein Autohaendler vom Kaufvertrag zuruecktreten?!

  • Folgender Fall,


    ich habe heute morgen ein Auto gekauft In Hamburg beim Land Rover Haendler.


    Die haben mir einen unterschriebenen Kaufvertrag gesendet udn ich habe diesen unterschrieben und zurueckgesendet.


    Ich habe auch die volle Summe mittlerweile ueberwiesen.


    Jetzt wollen die vom Kaufvertrag zuruecktreten weil anscheinend Brutto udn Nettopreis verwechselt wurden.


    Duerfen die das.


    Der Verkaeufer meint, laut deren AGB duerften die zuruecktreten vom Kaufvertrag.

  • klare Antwort: Ja


    Bei einem Kaufvertrag handelt es sich um eine Willenserklärung. Diese ist nach §119 BGB wegen Irrtums anfechtbar.
    Da der Verkäufer angibt Netto und Brutto verwechselt zu haben, ist die Sachlage eindeutig.


    Einzige Chance für dich: ist es glaubwürdig, dass er Brutto und Netto verwechselt hat?


    edit: da brauch es auch keine besondere Regel in den AGB

  • Hab die AGB's eingefuegt.




    Das mit dem Irrtum habe ich gelesen.
    Aber wenn das so einfach waere waers ja zu einfach.


    Dann Verkauft der haendler ein Auto und macht ein Kaufvertrag udn wenn jemand kommt der Ihm mehr gibt annuliert er den allten Kaufvertrag einfach und


    sagt er haette sich geiirrt.


    Wo bleiben den die Rechte vom Kaeufer? Weil der muss 10 Prozent zahlen wenn er zuruecktritt.

  • Danke fuer deine Hinweise this.


    Das mit den 10% steht in the Verkaufsbedingungen des Autohaendlers,die ich zu zahlen haette falls ich vom Kaufvertrag zuruecktreten wuerde.



    Nun steht unten direct ueber meiner Unterschrift folgendes:


    An dieses Kaufangebot ( Achtung, genau lesen,"Angebot") bin ich/sind wir 10 Tage gebunden.
    Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Verkaeuferin die Annahme des "Angebotes zum Kauf" des naeher bezeichneten Kaufgegenstandes nich tinnerhalb dieser Frist schriftlich abgelehnt hat oder wenn die Lieferung ausgefuehrt ist.


    Soweit, so klar (oder unklar).


    Denn, ich habe kein Angebot vorliegen, sonder einen Kaufvertrag.



    EDIT: Hab was im Netz dazu gefunden: Weis aber nicht genau wie ich das deuten soll:


    http://www.juraforum.de/forum/…lung-brutto-netto.461671/

  • Nicht alle Klauseln in AGBs sind immer wirksam. Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Verwenders, also hier des Händlers. Das müßte man mal prüfen (lassen), ob das überraschende Klauseln drin sind oder Klauseln, die eine Partei über Gebühr belasten. Das alles kann Dir ein Rechtsanwalt mal aufbröseln. Wenn Du Rechtsschutz hast...


    Alex :)

  • Wolltest du den Wagen Privat oder als Gewerbetreibender kaufen? Da gibt's ja auch steuerliche Unterschiede. Zudem stoßt dort der Pass "Als gewerbetreibender.... ggf. Streichen" . Gestrichen ist da ja nix.
    Alles in allem finde ich solltest du die 100€ mal in die Hand nehmen und dich Anwaltlich beraten lassen. Dir ist ja ein tatsächlicher Schaden entstanden ( weg zum Händler, weg zur Bank ggf. Mehrausgaben für vergleichbares Fahrzeug?! ) beurteilen, ob der Händler sich den Weg vom Rückruf selbst verbaut hat, kann wohl nur ein Anwalt klären.


    Btw. Gesetz > AGB stimmt nicht in jedem Fall. Stellt der Händler dich durch seine eigenen AGB besser, als das Gesetz es tut, greifen seine AGB und er kann sich nicht rausreden.

  • Grundsätzlich kann der Verkäufer bzw. sein Arbeitgeber in den AGB´s schreiben was er will, ob diese mit unseren Gesetzen allerdings konform sind das Klären Juristen.
    Nur weil es in deren AGBs steht, heißt das noch lange nicht das dies ist Fakt.


    Lass es von einem Fachmann prüfen, alles andere ist von uns "hobbyjuristen" nur rumquakerei :) (nicht bös gemeint!)

  • ja klar, den vollen Kaufpreis


    Antwort von heute morgen:


    die von Ihnen geschilderten Sachverhalt bedauern wir sehr. Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Vertragsbedingungen - AGB – einen derartigen Sachverhalt zulassen.
    Wie Sie auf unserer Homepage entnehmen können, bieten wir noch weitere gebrauchte Fahrzeuge an. Sofern eines dieser Fahrzeuge für Sie interessant ist, lassen Sie uns das bitte wissen. Wir werden alles in Bewegung setzen, um Ihnen das Fahrzeug noch bis zum kommenden Wochenende auszuliefern.
    Sofern Sie bereits etwaige Überweisungen getätigt haben, werden wir diesen Betrag umgehend an Sie zurück überweisen.
    Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Carsten Fastenrath

  • Ich würde zusätzlich den Verbraucherschutz einschalten. Ein Autohaus darf nicht einmal mit dem Nettopreis verhandeln oder diesen auszeichnen. Es wird immer der Bruttopreis ausgezeichnet und dann in kleiner Schrift die MWST. ausgezeichnet. Bei diesem Vorgang kann man ja schon fast vorsätzliche Täuschung i Betracht ziehen, zumindest unlauteren Wettbewerb. Zudem wie schon durch Shell erwähnt, AGB sind nicht gültig wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Da gilt der Grundsatz, man kann Gesetzte nicht durch Verträge brechen!


    Das Ganze ist ein ziemliches schwaches Bild von dem Autohaus. Entweder bescheißen die, oder die kaufmännischen Kenntnisse reichen reichen nicht über Grundschulniveau raus!


    Ist dieser Carsten Fastenrath denn der Geschäftsführer?

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014