Kann ein Autohaendler vom Kaufvertrag zuruecktreten?!

  • Ohne dabei gewesen zu sein habe ich folgende Vermutung. Die Vetragsparteien haben in Nettopreisen verhandelt, da der Käufer die deutsche Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr aus D auszahlen lassen will. Beim Ausfüllen des Kaufvertrages wurde der vereinbarte Nettopreis zum Bruttopreis und davon wurden die 19% Mehrwertsteuer herausgerechnet und der neue Nettopreis aufgeführt.


    Wenn man sich auf Mobile den Handelswert für dieses Fahrzeug anschaut, so werden solche Fahrzeuge im Wert von rund 33.000 € brutto mindestens gehandelt. Dies entspricht einen Nettopreis von 27.731,09 €. Wenn man sich nun den Kaufvertrag anschaut ist hier ein Bruttopreis von 26.899,- € fixiert. Was wiederum 22.604,20 € netto sind. Das hiese der Verkäufer würde einen Nachlass Brutto von angenommenen 6.101,- € gewähren, Was 18,48 % entsprechen, ich denke das dies kein üblicher Nachlass ist. Neufahrzeuge mit dieser Ausstattung liegen laut Mobile so um die 44.000€. Somit glaube ich das dem Händler ein saudummer Fehler unterlaufen ist und er deshalb den Kaufvertrag wiederrufen hat. Eine vernünftige Lösung aus Händlersicht wäre meiner Meinung nach einen Mittelweg zu finden zwischen dem im zurückgerufenen Kaufvertrag und dem auf dem Preisschild gestandenen Preis.


    @'Kiyoshi'
    Er kann nicht so einfach an einen mehrzahlenden Kunden Verkaufen denn dann wäre er Dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
    Dein geposteter Link ins Juraforum ist dein Fall in die andere Richtung.
    Wie war denn der Preis vor eurer Vertragsverhandlung?


    @Jan B
    Wie aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist Herr Carsten Fastenrath, einer von 3 Geschäftsführern, aber die Unterschrift des Kaufvertrages des Verkäufers sieht nicht danach aus. Denn nach einem t kommen wohl noch ein paar Buchstaben, aber dazu könnte ja Kiyoshi sicherlich mehr dazu sagen.


    @Ties
    Wenn ich mir die Fakten die hier so dargelegt werden anschaue, gehe ich fest davon aus, das die Argumentation des Autohauses das Brutto und Netto verwechselt wurden, als glaubwürdig anzusehen ist.


    Wo Menschen arbeiten können Fehler passieren, ich denke hier dies ist der Fall, es kommt nur darauf an was man damit macht. Ob man den Käufer sagt das geht so leider nicht und such dir gefälligst ein anderes Fahrzeug aus oder lieber Kunde den Kaufvertrag können wir so nicht erfüllen, aber zu einem Aufpreis mit der Summe meinetwegen 29.899 € brutto kommen wir zusammen. Sich somit der wirtschaftliche Schaden für beide Seiten teilt. Das ist aber nur meine Vorstellung in einer fast perfekten Welt.....

  • Hallo Highfidelity,


    Wir haben nicht verhandelt.
    Das Auto stand zu dem Preis bei autoscout24.


    Ich hab angerufen, gesagt das Auto will ich kaufen.
    Untwrschruebenen Vertrag bekommen, selber unterschrieben, zurueckgesendet.
    Geld überwiesen, fertig


    Zudem stand auf deren Hp 5000 Euro extra Nachlass weil die Autos rausmüssen wegen Umbau.


    Ja, wir haetten und einigen können, wollen die aber nicht, sind stur. Dann bin ich auch stur ;)

  • Hallo Kiyoshi,


    hast du nen Screenshot/Ausdruck des autoscout24 Inserates? Wie lange war denn das Inserat schon Online? Ich habe auch schon selbst erfahren das solche Angebote Online gestellt werden um Kunden zu ködern das Fahrzeug aber zu dem Preis nicht verkauft wird wegen Eingabefehlern und ähnlichen.


    Worauf bezogen sich die 5.000€ extra Nachlass? Auf die Preise bei autoscout24 oder allgemein das die Preise um 5.000 € bereits schon reduziert sind? Waren da evtl. Fussnoten dabei oder Befristungen?


    Wie waren denn die Begründungen für die vertauschten Brutto- und Nettopreise? Nur für den Kaufvertrag oder auch für das autoscout24 Inserat oder für beides?

  • Hast du eigentlich die Fahrzeugpapiere bekommen oder noch nicht? Wenn du die hast würde ich mich völlig quer stellen, wenn nicht - hm.....


    Aber mal an die Kaufleute hier, was ist denn das eigentlich für ein bescheidener Kaufvertrag? Ist so etwas als Gewerbetreibender überhaupt zulässig? Da ist lediglich ein Preis eingetragen und ein handschriftlicher Vermerk wegen der Rückerstattung der MWST. Aber da ist gar kein Nettopreis oder Mehrwertsteuer ausgewiesen auf der Rechnung, geht so etwas überhaupt? (oder habe ich was übersehen)

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • In dem Kaufvertrag den Kiyoshi gepostet hat ist oben der Nettobetrag, dann die Mehrwertsteuer und dann die Summe aus beiden, der Bruttobetrag.


    Rechnung habe ich den Posts keine gesehen.


    Die Ergänzungen mit blauen Kugelschreiber scheinen von einer anderen Person geschrieben zu sein, als die den Vertrag ausgefüllt hat. Nach meinem Empfinden steht alles wichtige in diesen Kaufvertrag.

  • Habe ich doch glatt übersehen. Ich bin gespannt wie der Fall ausgeht, für mich wäre die Sache klar.

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Die Ergaenzung habe ich dazugeschrieben nachdem der verkaeufer mir gesagt hat, auch fuers Ausland koenne er das Auto nicht ohne Mwst verkaufen.


    Ich muesste also darauf Vertrauen das Geld zurueckzubekommen sobald das Fzg in Lux angemeldet ist.


    Ich hab Ihn gefragt ob er mir einen neuen Kaufvertrag mit dieser Zusicherung und mit der Auflistung der wichtigsten Ausstattugn zusenden koennte.


    da meinte er einfach ich soll das dazuschreiben.

  • Was gibt es denn da viel zu prüfen, so umfangreich ist die Seite doch nicht?

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Was gibt es denn da viel zu prüfen, so umfangreich ist die Seite doch nicht?

    Na es muessen halt Gesetzestexte durchgegangen werden udn auch vorangegangene Richterentscheidungen zu einem solchen Thema rausgesucht werden.


    Es reicht nicht wenn der Anwalt sagt oder meint, dass der Fall klar ist, er muss das auch belegen koennen wenn wir eine gute Chance vor Gericht haben wollen.

  • Wichtig ist, dass der Anwalt im Vertragsrecht Fachanwalt ist und das Fachgebiet nicht nur aus Hobby macht.

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Nun ja, da habe ich keinen Einfluss drauf.
    Ich habe meien Rechtsschutzversicherung kontaktiert.
    Die arbeiten mit mehreren anwaelten zusammen.
    Laut Telefont scheint der Kollege mir schon Ahnung zu haben.
    Ich mach mir da jetzt keinen Stress. Ich wart einfach mal ab was kommt.

  • Was meiner Ansicht nach wichtig wäre ist die autoscout24 Seite mit der Preisangabe und evtl. die Hompage worin die 5000 € Preisnachlass beworden werden. Um die Beweislage für Dich eindeutiger zu gestalten. Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück bei Deiner Schadenersatzforderung. Oder versuchst Du auf Vertragserfüllung zu klagen? Ich würde versuchen auf Vertragserfüllung zu klagen, denn der Dir entstandene Schaden wird schwierig zu ermitteln sein.

  • die kündigen jetzt also, weil sie Ihrem Teil des Vertrages nachkommen müssen und können dies sowohl ordentlich als auch außerordentlich begründen? Verstehe ich das richtig?


    Was steht denn in den genannten Paragraphen? Würde gerne meinen Vertrag mit meiner Rechtsschutzversicherung auf derartige Passagen prüfen.