Ohne dabei gewesen zu sein habe ich folgende Vermutung. Die Vetragsparteien haben in Nettopreisen verhandelt, da der Käufer die deutsche Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr aus D auszahlen lassen will. Beim Ausfüllen des Kaufvertrages wurde der vereinbarte Nettopreis zum Bruttopreis und davon wurden die 19% Mehrwertsteuer herausgerechnet und der neue Nettopreis aufgeführt.
Wenn man sich auf Mobile den Handelswert für dieses Fahrzeug anschaut, so werden solche Fahrzeuge im Wert von rund 33.000 € brutto mindestens gehandelt. Dies entspricht einen Nettopreis von 27.731,09 €. Wenn man sich nun den Kaufvertrag anschaut ist hier ein Bruttopreis von 26.899,- € fixiert. Was wiederum 22.604,20 € netto sind. Das hiese der Verkäufer würde einen Nachlass Brutto von angenommenen 6.101,- € gewähren, Was 18,48 % entsprechen, ich denke das dies kein üblicher Nachlass ist. Neufahrzeuge mit dieser Ausstattung liegen laut Mobile so um die 44.000€. Somit glaube ich das dem Händler ein saudummer Fehler unterlaufen ist und er deshalb den Kaufvertrag wiederrufen hat. Eine vernünftige Lösung aus Händlersicht wäre meiner Meinung nach einen Mittelweg zu finden zwischen dem im zurückgerufenen Kaufvertrag und dem auf dem Preisschild gestandenen Preis.
@'Kiyoshi'
Er kann nicht so einfach an einen mehrzahlenden Kunden Verkaufen denn dann wäre er Dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
Dein geposteter Link ins Juraforum ist dein Fall in die andere Richtung.
Wie war denn der Preis vor eurer Vertragsverhandlung?
@Jan B
Wie aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist Herr Carsten Fastenrath, einer von 3 Geschäftsführern, aber die Unterschrift des Kaufvertrages des Verkäufers sieht nicht danach aus. Denn nach einem t kommen wohl noch ein paar Buchstaben, aber dazu könnte ja Kiyoshi sicherlich mehr dazu sagen.
@Ties
Wenn ich mir die Fakten die hier so dargelegt werden anschaue, gehe ich fest davon aus, das die Argumentation des Autohauses das Brutto und Netto verwechselt wurden, als glaubwürdig anzusehen ist.
Wo Menschen arbeiten können Fehler passieren, ich denke hier dies ist der Fall, es kommt nur darauf an was man damit macht. Ob man den Käufer sagt das geht so leider nicht und such dir gefälligst ein anderes Fahrzeug aus oder lieber Kunde den Kaufvertrag können wir so nicht erfüllen, aber zu einem Aufpreis mit der Summe meinetwegen 29.899 € brutto kommen wir zusammen. Sich somit der wirtschaftliche Schaden für beide Seiten teilt. Das ist aber nur meine Vorstellung in einer fast perfekten Welt.....