• bin aufs tüv sauer Evil or Very Mad tieferlegung für den S 2000 ist in österreich nicht erlaubt weil er dann zu tief wird. wir haben eine sau blöde 11cm regelung Crying or Very Sad
    also...wer nimmt mich auf? schweiz, deutschland...egal.
    hauptsache ich darf meinen S legal tieferlegen Cool

  • Anderen TÜV fragen, oder vieleicht mal bei einem Golf-Club, die dürften doch alleine wegen ihrer großen Anzahl besser bescheid wissen, WIE man einen wagen legal "tiefer" bekommt

    Grüße
    Jimmy

  • jimmy_a schrieb am Thu, 12 February 2004 22:06

    Dann darf aber auch kein Ferrari bei euch fahren.
    Irgendwas mit 11 cm gibt es auch bei uns, aber ich glaube das ist fürs Nummernschild.

    1/5 Oliver!!!!!



    Bei uns gibt es nur eine Richtlinie die aber auch nichts genaues besagt! Laughing

    Im Gesetz steht nur das AUSREICHEND Bodenfreiheit gewährleistet sein muß!
    Wichtig ist im die Bodenfreiheit das bei Schäden die Aufgrund des Straßenzustandes entstehen könnten z.B Schlaglöcher die nicht ausreichend gekennzeichent sind die Komunen haftbar gemacht werden können sofern sich der Wagen im Serienzustand befindet. Wenn die aber durch nachträglichen Umbau veringert wurde dann gilt irgendwas um 11cm (weis es nicht genau).

    Diese Werte haben sich daher auch bei der Bemessung des AUSREICHEND durchgesetzt, aber wie gesagt es gibt keinen genauen Wert im Gesetz. Daher hadhaben es die verschiedenen TÜV-Stellen und die Polizei oft sehr unterschiedlich.

    Oliver Smile

    Einmal editiert, zuletzt von oliver f (12. Februar 2004 um 22:46)

  • neeee nix da. da könnens draufschreiben dass das fahrverhalten besser ist und das interessiert denen nicht Rolling Eyes
    das teil muss beim tüv durch und dann noch bei einer anderen behörde eingetragen werden. aber irgendwann kauf ich mir die federn, schleife sie ab und sag halt das er sich ein bisschen gesetzt hat Very Happy

  • Moment bei uns müssen die Federn auch ein Gutachten des TÜV haben um sie Eingetragen zu bekommen. Die Frage ist warum wird in Ö nicht ein deutsches TÜV-Gutachten anerkannt?

    Oliver

  • Ach so, aber ich meinete einen ein ABE, das ist so eine Bescheinigung, die mußt du immer bei dir (Auto) haben, und dann brauchst du das Teil nicht eintragen. Das ABE bestätigt aber dem Teil, das es für den Straßenverker zugelassen ist, und geprüft wurde.

    Grüße
    Jimmy

  • dem tüv österreich schmeckt das deshalb nicht weil tüv deutschland oder dekra draufsteht. aber nicht tüv österreich. ich hab den verzweifelt versucht den zu erklären das es ein gutachten gibt, war ihm egal. ich kann ja mit den federn kommen, aber er wirds mir net eintragen Evil or Very Mad
    in österreich ist das typisieren viel schwieriger als in deutschland

  • Federn oder Fahrwerke mit ABE gibt es meineswissens nicht, oder wenn überhaupt dann höchstens für Golf und Co.
    Muß gleich mal bei D&W schauen.

    Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von oliver f (12. Februar 2004 um 22:59)

  • Gibt tatsächlich einige Federn und Fahrwerke mit ABE.
    Golf, Corsa, E36!!! War ja klar, die Schrauberkisten!!! Laughing

    Interesant ist das in D Stoßdämper meineswissens nicht Eingetragen werden müssen. Rolling Eyes

  • Mich interessiert da eigentlich nur folgendes:
    Wenn das in Österreich nicht legal ist, bin ich dann mit meinem Auto in Österreich legal unterwegs??? Confused

  • das ist ja die ganze zeit hubbs' überlegung mit der gb-zulassung.

    wäre auch sehr reizvoll, mit ner ami zulassung hier rumzudonnern!
    (und nem aufkleber fuck for t*v) Cool