Gemeinde,
ich hätte da eine Frage zu Tuningteilen, Deutschland ist ja angeblich ein Teil der EG. Nun gibt es ein "Gutachten" genant EG-EB (Europäische Gemeinschaft - Europäische Betriebsgenehmigung), das besagt das ein Teil in der EG legal verwendet werden darf.
Wenn ich also ein EG-EB Gutachten beim TÜV vorliege darf der TÜV das verweigeren?
Ich glaube nicht den das Verweigern auf Grund des EG-EB würde gegen die Regeln der EG zum freien Handel usw. verstoßen.
Was meint Ihr?
TÜV oder EG-EB
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Gute Frage...
Bin nächste Woche eh beim Tüv ( kenn da Jemanden )
Da werd ich doch mal fragen.
Außerdem will ich endlich wissen, ob man für Außenspiegel,
Carbonteile ( z.B. Motorhaube, Spiegel ) eine Eintragung
braucht.
Uwe -
Jedes Teil, was nicht original ist, also auch Carbon-Hauben und andere Aussenspiegel, müssen vom TÜV abgesegnet sein.
Ohne Gutachten, also Eintragungen nach § 19/3 & § 21, dürfen nur bestimmte Prüfer Abnahmen machen, allerdings dürfen die dann auch nach eigenem Ermessen entscheiden. -
Ja logo.ich sag halt dann zum Tüvprüfer,
is ja ORGINAL Carbon Haube.... -
Also, ich bin wirklich einer der letzten die ständig mit TÜV, TÜV, TÜV ankommen, aber Carbonteile würde ich mir ohne Genehmigung keinesfalls ans Auto machen...
GFK, PP, PU, alles gut und schön, aber wenn du einen Unfall baust und ein Carbonteil (ich rede jetzt von Hauben, Splittern, nicht von Spiegeln und so 'nem Kram) splittert, dann hast du tausende kleine rasiermesserscharfen Splitter auf der Strasse, und Gottbewahre wenn da dann noch Fussgänger o.ä. drin verwickelt waren... -
Ich sag mal so, mich stört der TÜV schon ein wenig, weil man oft Stress wegen Kleinigkeiten bekommt, aber natürlich macht eine solche Institution auch Sinn, gerade hier in D, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt.
Trotzdem sollten die mal für den S2K das Fahrgeräusch auf 95 dB anheben, damit ich meine HKS-Anlage legal bekomme. Und "etwas größere" Flügel sollten die auch durchgehen lassen. -
Das isses ja gerade...
Ich höre immer wieder.....neeeee, ohne Eintragung is nich.
Der Nächste erzählt mir ( gleiches Teil ) einfach hinschrauben,
passt schon, wieder ein anderer, neee nur ABE mitführen.
Aber da erzähl ich ja nix neues.
Für meinen Teil, werd ich mal bei dem Tüv in meiner Kreisstadt
vorsprechen, was geht und was nicht.
Fahrzeugrelevante Teile würde ich eh nur mit ABE und oder
Eintrag in die Papiere kaufen bzw. fahren -
ahh vergessen und aufs Thema bezogen...
Sind wir jez in der EG oder nicht.
Bald ist EG-Wahl -
Teile, bei denen eine ABE mitgeliefert wird, benötigen generell keine Abnahme. Da muss nur ständig die ABE mitgeführt werden.
EG-Gutachten werden vom TÜV wie normale TÜV-Gutachten (für Abnahmen nach §19/1) behandelt. Vorfahren, ordnungsgemäßen Anbau abnehmen lassen, Abnahme-Wisch zur Zulassungsstelle und da kommt es dann in Brief und Schein.
§19/3 und §21 Eintragungen erfordern keine Gutachten o.ä., da schreibt der Prüfer die Änderungen direkt in den Brief und unterschreibt dafür auch. Ursprünglich für Eigenbauten etc. gedacht, werden so aber auch Übersee-Teile ohne Gutachten eingetragen. Die Zulassungsstelle stellt dann einen neuen, geänderten Schein aus. Grundlegend müssen aber die abzunehmenden Teile gewisse gesetzlichen Mindest- oder Höchstwerte erfüllen, die gehen aus der StVZO hervor.
Teile ohne Abnahme oder ABE lassen automatisch die ABE des Autos und somit auch die Zulassung und den Versicherungsschutz erlischen. -
Jungs & Mädels,
bitte zurück zum Thema.
Ich glaube also das der TÜV ein Teil das eine EG-EB hat nicht währen darf den es würde gegen die Regeln der EG verstoßen.
Ich glaube ich werde eine Email an den Signpost Service der EU
kommision sicken, und die sollen mir dan eine Antwort geben.
http://europa.eu.int/citizens/index_en.html -
Is schon klar...
Aber Nichtsdestotrotz kennt doch jeder das alte Spiel
" Der Prüfer im anderen Landkreis (beim anderen Tüv)
hats mir eingetragen"
Im Prinzip ist es ja ok...sollte es trotzdem nicht EG weit
eine allgemein gültige Regel geben
( siehe auch Diskussion über die Bodenfreiheit unseres S
z.B. in Austria und BRD, war vor kurzem hier im Forum ) -
EG-Gutachten werden meines Wissens nach von allen TÜV-Stellen akzeptiert und wie normale TÜV-Gutachten behandelt.
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in unserem Teilegutachten für die HKS steht wörtlich:
IV. Hinweise und Auflagen ...
...
Berichtigung dr Fahrzeugpapiere:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgesehen aber möglich.
Sollte eine Berichtigung auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut unter Ziffer 33 vorgeschlagen:
....usw.
Mit diesem Gutachten sollte man also auf der sicheren Seite sein, wenn man das nicht eintragen läßt, ist zwar eigentlich nicht richtig, aber steht so im hochamtlichen Gutachten.
werd das aber morgen nochmal nachfragen. hoffentlich weck ich keine schlafenden Hunde
hubbs -
Ich habe keine Ahnung was eine EG-EB ist, aber eines weiß ich ganz genau. Alleine die Tatsache, dass etwas EG-konform ist und nach EG-Recht zulässig wäre reicht für Deutschland nicht aus. Länderrecht (also deutsches Recht) geht vor EG-Recht. So gibt es z.B. für mein Motorrad (Honda Fireblade SC50, serienmäßig mit KAT) einen Zubehörauspuff ohne KAT aber mit EG-ABE, sprich dem E1 Prüfzeichen. Diesen Schalldämpfer darf man nicht einfach dran bauen, weil dann anschließend der KFZ-Brief mit dem Fahrzeug nicht mehr übereinstimmt. Da steht nämlich KAT drin!
Das ist ein typisches Beispiel für den Konflikt EG-Recht und Länderrecht. Ich habe lange recherchiert bei TÜV und KBA. Nach langem Suchen und einer Bestätigung vom KBA habe ich dem KAT austragen lassen und bin nun legal unterwegs!
Fazit, Voricht bei allen technischen Änderungen, deutsches Recht geht vor EG Recht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
@Crimo
Teile, bei denen eine ABE mitgeliefert wird, benötigen generell keine Abnahme. Da muss nur ständig die ABE mitgeführt werden.
Ganz kurz: Stimmt nicht ganz: Es gibt ABEs, in denen steht, daß man das entsprechende Teil trotzdem eintragen lassen muß.
Sicher scheint nur, daß man, wenn man ein TÜV-Gutachten hat, das entsprechende Teil auf jeden Fall eintragen lassen muß. Bei einer ABE gibt es, wie gesagt, zwei Möglichkeiten. -
najaja schrieb am Tue, 01 June 2004 09:08
Ich habe keine Ahnung was eine EG-EB ist, aber eines weiß ich ganz genau. Alleine die Tatsache, dass etwas EG-konform ist und nach EG-Recht zulässig wäre reicht für Deutschland nicht aus. Länderrecht (also deutsches Recht) geht vor EG-Recht.
Ich glaube wenn Du es über SOLVIT spielst Du es auch mit EG-zulassung eingetragen bekommst. Denn sollte der TÜV sich quer stellen dan wird der TÜV die von SOLVIT fürs Gericht gezogen in Strassbourg wegen einschränkung von freien Handel in der EG.
Ich habe hiermit schon erfahrung bezüglich Renten, wo auch das Deutscherecht eine Einschränkung vom freien wohnsitz in der EG bewirkt, und SOLVIT hat es in 2 Wochen gelöst.
Also mann muß sich nur mühe geben und wenn es irgend ein weise gibt womit man es auf eine Einschränkung von freiem Wohnsitz oder Handel in der EG beziehen kann dann ist die Sache ganz einfach. Und auch der TÜV kann da nichts machen.