veilside probleme in deutschland?

  • vorweg:
    JA, ich HABE die suchfunktion benutzt, aber ich brauche konkretere daten! am besten von fahrern aus der BRD die mit dem Veilside "shark" etc umherfahren!

    -wie kommt mein beim TÜV durch?

    -liegt ein ABE bei den import teilen dabei?

    - ist das anbringen problematich? (lieber ne kfz werkstatt beauftragen) ?

    danke im vorraus..

  • Zu Frage 1.)

    Frag' CRIMO (christian_m)

    Zu Frage 2.)

    ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis, meinst Du ein Hersteller aus dem Land der aufgehenden Sonne, weiss um Himmels willen was ein ABE ist - no chance - !

    Zu Frage 3.)

    habe gelesen, dass Veilseide sehr passgenau sei, hier kann ausser Crimo auch Black Devil auskunft geben

    WinkWinkWink

  • Hallo


    Also die Teile Passen wie angegossen ist ja auch nen kleinen
    betrg's unter schied zwischen DC und VeilSide Very

    Hmmm also bei uns in der Schweiz musste ich nichtz eintragen lassen vom Kit Very Nur Technische Teile Very
    Das einzig Kommische ist das ich den Heck Spoiler eintragen muss Evil
    Des wegen lass ich das lieber sein weil der von VeilSide leider
    den Polizisten nicht so gefählt Evil
    Wie er mir gefählt VeryVeryVery

    Gruss Thomas

  • Hallo zusammen,

    ABE ist nicht alles, ein "E-Prüfzeichen" ist häufig schon ein Anfang oder wie wäre es mit einer "EWG-Prüferlaubnis" ??


    Grüße Philipp

  • @Black Devil

    wieso Heckspoiler vorführen und eintragen???

    Weil der von Veilseide so extremo ist???

    PK von JH Keller sagte mir neulich, dass Heckspoiler nicht vorgeführt und eingetragen werden müssten.

    Was stimmt nun???

    Hab' mir nämlich ein Spoilerchen geordert Very

  • @PIT

    also das "Spoilerchen" das BlackDevil da gerne gehabt hätte Wink , ist wohl ein arg gröberes Kaliber, als jenes das du da geordert hast... von dem her glaube ich gerne, dass die Rennleitung da etwas zerknittert dreinschaut (beim BlackDevil-Teil)...

    soviel mir bekannt ist, hast du das mit deinem Teil aber eh vorher mit der MFK gegengecheckt, oder etwa doch nicht?
    Aber ev. habe ich das sonstwo gelesen, dass kleinere HeckFlügel in CH kein Problem sind...

    Gruss
    Yves, CH-SG

    Einmal editiert, zuletzt von Mojo.ch (13. Mai 2003 um 09:09)

  • @Yves

    ja, habe es schon vorab abgeklärt, deshalb war ich auch so erstaunt, als Black Devil schrieb, dass er dein Spoiler vorführen und eintragen lassen müsste.

    Also dann stimmt's doch bei kleineren Spoilern gibt's das Problem wohl doch nicht, naja, wie auch immer werde es sehen, wenn der Spoiler montiert wird.

  • Mal die Wichtigsten Punkte zusammengefasst:


    Schweizer Anforderungen an Heckflügel


    1. Zulässig sind Heckflügel, die über eine internationale Genehmigung verfügen bzw. die in einer internationalen Genehmigung des Fahrzeuges enthalten sind (z.B. nach der Richtlinie 74/483/EWG oder 70/156/EWG). Heckflügel, die über eine ausländische nationale Genehmigung verfügen, bzw. die in einer ausländischen nationalen Genehmigung des Fahrzeuges enthalten sind (z.B. deutsche ABE), sind ebenfalls zulässig, wenn diese Genehmigung aufgrund von Vorschriften ausgestellt wurde, die den schweizerischen gleichwertig sind.

    2. Sie dürfen das Fahrverhalten des Fahrzeuges nicht nachteilig beeinflussen. Sie müssen dauerhaft und sicher befestigt sein. Rolling

    3. Sie müssen bezüglich Form, Abmessung, Ausrichtung oder Festigkeit so gestaltet sein, dass sie die Gefahr oder die Schwere der Verletzung von Personen nicht vergrössern, die bei einer Kollision davon getroffen oder gestreift werden.

    4. Heckflügel dürfen unter Vorbehalt von Ziffer blablabla seitlich und in der Höhe -in längsrichtung betrachtet- nicht aus der Fahrzeugkontur herausragen. Die Fahrzeugbreite an der Anbaustelle darf nicht überschritten werden.

    5. Der Abstand zur Karrosserie an der engsten Stelle (Spaltmass) darf unter Vorbehalt von Ziffer blabla über die gesammte Fahrzeugbreite gemessen 80mm nicht überschreiten.

    6. Alle kanten müssen einen Radius von mindestens 2.5 mm aufweisen.

    7. Heckflügel aus Kunststoff müssen aus splittersicherem Material hergestellt sein.

    8. Heckflügel, die in der Höhe oder seitlich -bis maximal zur Fahrzeugbreite an der Anbaustelle- aus der Fahrzeugkontur herausragen oder die Anforderungen an die Gestaltung der seitlichen Enden nicht erfüllen, oder die Bestimmungen über das Spaltmass nicht einhalten, sind zulässig, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie sich unter Einwirkung einer Kraft von 2'800 N vom Fahrzeug ablösen. Die Prüfkraft ist horizontal jeweils von vorne und hinten in der Längsmittelebene des Fahrzeuges anzubringen. Der Heckflügel muss nach dem Ablösen durch eine Fangvorrichtung mit dem Fahrzeug verbunden bleiben. Die am Fahrzeug verbliebenen Teile dürfen ebenfalls keine Gefährdung darstellen.
  • Black_Devil schrieb am Tue, 13 May 2003 12:13

    Hy Patsch

    Also das heisst mein Flügel wierd immer ein Traum bleiben ?

    Crying or Very SadCrying or Very SadCrying or Very Sad


    Gruss Thomas



    Nicht unbedingt...siehe Punkt 8! Wink

    Aber ob isch der Aufwand lohnt? Confused Bleibt sonst immer noch die Lösung "no Risk, no Fun"!!! Rolling Eyes Very Happy

  • Ich glaube das ist nicht so einfach wie das aussieht:

    1. ist der Veilside-Flügel garantiert viel höher als 8cm

    2. Bei geschlossenem Verdeck, ragt der Flügel seitlich mehr als 2 cm aus der Kontur

    3. Damit sich der Flügel bei 2800N ablöst brauchst Du wahrscheinlich spezielle Kunststoffschrauben, die bei einer gewissen Krafteinwirkung brechen.

    4. Fangseil am Flügel/Kofferraum montieren...aber wo und wie?!? Confused

    5. Die Parargraphe oben sind so toll ausgelegt, dass je nach Sturheit und Betrachtung des Prüfers eine Eintragung immer abgelehnt werden kann... Evil or Very Mad (man hört immer wieder solche Geschichten Rolling Eyes )

  • Das fände ich noch nicht einmal verwunderlich, weil

    1) die meisten (zumindest hier) mögen den Batman Style nicht
    2) teuer
    3) nix ABE/Mat.gutachten o.ä.