Brauche eure Hilfe

  • Eine Freundin von uns hat sich von ihrem Freund getrennt. Letztes Jahr haben die sich ein Auto gekauft, welches SIE (zum größten Teil) bezahlt hat. Das Auto wurde damals auf IHN angemeldet und auch über IHN versichert.
    Er will jetzt das Auto nicht rausrücken. Den Fahrzeugbrief hat SIE aber !


    Und hier brauch ich jetzt euren Rat....


    Wie sieht da die Rechtslage aus, welche Möglichkeiten hat sie ??? Weil, sie zahlt immer noch die Raten für ein Auto, welches sie nicht mehr hat.


    Ich danke euch vielmals ! :thumbup:


    Gruß,


    Marko

  • Zitat

    Original von Sönke
    Wer den Brief in Besitz hat kann sich als Eigentümer eintragen lassen. :D
    Hat deine Freundin Rechtsschutz?
    Würde mir erst mal Rat beim Rechtsanwalt einholen.


    Ich denke auch das es so ist, bin aber nicht sicher. Aus den Grund hab ich mich hier an euch gewendet.


    Rechtschutz übernimmt leider solche Fälle nicht.

  • Nee, da braucht man schon eine Verkehrsrechtschutz, z.B. beim ADAC oder so.


    Ansonsten ist der Eigentümer, der im Fahrzeugbrief steht.


    Meine Freundin hat mal für einen damaligen Ex-Freund für den Kauf eines Auto´s gebürgt.
    Endeffekt -> Arschkarte.


    Würde versuchen den Brief umzuschreiben.
    Aber das geht wohl nur, wenn der Wagen veräußert wird, oder?
    Obwohl, wenn ich mich recht erinnere, als ich meinen ersten Wagen von meinen Eltern auf mich umschreiben ließ, ging das auch so.


    Würde mal beim Straßenverkehrsamt nachfragen.

    Modifications: Cusco Strutbar Carbon, Downforce Carbon Heatshield, individual Carbon Parts, Alcantara-Parts



    Gruß Reptiel :o

  • Als erstes die Raten nicht mehr zahlen und die entsprechende Bank davon in Kenntnis setzen, dass sie unbedingt das Auto pfänden sollen. Dann bekommt es der wieder, der die fehlenden Raten zahlt. Und den Brief würde ich in der Zwischenzeit umschreiben lassen.


    -> Wer das Auto nicht hat und trotzdem zahlt, ist selber schuld. Würde ich SOFORT einstellen. Und SOFORT die Bank informieren, sonst warten die 6 Monate bis zur Pfändung, weil sie denken, dass das noch bezahlt wird.


    cu,
    Roboduck

  • Zitat

    Original von Roboduck
    Als erstes die Raten nicht mehr zahlen und die entsprechende Bank davon in Kenntnis setzen, dass sie unbedingt das Auto pfänden sollen. Dann bekommt es der wieder, der die fehlenden Raten zahlt. Und den Brief würde ich in der Zwischenzeit umschreiben lassen.


    -> Wer das Auto nicht hat und trotzdem zahlt, ist selber schuld. Würde ich SOFORT einstellen. Und SOFORT die Bank informieren, sonst warten die 6 Monate bis zur Pfändung, weil sie denken, dass das noch bezahlt wird.


    cu,
    Roboduck


    Das würde, wenn überhaupt, nur funktionieren, wenn beide als Gesamtschuldner den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Wenn nicht, ist das ein ganz schlechter Rat. Dann hat die Freundin nämlich nicht nur kein Auto, sondern im schlimmsten Fall auch noch neben dem noch offenen Darlehensbetrag die Mahn-/Vollstreckungskosten am Bein und einen Negativeintrag bei der Schufa.


    Ich würde an ihrer Stelle zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Manchmal hilft schon ein einfaches Anwaltsschreiben und das kostet dann sicherlich nicht die Welt. Hat/kennt sie keinen geeigneten Anwalt für ihre Sache, hilft ihr die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer bei der Suche.


    *Daumendrück*
    Beate

  • Meines wissens ist es so, dass der der den Brief hat auch der Eigentümer hat. Deswegen soll man niemals den Brief an Fremde rausgeben ohne das Geld zu haben. Derjenige der den Schein hat, darf das Fahrzeug uneingeschränkt nutzen, deswegen sollte man den Schein niemals im Auto liegen lassen. Umtragen kann man sich im Brief nur, wenn man auch den Schein hat, und da dürfte hier wohl das Hauptproblem liegen. Also ich würde auch mal beim Anwalt anklopfen :!:

    " I wanted to create a car, that would give the driver pure satisfaction making him say: "What a wonderful day!" after driving around whole day"
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2014

  • Zitat

    Original von Integra
    Muss man den Fahrzeugschein nicht im Auto haben um ihn z.b bei einer Kontrolle vorweisen zu können?


    Das ja. Aber wenn man das Auto verläßt (wenn man z.B. zu Hause angekommen ist), sollte man den Schein mitnehmen und nicht im Auto liegen lassen (passiert ja automatisch, wenn man den Schein im Portemonaie hat). ;)


    Ich hab auch immer und überall gehört: "Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug."


    Auch wenn's jetzt blöd klingt und auch eigentlich zu spät ist, aber genau aus dem Grund würde ich mir NIEMALS mit meiner Freundin eine materielle Anschaffung finanziell teilen. Zum Beispiel Auto, Wohnzimmerschrankwand, Kücheneinrichtung usw. (also abgesehen von Miete oder Versicherungen). Denn genau das führt bei einer Trennung zu solchen Problemen. Und wenn der eine das Geld nicht allein aufbringen kann, dann kann der andere ja gerne was dazugeben. Aber es sollte eindeutig festgelegt sein, wer der Eigentümer ist (zur Not mit Vertrag usw.) und wer wem noch wieviel Geld schuldet usw... aber das hilft jetzt wohl auch nicht mehr weiter, oder?



    Ich würde ja mal was ganz anderes vorschlagen: Wie sieht's aus, wenn die Freundin mal zur Polizei geht und das Auto als gestohlen meldet?!
    Hhmmm, nee, is auch wieder blöd, denn er steht ja als Halter drin. :roll: Am Ende erzähllt er noch, sie hätte ihm den Brief geklaut. Verdammt! :roll:
    Ich glaube echt, ohne einen richtig guten juristischen Beistand hat die Gute echt schlechte Karten. Denn:
    - der Typ hat das Auto
    - der Typ steht als Halter drin
    - auf den Typen läuft die Versicherung
    Und die Freundin kann nicht beweisen, daß sie das Auto bezahlt hat. Außer vielleicht, daß sie die Raten zahlt. :?

    "Please take good care of your S2000, keep it by your side for long and enjoy it from the bottom of your heart. And share the quality and legacy of the S2000 with many friends..."
    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

    Einmal editiert, zuletzt von brunoammain ()

  • Was mir noch einfällt:


    Hat sie irgendwo noch den Kaufvertrag vom Kauf des Fahrzeugs?
    Ich vermute mal, da sie ja auch die Raten zahlt, steht sie auch als Käufer im Kaufvertrag drin, oder?


    Das heißt, wenn dem so ist, dann ergibt die Kombination aus:
    - sie hat den Fahrzeugbrief
    - sie steht im Kaufvertrag
    daß ihr das Auto gehört.
    Denn vermutlich gibt es keinen Kaufvertrag, in dem steht, daß sie ihm das Auto verkauft (oder anderweitig übereignet) hat.


    Denn wer als Halter in Brief oder Schein eingetragen ist, sollte völlig unerheblich sein. Daß das vermutlich aus versicherungstechnischen Gründen passiert ist, weil er vermutlich eine bessere Prozent-Rate hatte, das machen ja viele Leute so.


    Wenn ich nämlich mal überlege, wenn ich ein Auto kaufe, steht ja immernoch der Vorbesitzer als Halter in Brief und Schein.
    Und dann könnte er ja theoretisch, nachdem ich ihm das Geld gegeben habe, ankommen und sagen "Ey, das ist mein Auto, ich stehe schließlich als Halter drin." Aber dann kann ich als richtiger Eigentümer sagen "Nein, ich habe das Auto eben von Dir gekauft, guck, hier es steht im KAUFVERTRAG."


    Fazit: Der einzige Beweis, den der Typ bräuchte, damit das Auto letztendlich ihm gehört, wäre sein Name im Kaufvertrag und nicht im Fahrzeugbrief. :!: :!: :!:

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    3 Mal editiert, zuletzt von brunoammain ()

  • Das Auto haben sie BAR bezahlt und im Kaufvertrag steht ER drin.


    Es war tatsächlich so, das SIE vorher ein eigenes Auto hatte, welches sie für 4.000,- € verkauft hat. Das Geld ging auf ein Sparbuch. Dieses Sparbuch wurde dann von BEIDEN weiter bespart. Im endeffeckt waren 7.000,- € gespart. Der Kaufpreis betrug 12.000,- €. Für die fehlenden 5.000,- € hat SIE dann bei ihrer Bank ein Dispo genommen. Somit haben sie das Auto dann bar bezahlen können.


    Das Dispo wurde jetzt auf ein Kredit umgemodelt, welchen sie per Raten zurückzahlt, und das für ein Auto welches sie nicht mehr hat, es aber haben könnte. Darum geht´s. :?

  • Zitat

    Original von Marko
    Das Auto haben sie BAR bezahlt und im Kaufvertrag steht ER drin.


    Das ist wirklich Scheiße!
    Dann würde ich sagen, hat sie wirklich verdammt schlechte Karten. Damit gehört das Auto wirklich IHM (meiner Meinung nach) :?
    Denn wie gesagt, daß sie den Erlös vom Verkauf ihres früheren Autos reingesteckt hat und auch noch die Raten für den Rest zahlt - reicht glaub ich nicht aus, um sagen zu können, daß das Auto ihr gehört. Zumal sie das alles auch noch beweisen müßte.
    So hart wie es klingt, dann ist ihr ihre (durchaus nachvollziehbare) Gutgläubigkeit zum Verhängnis geworden und ohne einen verdammt guten Rechtsbeistand muß sie das wohl unter "extrem teures Lehrgeld" abhaken.
    Deswegen - auch wenn's der eigene Partner ist: Bei Geldangelegenheiten IMMER MIT VERTRAG und eindeutiger Klärung des jeweiligen Eigentums!!!


    off-topic, aber eigentlich auch passend: Aus ähnlichen Gründen hab ich zu meiner Freundin gesagt, wenn wir mal Kinder kriegen, will ich SOFORT einen Vaterschaftstest machen. Nicht weil ich ihr nicht vertraue - im Gegenteil! Sondern, damit gleich alle Verhältnisse geklärt sind und wir nicht in 5 Jahren in irgend einer Talkshow sitzen und dort den Vaterschaftstest vor versammelter Nation nachholen...


    So, mehr fällt mir jetzt leider auch nicht mehr ein. Damit klinke ich mich aus diesem Thema aus. Wünsche Deiner Freundin trotzdem viel Glück!!!
    PS: Wenn alles nichts hilft - einfach die Karre anzünden, damit keiner was von hat, weder er noch sie... :twisted:

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    Shigeru Uehara @ Euromeet 2009

  • Wenn ich ein Fahrzeug lease, stehe ich im Fahrzeugbrief und -schein als Halter drin. Der Brief bleibt bei der Leasingfirma.


    Wenn es tatsächlich so wäre, dass der eingetragene Halter auch der Besitzer ist, könnte ich die Leasingratenzahlungen einstellen und sagen, das Fahrzeug gehört mir. Also ist das wohl Quatsch.


    Wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Ein Bekannter von mir hat mal den Fehler gemacht und einem Käufer den Brief gegeben ohne das Geld für den Verkauf zu bekommen. Nach dem Motto man kennt sich ja und das Geld ist morgen da.
    Nix war's und mein Kumpel hatte nix an Verträgen oder so. Der Rechtsanwalt hat gesagt er hätte dann halt Pech :x


    Gruß
    Bernd

  • Also hatte ich doch Recht: Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug.


    Na dann ... toi toi toi !!! :thumbup:

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