Flensburg-Punkte sparen, einfach gemacht
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- Offizieller Beitrag
Das mit dem Blaulicht müsste man ja glatt mal machen. Und wenn es nur zum Spaß ist, um anderen Bammel zu machen, die einen gerade beleidigt, versucht zu nötigen oder gefährdet haben.
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Haltet ihr etwa an wenn die Polizei euch kontrollieren will?
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groupbuy ?
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Bin dabei!!! Wäre mal was anderes!! Blauer S mit blauem Licht! Und was tut es??
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das ist mein reden...ich spiele immer wieder mit dem gedanken,wenn ich an der autobahnraststätte die dinge(blaulichter)r im regal sehe
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@greek
ler Link
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ich habe im keller noch eine warnblitzlampe mit orangener haube . schnell mal umgemalt die haube und schön aufs amabrett .
spar ich mal richtig geld .da hab ich mal was von -
ich bin Schwabe, und wenn ein Schwabe sparen hört dann gibt es nur eines......Blaulicht kaufen !!!
ich schließe mich dem groupby an ......mmmuuuahhhhhh
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Hello olle greek, starkes Video. Natürlich aus "Extra 3", eine meiner Lieblingssendungen. Hier noch ein paar Kostproben:
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Ich denk da kommt aber noch der Punkt: Amtsanmassung dazu und der ist wohl nicht so guenstig.
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Zitat
Original von stocky
Ich denk da kommt aber noch der Punkt: Amtsanmassung dazu und der ist wohl nicht so guenstig.laut bericht nur 20,- busgeld
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aber außer den 20€ kommen da noch je nach einsatz strafe darauf!
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Zitat
Original von McHeizer
laut bericht nur 20,- busgeld
naja kenn mich nicht aus, kann mir abe rnich tvorstellen, dass das in real so funktionniert
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Zitat
Original von stocky
naja kenn mich nicht aus, kann mir abe rnich tvorstellen, dass das in real so funktionniert
20 euro geschenkt ich kauf mir noch ne dose blaue farbe für 6.99 euro und lackiere die gelbe haube blau
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bitte löschen
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bitte löschen
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Zitat
Original von McHeizer
laut bericht nur 20,- busgeld
Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:
„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Nach meinem Verständnis fallen die 20 Euro an, wenn man berechtigterweise ein Blauchlicht hat, es aber unberechtigterweise einsetzt. Als Zivilperson ein Blaulicht benutzen und damit vortäuschen die Polizei zu sein, dürfte hingegen nach Strafgesetzbuch und nicht nach Straßenverkehrsordnung bestraft werden.
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