Ob er da einen neuen Motor bekommt? Ich lese bisher das der Zylinderkopf, bzw. ein Gewinde einer Zündkerze hin ist, weiterhin muss ein Stück einer Zündkerze in den Brennraum gefallen sein, wie dieser aussieht ist unbekannt. Dann haben wir eine defekte Zündspule (die angebrannte) und wir haben eine defekte Sicherung vom Zündungsmodul (das durchaus kaputt gegangen sein kann)
Weiterhin frag ich mich ob die Hinterachse, bzw. das Differenzial das Abschleppen klaglos überlebt hat (In der Bedienungsanleitung steht ausdrücklich das der S nicht geschleppt werden soll)
Ich bin gespannt wie das weitergeht. Ich würde den Thread Ersteller raten sich einen Tag Urlaub zu nehmen und die Demontage von Zylinderkopf und Block selbst in Augenschein zu nehmen. Nur dann weis er selbst wie die Laufflächen im Block aussehen. Ggf. gleich Fotos machen zur Beweissicherung!
S2000 leuft nicht mehr!!!!
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Zitat
Original von Filipe
Hallo,
Kleine Frage, von wo bekommt ihr diese officielen Dokumente?
Kriegt man die im Internet?Danke
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DenMunderstjetztwiederzumach. Es geht nichts über Vertrauen in eine gute Werkstatt.
Und da war noch die Werkstatt, die bei der Diesel-Motorrevision (Honda-Motörchen) die Kurbelwellenlagerschrauben vergessen hat anzuziehen und dann nach wenigen km nochmals von vorne anfangen konnte.
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Als zu der sache ob ich das nicht beim fahren gemerkt hab, nein leider nicht währe mir was aufgefallen währe ich direckt mal zu check in die werkstatt aber es was sehr erpruppt pasiet kurzes kukelln dann lampe an dan auto aus in 10 min ungefähr. Kerzen hab ich mir nicht genau angeschaut denk mir mal nur das sie mit dem neuen motor 2007 eingebaut wurde. Ja hoffe auch das ich auf jeden fall dabei sein kann wenn das auto reperiet wird, währe mir schon ganz recht hoffe das klappt. Morgen werd ich auf jeden fall rüber fahren und mir die sache genau anschauen was die werkstatt dazu zu sagen hat. Halt euch mal auf dem laufenden.
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So war jetzt bei dem händler bei dem ich den wagen gekauft hab, und es waren die falchen zündkerzen in dem fahrzeug, jetzt die frage muss das nicht bei einer Motorüberprüfung kontroliert werden, oder bei nem Ölwechsel oder so.????
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Zitat
Original von GtS Blade
So war jetzt bei dem händler bei dem ich den wagen gekauft hab, und es waren die falchen zündkerzen in dem fahrzeug, jetzt die frage muss das nicht bei einer Motorüberprüfung kontroliert werden, oder bei nem Ölwechsel oder so.????Nein denke nicht, es ist ja auch immer ein Risiko Kerzen raus- und reinzuschrauben.
Eine Kerze die einmal gelöst wurde, hat halt schon nen platten Dichtring.
Ich weiss jetzt die Historie von Deinem Motor nicht mehr genau, wo ist der her, wer hat den eingebaut und wann ..........
Kerzen und Ölfilter lass ich bei dem Auto nur von Fachwerkstätten anlangen, zwecks Garantie auf die Arbeit.
Ich hoffe das geht gut für Dich aus.
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also der motor wurde zur zeit vom vorbesitzer in der seben werkstatt montiert, war ende 07, wurde dann 1800km noch gefahren und dann hab ich ihn im frühjahr dort auch gekauft. Aber der händler will warscheinlich jetzt die kosten nicht ganz tragen da ja die falschen kerzen drin waren und sie sagen sie bauen nur die richtigen ein und der vorbesitzer könnte sie ja selber getaucht haben. sie wollens jetzt machen und dann sehen.
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Vorsicht! Die Werkstatt ist gerade dabei sich aus der Haftung rauszuwinden.
Von WEM hast du den Wagen gekauft? Händler oder Privat? Ein Händler muss dir meines Wissens nach 1 Jahr Garantie geben, eine Privatperson nicht.Wenn das mal nicht auf einen Rechtsstreit rausläuft.
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Aha, also doch falsche Kerzen. Hab's mir gleich gedacht.
Was für Kerzen waren denn drin? Etwa Denso Kerzen? -
Also hab das auto von dem händler bei dem ich jetzt in der werkstatt bin hab aber nur ein halbes jahr gewährleistung bekommen, liege aber noch in der gewährleistungszeit weiß aber nich in wälchen fällen die greift.. zu zwei wahren nicht die richtigen die kerzen wahren von bosch.
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Wieos nur ein halber jahr gewährleistung
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Ist eine Werkstatt die ein Auto aufkauft verpflichtet jede mögliche Fehlerquelle aufzusuchen die der Wagen haben könnte? Wohl kaum, ich denke aber nicht das Sie das Problem auf den Vorbesitzer abwälzen können.
Bleibt noch die Möglichkeit das "Problem" auf den jetzigen Besitzer abzuwälzen, also dich. Fragt sich wer muss wem den Schaden nachweisen?
Dem gegenüber steht schon mal die Aussage das Sie wohl einen Teil der Kosten tragen wollen. Alles recht eigenartig. Richtig dürfte aber sein das Sie dir für die Nutzung des Autos/Motor schon Abzüge machen können.
Hör dir sehr genau an was dir angeboten wird zwecks Schadensregulierung und halte möglichst viel auf Papier fest. Ggf. noch Bilder von den defekten machen und dann denke erstmal drüber nach. -
Zitat
Original von GtS Blade
Also hab das auto von dem händler bei dem ich jetzt in der werkstatt bin hab aber nur ein halbes jahr gewährleistung bekommen, liege aber noch in der gewährleistungszeit weiß aber nich in wälchen fällen die greift.. zu zwei wahren nicht die richtigen die kerzen wahren von bosch.Servus!
mein Kenntisstand zum Thema Gewährleistung ist:
Die gesetztliche 1-Jährige Sachmangelhaftung greift dann wenn ein Mangel am Fahrzeug bereits bei übergabe vorhanden, oder zumindest "angelegt" war.
Das ist bei Dir eindeutig der Fall würd ich sagen (falsche oder falsch montierte Zündkerzen)
Was der Vorbesitzer gemacht hat, von dem das Autohaus den Wagen gekauft hat, ist (fast) völlig egal.Nach einem halben Jahr musst Du allerdings beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf schon angelegt war....
Hab da zwar keine Praktische erfahrung, aber das stell ich mir schwierig vor...
Gruß,
Martin -
Normal hat man 1 jahr Gewährleistung.
Das erste 1/2 jahr ist das AH in der Beweispflicht
Das AH muss nachweisen das der Schaden beim Kauf noch nicht war.Das zweite 1/2 ist es der Käufer.
Er muss nachweisen das der Schaden beim Kauf schon war. -
Zitat
Original von GtS Blade
Also hab das auto von dem händler bei dem ich jetzt in der werkstatt bin hab aber nur ein halbes jahr gewährleistung bekommen, liege aber noch in der gewährleistungszeit weiß aber nich in wälchen fällen die greift.. zu zwei wahren nicht die richtigen die kerzen wahren von bosch.Moment mal die Bosch Kerzen sind aber zumindest nicht die die zurückgerufen wurden.
Wie Honda zu den Bosch Kerzen steht weiss ich nicht -
Zurückrufen kann man aber auch nur etwas das vorher eingebaut wurde. Die Bosch Kerzen wurden von Honda ja nie verbaut soviel ich weiss.
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Honda verbaut nur NGK, nix Bosch.
Bosch sind auch meißt nix, hatte mal welche im Civic damit lief er immer relativ unrund hab dann wieder OEM NGK reingemacht und es war weg.
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Zitat
Original von Lingi
Servus!mein Kenntisstand zum Thema Gewährleistung ist:
Die gesetztliche 1-Jährige Sachmangelhaftung greift dann wenn ein Mangel am Fahrzeug bereits bei übergabe vorhanden, oder zumindest "angelegt" war.
Das ist bei Dir eindeutig der Fall würd ich sagen (falsche oder falsch montierte Zündkerzen)
Was der Vorbesitzer gemacht hat, von dem das Autohaus den Wagen gekauft hat, ist (fast) völlig egal.Nach einem halben Jahr musst Du allerdings beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf schon angelegt war....
Hab da zwar keine Praktische erfahrung, aber das stell ich mir schwierig vor...
Gruß,
MartinBin ja noch in dem zeitraum von einem halben jahr, also muss die gewärleistung eigendlich noch greifen. Hab natürlich keine fotos gemacht von den teilen, habe aber dafür die erste werkstatt die den schaden aufgenommen hat und das bestätigen kann denk ich. Die werkstatt wo ich das auto gekauft habe will jetzt den schaden beheben und hatte gemeint da kann man sich ja entgegen kommen aber wenn sie mich abziehen wollen können se den Wagen bei sich stehen lassen und ich werd das dann wohl von einem anwalt klähren lassen.
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Der Händler muss dir Trotzdem 1 jahr Gewährleistung geben.
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Original von Los Eblos
Würd auch sagn liehber mal zu Honda faren so aus der Distans lesst sich keine genaue Diagnohse machen is nich mit zu spahsen Musstest Du dann abgeschläppt werden? Und wo steter nu?
geniale Räschtschraibung Lars! also Orthographie