Vorvertrag, wie raus kommen?!

  • Hi an euch allen!


    Stellt euch mal folgende Situtation vor:
    Ich habe ein Auto, dass ich verkaufen will. Es meldet sich ein Käufer, der sich für den Wagen interessiert und sofort einen Vorvertrag macht. Der Vorvertrag wird abgeschlossen. Nach einigen Tagen will ich doch nicht mehr verkaufen. ICh spreche mit dem Käufer, doch der besteht auf den Vertrag. Rechtlich bin ich auch daran gebunden. Wie komme ich da mit anderen Möglichkeiten raus?
    Wieso ich nicht mehr verkaufen will, ist egal! War ´ne unüberlegte Entscheidung.
    Hoffe, ihr wisst irgendwie weiter! :cry:

  • Zitat

    Original von Rayman
    Hi an euch allen!


    Stellt euch mal folgende Situtation vor:
    Ich habe ein Auto, dass ich verkaufen will. Es meldet sich ein Käufer, der sich für den Wagen interessiert und sofort einen Vorvertrag macht. Der Vorvertrag wird abgeschlossen. Nach einigen Tagen will ich doch nicht mehr verkaufen. ICh spreche mit dem Käufer, doch der besteht auf den Vertrag. Rechtlich bin ich auch daran gebunden. Wie komme ich da mit anderen Möglichkeiten raus?
    Wieso ich nicht mehr verkaufen will, ist egal! War ´ne unüberlegte Entscheidung.
    Hoffe, ihr wisst irgendwie weiter! :cry:


    Du hast Ihm den entstandenen Schaden bezahlen, Vertrag ist Vertrag. Würde ja andersrum genauso gelten.


    Frag Ihn doch mal, welcher Schaden Ihm entstanden ist und wie er Ihn Dir schriftlich nachweisen kann (z.Bsp. hat einen Flug gebucht um den Wagen bei Dir abzuholen, der Flugpreis verliert er völlig wenn er nicht anreist.)



    Gruß,


    Andreas

  • Aus einem "Vor-"Vertrag kommt man nur raus, wenn man die Leistung, also in dem Fall die Lieferung des Kaufgegenstandes, nicht mehr erbringen kann oder sich die Eigenschaft entscheidend geändert hat.


    Solche Fälle sind: Fzg. gestohlen, verunfallt, etc.
    In diesem Fall wäre kein Schadensersatz zu leisten.


    Ansonsten wäre ein Schadensersatz zu leisten.
    Wenn z.B. der Käufer ein in Alter und Fahrleistung ähnliches Fahrzeug sonst nur 2.000,- € teurer kaufen könnte, wäre die Höhe des durch Nichteinhaltung des Vertrages entstandenen Schadens ermittelt.


    Etwas anders wäre es, wenn Du keinen Kaufvertrag mit zwei Unterschriften gemacht hättest.
    Eine sog. "verbindliche Bestellung" unterschreibt nur der Käufer, hier muss der Verkäufer noch einmal explizit schriftlich bestätigen.
    Solange ist kein Kaufvertag zustande gekommen, also bestehen auch keine Schadensersatzansprüche.

  • Danke erstmal für die Infos! Sieht aber schlecht aus. Also müsste ich meinen Wagen vor die Wand setzen, um aus dem Vertrag zu kommen. Ist aber auch nicht gerade so berauschend! Man, was so eine Unterschrift nicht alles so für folgen hat...

  • Befrag einfach mal einen Anwalt. Falls DU keine Rechtschutzversicherung hast, wird der Rat allein nicht soooo teuer werden. Kann mir nicht vorstellen, dass Du da nicht angemessen raus kommst. Ziel eines solchen Vertrages ist ja primär, dass er den Wagen bekommt, und nicht ein anderer Interessent, der vllt. schneller ist.

    +++ S2000 MY-2005, EZ-2006, Erstbesitzer. +++ Mods: KW Variante 3. Michelin PS2 (N3) in 225/255 auf 17" OEM Felgen. Wolfgang Weber Abstimmung. Fischerflex. Luft für die Bremsen vorn und hinten. Powerflex Road Series vorn. Domstrebe. Skeed Brace. Schwallblech in Ölwanne. Schwungscheibe 5.1kg statt 6.3kg. Seeker Shift Collar. Custom made Öltemperaturanzeige. Rainbow Germanium 265.25 aktiv an Alpine 9853R. Modifry Dashboard Handy Halter. +++ http://s-zillus.de +++