S2000 versuchter Diebstahl

  • Hey zusammen,


    beinahe hätte ich schreiben müssen, mein S2000 ist geklaut und auf dem Weg in den Osten. :?


    Kurz zur Geschichte.
    Habe den S vergangen Mittwoch Abend zum Ventile einstellen beim Honda Händler auf den Hof gefahren. Ein Glück war der Meister noch da, er hat mich gleich in die Werkstatt gewunken, damit ich den S dort über Nacht stehen lassen kann. In weißer Vorraussicht, ansonsten wäre er jetzt weg!

    Am nächsten Morgen um kurz nach 8 Uhr ruft mich die Werkstatt an und sagt, bei ihnen wäre eingebrochen worden, mein Schlüssel fehlt, die Polizei sei da und ich solle vorbei kommen. Laut Polizei sind die Einbrecher zwischen 3 und 4 Uhr morgens über ein Seitenfenster in die Werkstatt eingebrochen, haben sich Zugriff zum Büro verschafft und mehrere Fahrzeugschlüssel entwendet. Danach haben sie versucht das Werkstatttor zu öffnen. Zum Glück wurde dies elektronisch verriegelt. An der Bedienkonsole des Tores wurden die Kabel herrausgerissen um die Verriegelung zu umgehen, was aber nicht gelang. Anschließend wurd ein Honda Jazz Vorführer auf dem Hof entwendet, alle Schlüssel hab die Diebe natürlich auch mitgehen lassen.


    In der Werkstatt stand nur mein S und ein Civic. Mein S wurde durchwühlt aber nicht beschädigt und hat jetzt lustige Spuren von der Spurensicherung. :?


    Die Werkstatt ist natürlich gegen entstanden Schaden versichert. Aber nun kommen wir schon zum nächsten Problem, die Beschaffung neuer Schlösser gestaltet sich schwierig. Schlüssel und Wegfahrsperre zu besorgen sei kein Problem laut Autohaus. Die Schlösser für den S seien aber bei Honda nicht mehr verfügbar. Kann das sein? Jetzt wird versucht von einem anderen Honda Modell entsprechende Schlösser einzubauen.


    • Wer kennt sich mit dem Versicherungsthema aus? Bei einem KFZ-Unfall erhält der Geschädigte eine Tagespauschale für sein Auto solange es repariert wird. Hier ist das doch nichts anderes? Anscheinend erhalte ich diese Pauschale nicht! Ist das korrekt? Ich bin Geschädigter und habe Recht auf einen entsprechenden Ausgleich!?


    • Hat jemanden einen Tipp, wo man einen Schlüsselsatz mit entsprechenden Schlössern auftreiben kann? So richtig kann ich mir das nicht vorstellen, dass Honda keine neuen Schlösser als Ersatz liefern kann.


    • Um die nachgerüstet Alarmananlage muss ich mich auch noch kümmern, ist aber ein anderes Thema.


    Danke im Vorraus
    Grüße
    Timo

  • Alter Schwede, da hast du nochmal Glück im Unglück gehabt.


    Du wirst das schon irgendwie regeln, viel Glück :thumbup:



    Kann man eventuell einen gebrauchten Schlüsselsatz besorgen und neu codieren lassen?



    lg Igor

  • puh harte Geschichte!!! Das war wohl knapp! 8o


    Auf jeden Fall ist das ein Versicherungsfall! Rede mal auch mit Deiner Versicherung. Hast Du Vollkasko? Ist Diebstahl mit abgedeckt?
    Kann auch gut sein das Deine eigene Versicherung für alles auf kommt.
    Dir wurden ja die Schlüssel geklaut.
    Oder Deine Versicherung setzt sich in Verbindung mit Deiner Werkstatt und deren Versicherung.


    Das klappt schon irgendwie :)

  • Von mir auch ein dickes: Da hast du echt nochmal Glück gehabt !! :thumbup:



    Zitat

    Original von TOYKILLA
    Da hast du wirlich Glück gehabt. :thumbup:


    Hast du denn keinen Zweitschlüssel?


    Ich denke mal das Problem ist, dass jetzt da draußen irgendjemand rumläuft, der seinen Erstschlüssel hat und dazu noch sein Nummernschild kennt. (vielleicht sogar die Kundendaten mit Adresse usw. irgendwo bei dem Händler lesen konnte)


    Da hätte ich wohl auch keine ruhige Minute mehr und würde alles dransetzen, einen neuen Schlossatz zu besorgen.


    Grüße

    "Wenn man schon eine Zeitmaschine in einen Wagen einbaut, dann bitteschön mit Stil"
    Dr. Emmett Brown

  • Eben!
    Ist ja ne Kleinigkeit herauszufinden wo der Wagen steh, und wenn man die Schlüssel ja eh hat, ist er schnell weg.
    Und dann gibt es richtig Streß mit der Versicherung, weil ein Schlüssel fehlt!


    Glück gehabt Timo!

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl


  • Warum sollte er die eigene Versicherung belasten, wenn das Autohaus dafür haften muss? Das Autohaus ist mit einer Betriebshaftpflicht damit abgesichert und muss dafür haften. Und Diebstahlschäden als solches sind nicht über die Vollkasko abgedeckt, welches eine Höherstufung zur Folge hätte, sondern über eine Teilkaskoversicherung versichert.


    Timo,


    das ist ein Fall für dein Autohaus. Die können zwar nichts dafür, das Auto war aber in deren Obhut und diese müssen nun für eine Lösung sorgen. Das mit den Schlüsseln und Schlössern finde ich äußerst seltsam, da bis vor kurzem noch die Produktion lief. Kann ich mir daher nicht vorstellen.

  • puh harte Geschichte!!! Das war wohl knapp! 8o


    Auf jeden Fall ist das ein Versicherungsfall! Rede mal auch mit Deiner Versicherung. Hast Du Vollkasko? Ist Diebstahl mit abgedeckt?
    Kann auch gut sein das Deine eigene Versicherung für alles auf kommt.
    Dir wurden ja die Schlüssel geklaut.
    Oder Deine Versicherung setzt sich in Verbindung mit Deiner Werkstatt und deren Versicherung.


    Das klappt schon irgendwie :)[/quote]



    Hi, hatte im letzten Sommer einen VK-Schaden und der Wagen stand zum Schadenszeitpunkt in der Werkstatt. In diesem Fall haftet die Versicherung der Werkstatt, weil der Wagen schon in deren Obhut war und deine Versicherung lehnt eine Kostenübernahme ab. Wegen dem Ersatzfahrzeug würde ich bei der Werkstatt nachfragen, was geht. Einen Nachschlüssel kann man an Hand der Fahrgestellnummer bei Honda bestellen, der wird dann neu kodiert, hat mich ca 220Euro gekostet. In diesem Fall gilt der alte Code nicht mehr, aber so etwas würde ich an Deinem Fall, auch erst erfragen und ggf. der eigenen Versicherung eine Info geben.
    Fazit: Glück gehabt und trotzdem ne Menge Ärger :thumbdown:
    NG

  • Danke für die Tipps. :)


    Meine Kaskoversicherung damit zu belasten kommt natürlich nicht in Frage. Alle Werkstätten müssen für solche Fälle versichert sein, Stichtwort Betriebshaftpflicht.


    Sie wollten mir das Fahrzeug bis zum Reperaturzeitpunkt mitgeben, dies habe ich natürlich abgelehnt, aus oben genannten Gründen. Es bringt mir nichts den Wagen mitzunehmen und da draußen läuft jemand mit Schlüssel und Alarmanlagenferbedienung herum. Die Polizei riet mir auch davon ab. Dem Dieb werden meine Kundendaten bekannt sein, der Schlüssel lag in der Mappe zusammen mit meinem Serviceauftrag.


    Mit einem neuen Ersatzschlüssel und neuer Codierung für die Wegfahrsperre ist es leider auch nicht getan. Mit dem entwendeten Schlüssel lässt sich der Wagen trotzdem aufsperren, das Lenkradschloss entriegeln und den Wagen mittels Hänger abtransportieren. Neuer Schüsselsatz und Schlösser müssen her! Ist auch alles schon veranlasst, nur irritiert mich die Aussage des Autohauses, dass sie keine S2000 Schlösser mehr bekommen. Nicht die Schlüssel, die sind verfügbar.

  • Hallo Timo,


    da hast du ja nochmal glück im Unglück gehabt.


    Mich wundert das die jetzt schon anfangen Honda autohäuser auszurauben.


    Wollte mein Wagen auch erst abmelden in der Werkstatt. Man hat mir jedoch gesagt ich sollte den wegen des Versicherungschutzes in der Zeit nicht abmelden.
    Kann mir auch nicht vorstellen das keine schlösser mehr gefertigt werden.
    Normaler weise ist der Hersteller verpflichtet min.10 Jahre für ersatzteile sorgen zu können.*kopfkratz*


    Gruß Mattes

  • Zitat

    Original von Integra
    Also normalerweise müsste die Werkstatt dafür haften. Aber zwischen "müssten", "sollen" und "werden" liegt meist viel Stress und Ärger.


    Drück dir die Daumen. :thumbup:


    Die Versicherung der werkstatt haftet doch dafür da dürfte es null probs geben.


    Da haste schwein gehabt und absolut richtige entscheidung den Wagen stehen zu lassen.

    02 er AP1 Indy Yellow
    94 er Civic EJ2
    01 er Accord CG8 Sold
    07 er Accord CN2


    "Die wirklich wertvollen Momente im Leben lassen sich daran messen, wie oft die Seele berührt wird." (Soichiro Honda)

  • Timo


    ...............ich weiß von einem Gerichtsurteil, genau wie dein Fall........da war nix mit Versicherung der Werkstatt.


    Die Werkstatt trifft keine Fahrlässigkeit oder sonst eine Schuld. Sie konnte ja nix dafür, das eingebrochen wurde. Dein Auto stand halt
    zufällig in dieser Nacht in der Halle.


    Ich dachte auch, der Fall ist klar.......dem war aber nicht so :?


    Uwe

  • Glück im Unglück kann man da nur sagen.


    Also irgendwie würde ich das mit den nicht mehr lieferbaren Schlössern auch nicht glauben wollen, ich meine das der Hersteller für min. 6 Jahre nach Produktionsende die Teile vorhalten muss. Wenn mir heute einer den Kofferraumdeckel oder die Tür so kaputt fährt das das Schloss kaputtgeht hätte ich also ein Problem bei einem Auto was noch Garantie hat? Oder noch besser ein Schloss geht in der Garantie kaputt.... Neee, das will ich nicht glauben. Ich glaube da hat einer gesehen was ein kpl. Schlosssatz kostet und ist vom Stuhl gefallen (Nahe am wirtschaftlichen Totalschaden dein Wagen ;) )


    Nun ich denke weiterhin das Timo nicht seine VK bitten muss, der Händler kann es drehen und wenden wie er es will, irgendwo kann man ihn mit Sicherheit Fahrlässigkeit vorwerfen. Anscheinend lag der Autoschlüssel beim Werkstattauftrag und somit für jedermann zugänglich, wenn das nicht fahrlässig ist dann weis ich auch nicht. Und wenn die Einbrecher den Wagen beschädigt hätten dann wäre es bestenfalls ein TK Schaden, den kann man melden ohne das irgendwelche Prozente hochgehen.


    Wünsche eine sorgenfreie schnelle Reglung der Angelegenheit.


    Gruß
    Peter64

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

  • Alos versicherungstechnisch sollte es in Deinem Fall keine Probleme geben, zumindest, wenn es sich um eine größere Werkstatt handelt, die eine sogenannte "Kaskoversicherung für Fahrzeuge in Werkstattobhut" besitzt.
    Schwieriger wird da schon die Frage, ob Du für die Zeit, in der dein S nicht fahrbereit ist, tatsächlich Anspruch auf einen Ersatzwagen hast: DASS Dein Auto nicht fahrbereit ist, ist keine Frage, denn es ist nicht gewährleistet, dass Du der einzige Schlüsselinhaber bist. Ich würde es als grob fahrlässig betrachten, wenn Du Dein Fahrzeug nachts abstellst, wohl wissend, dass da jemand rumrennt, der nicht nur Deine Schlüssel, sondern auch Deine Adresse hat. Ich gehe mal davon aus, das würde Deine Teilkaskoversicherung und in der Folge ein Richter ähnlich sehen, wenn der Wagen dann vor Deiner Haustür geklaut oder nochmals "aufgebrochen" wird. Also ich würde das Fahrzeug definitiv nicht aus der Werkstatt entfernen!! Falls die Werkstatt Dir nicht schon allein aus Kulanz einen Leihwagen zugesteht, bis neue Schlösser eingebaut sind, solltest Du einen Anwalt kontaktieren. Ohne Werbung für diese Zunft machen zu wollen, kann eine einmalige Beratung nicht die Welt kostenund ist mit Sicherheit günstiger, als sich später mit der Versicherung wegen einer Komplettentwendung herumzuschlagen.....

    Der Geschmack ist allen Menschen natürlich - sie haben ihn aber nicht alle in gleichem Maße. (Jean-Jaques Rousseau)

  • schwein gehabt



    einfach mal bei einem anderen händler die schlösser anfragen . der wird keine märchen erzählen ;)



    stressfreie abwicklung wünsch ich dir

    Gruß Alexander G
    04.06.2002 - 28.01.2006 Silverstone Schwarz Rot
    28.01.2006 - 04.09.2019 Moonrock Bi Color Schwarz Rot


    Leave Me Alone,
    I Know What
    I´M Doing ! ;)
    K.Raikkonen