Frage an die Versicherungsexperten

  • Hallo,
    ich bin Mieter, bin heute morgen in der Duschkabine ausgerutscht und habe mit dem ellenbogen eine Schiebetür so aus der Verankerungen geschlagen das diese nun defekt ist und nicht mehr eingehongen werden kann. Ist sowas von der privaten Haftpflicht abgedeckt ? Schließlich gehört mir die Duschkabine nicht, sondern ist Eigentum des Vermieters.

    Bevor ich meinen Versicherungsfuzzi frage stelle ich die Frage erst mal hier !

  • Zitat

    Original von schwedenkreuz
    Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen. Ich vermute, dass da leider stehen wird, dass gemietete Sachen ausgeschlossen sind.

    Seh ich auch so. Würde mich sehr wundern, wenn es nicht so wär.

  • Mietsachschäden sind in jeder PHV eingeschlossen. Wird bezahlt.
    Gemietete und gepachtete Gegenstände sind nicht versichert, einzige Ausnahme ist die Mietwohnung und deren Beschädigung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Wenn die Duschkabine aus Glas / Plexiglas ist, und eben auch das Glas ersetzt werden muss, dann greift hier die Hausratversicherung ein, sofern du Glas versichert hast.