Hallo,
ich bin Mieter, bin heute morgen in der Duschkabine ausgerutscht und habe mit dem ellenbogen eine Schiebetür so aus der Verankerungen geschlagen das diese nun defekt ist und nicht mehr eingehongen werden kann. Ist sowas von der privaten Haftpflicht abgedeckt ? Schließlich gehört mir die Duschkabine nicht, sondern ist Eigentum des Vermieters.
Bevor ich meinen Versicherungsfuzzi frage stelle ich die Frage erst mal hier !