ZitatOriginal von HONDA-AP1
In dem Fall Auspuff mit Abe und Luftfilter mit TGA muss dann beides eingetragen werden und zwar zusammen!
Daher es muss drin stehen: Auspuff Hersteller XY in Verbindung mit Luftfiltersystem XYZ.
mfg
Den Fall hab ich auch und dachte Luftfilter abnehmen/eintragen lassen ist ok und dann Supersprint mit ABE drunter (die natürlich immer brav dabei habend) und gut.
Hab ich jetzt ein Auto bei dem die Betriebserlaubnis quasi erloschen ist?!
Wo genau ist das nachzulesen ausser bei den individuellen Meinungen hier im Forum (ohne die anzweifeln zu wollen - aber schlafende Hunde beim TÜV wollt ich jetzt nicht wecken fahren, im Frühjahr)