ZitatOriginal von HONDA-AP1
In dem Fall Auspuff mit Abe und Luftfilter mit TGA muss dann beides eingetragen werden und zwar zusammen!
Daher es muss drin stehen: Auspuff Hersteller XY in Verbindung mit Luftfiltersystem XYZ.mfg
Den Fall hab ich auch und dachte Luftfilter abnehmen/eintragen lassen ist ok und dann Supersprint mit ABE drunter (die natürlich immer brav dabei habend) und gut.
Hab ich jetzt ein Auto bei dem die Betriebserlaubnis quasi erloschen ist?! ![]()
Wo genau ist das nachzulesen ausser bei den individuellen Meinungen hier im Forum (ohne die anzweifeln zu wollen - aber schlafende Hunde beim TÜV wollt ich jetzt nicht wecken fahren, im Frühjahr)


