Zulassung in GB ???

  • Hallo allerseits,


    weiß irgendjemand von euch welche Zulassungs-Vorschriften es z.Bsp. in GB gibt ?
    Oder wär Luxemburg, Frankreich, Belgien ... interessanter ?

    Gibts da keinen TÜV oder vergleichbares, oder haben die auch irgendwelche Regelungen.


    Und was spricht dagegen ein Fahrzeug dort zuzulassen aber bei uns zu fahren. Ich denk jetzt nichtmal an einen S2000 sondern an ein "KitCar" als reines Spaßmobil. Ich seh nicht ein, daß ich mir ein Autop für schmales Geld selbst baue und dann das dreifache für TÜV ausgebe Sad (wenn überhaupt möglich).

    Also wie schaut das aus, wär das Praktikabel, wenn man jemand in GB findet der das für einen zulässt, oder gibts da Bestimmungen, daß GB Autos sich nur 4 Wochen bei uns aufhalten dürfen >:-)


    hubbs

  • Laß Dich von der Queen zum Ritter schlagen (leg Deine Ohren aber dabei an, sonst nenn ich Dich in Zukunft Niki Very), kauf Dir in GB einen kleinen Landsitz, am besten mit eigener Rennstrecke, und Du hast Deine Zulassungsprobleme gelöst. Ich komm' Dich auch mindestens 1-mal im Jahr besuchen; Rennstrecke vorausgesetzt!

    Markus

  • pass beim Ritterschlagen durch die Queen aber auf; die hat - habe ich gerade bei n-tv gesehen - nen Truthahn mit ihrem Stock plattgekloppt (ohne Scheiss). Nicht, dass Du mit ner Beule auf'm Kopp und englischem Nummernschild rumfahren musst. Und lass das Steuer auf der richtigen Seite Very

    Juha Rolling

  • Hi Hubbs,

    das mit in UK zulassen ist nicht so einfach, glaub ich. Wie Du Dich vielleicht noch erinnern kannst, habe ich dahingehend recherchiert, als ich noch im HKS-will-haben-Wahn war.
    Ich habe sogar recht gute Voraussetzungen: Mein S ist auf die Firma zugelassen, die Firma hat ihr europäishen Headquarter in London, wo ich auch sehr, sehr oft bin. Die Idee war, meinen S doch auf das UK-Office laufen zu lassen und damit alle TÜV-Sorgen los zu sein. Sogar die Versicherung wäre die selbe gewesen, da alle Autos unserer Firma zum selben Tarif auf der ganzen Welt bei der selben Versicherung sind.

    Unser "car man" hat nur ein paar mal telefoniert und mir dann ein klares "forget it... impossible" gemailt. Wenn es Dich wirklich interessiert, frage ich nochmal genau nach den Gründen.

    TÜV oder sowas haben die wohl nicht, denn mein Kollege hat sich in seinen Morgan einen fetten V8 einbauen lassen. Da hat sich niemand für interessiert.


    gruss
    ratte

  • oliver_f schrieb am Mon, 26 January 2004 14:01

    Und zusätzlich zu dem was Andi schreibt noch folgendes:

    Man erfüllt in einem solchen Fall den Tatbestand der Steuerhinterziehung!!!
    Und dieses kann nicht nur teuer werden!!!

    Oliver Smile




    Warum Steuerhinterziehung???

    Das Auto ist doch ganz normal angemeldet, halt nur in GB (oder anderswo in Europa). Dort wird die Versicherung gezahlt und die jeweils übliche Steuer.

    Der einzige Unterschied ist nur, daß der Wagen halt viel im Ausland unterwegs ist Twisted Evil , das ist doch keine Sünde, oder? Viele Brummis sind doch auch mehr im Ausland unterwegs als im Heimatland, von Schiffen etc. will ich jetzt mal gar nicht reden Wink
    Was ist illegal daran, wenn mir ein Europäer sein Auto leiht ?!

    Genaugenommen ist das sogar finanziell gut für D, weil ich ja nichts mehr an Rechnungen etc. davon absetzen kann.

    Klar muß der neue Besitzer vertrauensvoll sein.

    Außerdem: Irgendwas Gutes muß die Europäische Union für uns doch auch mal haben Wink

    hubbs

  • Quote:

    Was ist illegal daran, wenn mir ein Europäer sein Auto leiht ?!



    Also ich hab vor kurzem im Halbschlaf einen Bericht gesehen, da hat ein Deutscher einem Schweizer (oder war's ein Schweizer einem Deutschen) sein Auto geliehen und ist über die Grenze gefahren und wurde kontrolliert. Da hat's mächtig Ärger gegeben. Nähere Details weiß ich aber nicht mehr. Aber die Deutsch-/Schweizer Grenzgänger wissen da vielleicht mehr?

    Aber ich habe ja total vergessen, Schweizer sind gar keine Europäer und waren bis vor kurzem nicht 'mal Weltbürger! Very

    Mit neugierigen Grüßen
    Markus

  • markus_s schrieb am Sun, 01 February 2004 18:46

    Quote:

    Was ist illegal daran, wenn mir ein Europäer sein Auto leiht ?!


    Also ich hab vor kurzem im Halbschlaf einen Bericht gesehen, da hat ein Deutscher einem Schweizer (oder war's ein Schweizer einem Deutschen) sein Auto geliehen und ist über die Grenze gefahren und wurde kontrolliert. Da hat's mächtig Ärger gegeben. Nähere Details weiß ich aber nicht mehr. Aber die Deutsch-/Schweizer Grenzgänger wissen da vielleicht mehr?

    Aber ich habe ja total vergessen, Schweizer sind gar keine Europäer und waren bis vor kurzem nicht 'mal Weltbürger! Very

    Mit neugierigen Grüßen
    Markus




    Für deutsche Grenzer in Bayrisch Eisenstein etc.ist das doch ganz normal, daß sich Leute aus dem Ostblock deutsche Autos ausleihen und über die Grenze fahren. Sind auch Dauerleihgaben, nur eben ohne Wissen des Besitzers.
    Aber daß sich nun auch schon Deutsche aus der Schweiz ihre Dauerleihgaben besorgen ist mir neu Wink

    Aber Spaß beiseite, man wird sicher des öfteren kontrolliert werden hier in D, aber ist das ein echtes Problem ?!

    Solange man nicht über Grenzen fährt ists wohl ok.


    hubbs

  • oliver_f schrieb am Thu, 05 February 2004 20:52

    Es ist trotz aller eurer Argumente der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt! Rolling Eyes

    Oliver Smile



    Fall-1:

    Also, anhand des Beispiels Boris Becker ist es so, dass wenn man sich mehr als 50% in D. aufhält hier automatisch Steuerpflichtig wird. Ergo ist es so, dass man die Beweislage selbst antreten muss im Ausland gewesen zu sein. Kann man dies nicht, ist es Steuerhinterziehung. Bsp: Wohne in Österreich, und habe dort ein Wagen, nutze den in D. und bin sogleich mehr als 50% hier. >>>> Steuerhinterziehung. ABER, man muss erstn mal auf Dich kommen. Tut man das. Musst Du die Beweislage antreten dass es nicht so ist.

    Fall-2:

    Du wohnst in D. zahlst hier Deine Steuern. Hast aber im Ausland Verwandschaft. Zum Beispiel eine Oma, Opa, Vater, Mutter, Bruder, Schwester die wie in Beispiel 1 in Österreich wohnen.
    Einer Deiner verwandten überlässt Dir sein Zweitwagen. Und Du tuckerst damit hier in D. rum. Zahlst evtl. Deinem Bruder was dafür oder lässt es auch bleiben. Formal juristisch wäre hier die Grundlage geschaffen dies als Steuerhinterziehung zu ahnden. Dies ist aber mangels Beweislage sehr sehr schwierig. Zum einen ist es so, dass keiner beweisen kann wie lange Du den Wagen schon nutzt. (Hättest diesen ja erst letztes WE bekommen) Zum anderen: Selbst wenn Du mit dem Wagen auffallen würdest. z.bsp: Du bist geblitzt worden, dann ist selbst das sehr geduldig. Würdest Du angehalten werden, dann musst Du nur alle Papiere korrekt dabei haben und bist Du halt im Auftrag Deines Bruders oder Schwester unterwegs. Hier kann man Dir auch nichts negatives in die Schuhe schieben. Du siehst, hier ginge das ohne weiteres. Nur eines darf man hier nicht haben: Einen gehässigen Nachbarn, der dies bezeugen kann und dem FA meldet.



    WinkWinkWinkWink

  • Hi!

    Es gab da mal einen Fall, daß ein Mann seinen tollen Oldtimer wegen irgendwelcher Zündprobleme zu einer Schweizer Spezialfirma gefahren hat. Er verknüpfte die Reparatur seines Autos mit einem Kurzurlaub und fuhr nach Behebung des Problems und Bezahlung seiner Rechnung mit eben dieser Rechnung in der Tasche wieder Richtung BRD. An der Grenze wurde er kontrolliert und der Zoll fand diese Rechnung. Aufgrund der Tatsache, daß er dieses Fahrzeug in der Schweiz hat reparieren lassen, wurde sein Auto auch entsprechend versteuert. Waren, glaub ich, um die 12.000€(~24.000DM) Steuer die er für den Gesamtwert seines Autos zahlen mußte. Konnte er nicht, Auto wurde sofort an die Kette gelegt und Feierabend. War vor ein paar Jahren auf SternTV oder Focus oder so.

    Glaube die Steuer hatte irgendwas mit der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung des Fahrzeugs zu tun.

    ShockedConfused

    MfG Mark!

  • Wobbel10 schrieb am Mon, 09 February 2004 10:44

    Hi!

    Es gab da mal einen Fall, daß ein Mann seinen tollen Oldtimer wegen irgendwelcher Zündprobleme zu einer Schweizer Spezialfirma gefahren hat. Er verknüpfte die Reparatur seines Autos mit einem Kurzurlaub und fuhr nach Behebung des Problems und Bezahlung seiner Rechnung mit eben dieser Rechnung in der Tasche wieder Richtung BRD. An der Grenze wurde er kontrolliert und der Zoll fand diese Rechnung. Aufgrund der Tatsache, daß er dieses Fahrzeug in der Schweiz hat reparieren lassen, wurde sein Auto auch entsprechend versteuert. Waren, glaub ich, um die 12.000€(~24.000DM) Steuer die er für den Gesamtwert seines Autos zahlen mußte. Konnte er nicht, Auto wurde sofort an die Kette gelegt und Feierabend. War vor ein paar Jahren auf SternTV oder Focus oder so.

    Glaube die Steuer hatte irgendwas mit der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung des Fahrzeugs zu tun.

    ShockedConfused




    Ja genau, dies nennt man eine Passive Veredelung, welche letztens eine Reparatur und/oder Verbesserung (Tuning) darstellt.

    zum Beispiel:
    Für die Arbeit an dem Wagen möchte der Staat gerne Zoll und Mehrwertsteuer kassieren. Dies läuft dann unter der p.V., welche im obigen Fall zugrunde liegt. Meldet man diese nicht an. Macht man sich strafbar.



  • Rein theoretisch ja, weil es sich um ein Werk handelt welches verrichtet worden ist, und dieses wird in die BRD eingeführt. Hier wird aber die Grenze gezogen. Hab noch nie gehört, dass jemand für aufgeblasene Titten (aus dem nicht EU-Ausland) zur Kasse gebeten worden ist. hehehehe WinkWinkWink